Einmalzahlung Anrechnung

  • Guten Morgen,
    ich habe nach mehrere Wochen Wiedersprüche und mangelnde Reaktion und Ratlosigkeit der Mitarbeiter am Telefon einen Fall, worüber ich euch gerne nach Rat und Erfahrungen fragen möchte.

    Ich bin mit meine Lebenspartner in einer Bedarfsgemeinschaft. Ich bin Student, erhalte Bafög und arbeite als Hiwi auf 450€ Basis.
    Seit März habe ich in einen abenteuerlichen Achterbahnfahrt erst keinen Bafög zugesprochen bekommen und nach 6 Monaten Bearbeitung eine Rückzahlung in höhe von ca. 3000 Euro. Das Jobcenter hat mir bereits in März erklärt ich als Student habe keinen Recht auf Leistungen und soll zu sehen wie ich überlebe.
    In diesen 6 Monaten habe ich einen KfW-Studien-Kredit beantragt und so meinen Unterhalt einigermaßen finanziert.
    Nach der Rückzahlung, zahlte ich den Kfw Bank meine Schulden zurück und kündigte das Jobcenter an, dass ich Leistungen von Bafög-Amt erhalte.

    Und da geht der Spaß nun los: Das Jobcenter rechnet mir nun 3000€ als einmal Einnahme ein und teilt es auf die nächsten 6 Monate auf (Außerdem hat man auch schon bereits eine Rückzahlung bei mir gefordert). Die Kreditkartenlimit ist erreicht und heute gab es das erste Gespräch mit den Sachbearbeiter: Er habe es weitergeleitet ich solle doch weitere 2 Wochen warten, aber er sei sich sicher: Es werde sich nicht viel ändern. Ich könnte zum Sozialgericht "laufen" wenn es mir nicht passt.

    Zu aller erst: Gibt es einen Notfallplan wie ich unseren Unterhalt finanzieren kann bis die Sache geklärt ist in Form von Krediten vom Jobcenter?
    Ist das rechtens was da passiert? Man hat sich 6 Monate lang nicht drum gekümmert wie ich in einer Krisenzeit überlebe und teilt jetzt die Rückzahlungen auf die nächsten Monate auf und berechnet nicht dass ich Schulden aufgebaut habe?:dash
    Wo wäre meine nächste Anlaufstelle?
    Vielen Dank und viele Grüße

  • Du bildest mit deinem Partner eine Bedarfsgemeinschaft. Aufgrund des Studiums bist du aber vom Bezug von Leistungen nach dem SGB II ausgeschlossen. Trotzdem ist dein Einkommen und Vermögen für den Lebensunterhalt des Partners zu berücksichtigen. Einmalzahlungen, wozu auch Nachzahlungen laufender Leistungen gehören, sind daher zu berücksichtigen, § 11 Absatz 3 SGB II. Da aufgrund der Höhe der Nachzahlung der Leistungsanspruch in einem Monat entfiele, sind die 3000 Euro auf 6 Monate aufzuteilen.

    Die Entscheidung des Jobcenters entspricht den gesetzlichen Regelungen des SGB II, so bedauerlich das für euch auch ist.

  • Also wird nicht berücksichtigt, dass die 3000€ für die Schulden der letzten 6 Monate zurück bezahlt wurden? Das Geld existiert ja gar nicht. Bzw die KfW Bank hat es bereits.

    Muss das nicht auch für die letzten 6 Monate berücksichtigt werden?

    Meine nächste Frage wäre, es gibt doch einen Vermögensfreibetrag von 2000Euro betrifft es nicht für diese Einmalzahlung?

    Die Rechnung überhaupt nicht auf, ich muss entscheiden ob ich die Festkosten bezahle oder esse..

  • Ging die Nachzahlung an dich oder direkt per Abtretung an die KfW? Wenn es, erst an dich ging, trifft zu, was ich geschrieben habe. Wenn das Geld jetzt vorzeitig verbraucht wurde, kann dein Lebensgefährte nur ein Darlehen nach § 24 Absatz 4 SGB II beantragen.

    Mit Vermögen und Vermögensfreibetrag hat das überhaupt nichts zu tun, da es hier um Einkommen und nicht um Vermögen geht.

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