Kfw-Studienkredit wenn man im Bedarfsgemeinschaft lebt

  • Hallo alle zusammen,

    Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft bestehend aus Vater und 3 Geschwistern. (22, 23 und 25). Meine Schwester (22) und ich (23) studieren. Sie bekommt wie gewohnt Bafög. Ich habe während des Studiums ein zweites mal einen Auslandssemester gemacht, welches nicht zwingend notwendig war. Deswegen habe ich auch ab diesem Zeitpunkt keinen Bafög mehr erhalten. Stattdessen habe ich das kfw Studienkredit beantragt und habe dies das jobcenter nicht mitgeteilt, da ich, aufgrund dessen dass ich vollzeit studiere, keinen Anspruch auf Leistungen habe. Und nach einigen Recherchen habe ich herausgefunden, dass das Studienkredit nicht als Einkommen zählt. Nun, da mein Auslandssemester vorbei ist und ich wieder im Heimatland bin, zwingt mich das jobcenter erneut Bafög zu beantragen.

    Nun weiss ich nicht ob ich das jobcenter mitteilen muss, dass ich studienkredit ehalte. Da das schon einige Monate her ist, würde jobcenter das Geld zurückverlangen?

    Kann mir jemand weiterhelfen?

  • Mit zwingen ist gemeint, dass sie nicht akzeptieren, dass ich keinen Bafög erhalten habe. Sie möchten einen Nachweis vom Bafög Antrag haben, schon seid Monaten läuft das so, aber ich habe keinen Antrag gestellt da ich ja kfw kredit bekomme. Muss ich das jobcenter nun bescheid sagen, dass ich Studienkredit bekomme? Was bewirkt das für die Bedarfsgemeinschaft aus?

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