Bedarfsgemeinschaft Studium

  • Liebe Community,

    ich habe mich hier angemeldet, weil ich mittlerweile etwas ratlos bin. Mein Freund und ich wollen gern zusammenziehen. Er bezieht Hartz 4 und fängt bald eine Ausbildung an und ich studiere (kein BaFög). Ich habe deswegen kein Einkommen, und meinen Teil der Miete würde ich mit meinem Ersparten und einem Zuschuss seitens meiner Eltern bezahlen. Soweit ich weiß gilt man als Studierende aber trotzdem als erwerbsfähig. Müssten meine Eltern, bzw. ich über meine Eltern dadurch für meinen Freund einstehen, oder kann es sein, dass er deswegen einen niedrigeren Satz bekommt? Oder bleibt alles beim Gleichen und wir gelten aufgrund meines Studierendenstatus / mangelnden Einkommens nicht als Bedarfsgemeinschaft?

    Liebe Grüße

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