Renovierung eigenes Haus

  • Hallo zusammen,

    ich bin Eigentümer und alleiniger Bewohner einer Doppelhaushälfte, welches mir vor knapp 10 Jahren von meinen Großeltern überschrieben wurde. Ich müsste jetzt 2 Zimmer neu tapezieren/ renovieren und würde gern wissen, ob mir wie bei einer Mietwohnung Unterstützung vom Jobcenter zusteht?

    schon einmal Danke im Voraus:)

  • Auch bei einer Mietwohnung gibt es es da nicht unbedingt Hilfe vom Jobcenter. Die meisten Renovierungsklauseln in Mietverträgen sind nämlich nichtig.

    Da du in keinster Weise verpflichtet bist, zu renovieren, gehört das nicht zu den Kosten nach § 22 SGB II. Es ist auch kein unabweisbarer Bedarf, denn eine hässliche Tapete führt nicht zur Unbewohnbarkeit.

    Wird das Doppelhaus überhaupt als geschütztes Vermögen angesehen? Das dürften doch weit mehr als 90qm sein?

  • Wird das Doppelhaus überhaupt als geschütztes Vermögen angesehen? Das dürften doch weit mehr als 90qm sein?

    Die Wohnfläche beträgt 65qm plus ca. 300 qm Grundstück. Ob das jetzt geschütztes Vermögen ist weiß ich nicht, denke aber schon, da das Amt ja auch alle Kosten zahlt.


    Auch bei einer Mietwohnung gibt es es da nicht unbedingt Hilfe vom Jobcenter. Die meisten Renovierungsklauseln in Mietverträgen sind nämlich nichtig.

    Da du in keinster Weise verpflichtet bist, zu renovieren, gehört das nicht zu den Kosten nach § 22 SGB II. Es ist auch kein unabweisbarer Bedarf, denn eine hässliche Tapete führt nicht zur Unbewohnbarkeit.

    ich bin vielleicht nicht verpflichtet, aber zur Erhaltung und Bewohnbarkeit gehört das ja dazu. Weiterhin sind viele Mieter verpflichtet ihre Wohnung aller paar Jahre neu zu tapezieren. Einer Bekannten wurde vor paar Jahren die Kosten des Malers für ihre Wohnung erstattet.

  • Dann war die Renovierungsklausel in ihrem Mietvertrag wahrscheinlich gültig. Du hast aber sowas nicht und bist daher keiner Renovierungspflicht ausgesetzt. Dass neue Tapete und Farbe großen Einfluss auf die Bewohnbarkeit haben, sehe ich nicht. Das ist eher was für das eigene Wohlbefinden. Allein der Zeitfaktor "unabweisbar" wird doch gar nicht erfüllt.

    Mit "unabweisbareren" Aufwendungen sind sofort notwendige Instandhaltungen und Renovierungen gemeint. Fenster kaputt, Dach kaputt, Heizkessel defekt. Sowas.

    Aber es steht dir natürlich frei, einen Antrag zu stellen.

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