ALG II - Nebenkostenabrechnung - Jobcenter will jedes Jahr Kontoauszüge und Fragen

  • Hallo,

    Vor einigen Tagen bekam ich von meinem zuständigen Jobcenter mal wieder einen Brief wo darum gebeten wurde die Nebenkostenabrechnung für 2018 einzureichen. Ich habe dem Jobcenter jedes Jahr mitgeteilt das die Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr immer erst im November oder Dezember des Folgejahres kommt.

    Seit letztem Jahr wollen die auch immer Kontoauszüge. Letztes Jahr waren es die letzten 3 Monate, dieses Jahr schon die letzten 4 Monate.

    Ich sehe darin einfach nur eine Schikane, da ich mir von denen nichts gefallen lasse. Auch habe ich mich mit anderen ALG2 Empfängern bei meinem Jobcenter unterhalten und niemand musste bisher mit der Nebenkostenabrechnung auch Kontoauszüge einreichen.

    Da ich noch bei meiner Mom lebe und ihr die Miete jeden Monat in bar gebe wird meine Mutter dazu gezwungen immer immer wieder den gleichen Satz zu schreiben das sie die Miete immer pünktlich und in voller Höhe von mir in bar bekommt.

    Wie soll ich mich da nun verhalten? Soll ich die Nebenkostenabrechnung einreichen sobald die kommt nur mit der Bestätigung das ich regelmäßig meinen Mietanteil bezahle und ohne Kontoauszüge oder mit geschwärzten Kontoauszügen.

    Danke schonmal für eure Antworten

    Payns84

  • Hallo!

    Da ich noch bei meiner Mom lebe und ihr die Miete jeden Monat in bar gebe wird meine Mutter dazu gezwungen immer immer wieder den gleichen Satz zu schreiben das sie die Miete immer pünktlich und in voller Höhe von mir in bar bekommt.

    Die Mutter ist verpflichtet den Empfang der Bar-Zahlung schriftlich zu bestätigen. Eine Quittung auszustellen,

    völlig korrekt. Wie alt bist du? Probleme dieser Art kann man vermeiden, indem man die Mietzahlung einfach über

    sein Konto laufen lässt. Da dient der Kontoauszug als Nachweis/Quittung.

    Soll ich die Nebenkostenabrechnung einreichen sobald die kommt

    Als ALG II Empfänger bist du sogar verpflichtet dazu die Nebenkostenabrechnung

    nach Erhalt umgehend einzureichen. Da das Jobcenter deine Kosten der Unterkunft

    zahlt. Es gehört zu deinen Mitwirkungspflichten.

    (3) Rückzahlungen und Guthaben, die dem Bedarf für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie oder nicht anerkannte Aufwendungen für Unterkunft und Heizung beziehen, bleiben außer Betracht.

    Unaufgefordert und zeitnah bitte einreichen, erspart Ärger.

    Seit letztem Jahr wollen die auch immer Kontoauszüge. Letztes Jahr waren es die letzten 3 Monate, dieses Jahr schon die letzten 4 Monate.

    Auch hier ist der Aufforderung zu folgen. Das Jobcenter kann sogar 6 Monate fordern,

    wenn irgendwelche Zweifel bestehen.

    mit geschwärzten Kontoauszügen.

    Dem Schwärzen von Kontoauszügen sind enge Grenzen gesetzt. Ein Beispiel

    für eine zulässige Schwärzung findest du hier:

    Schwärzung Kontoauszug

    Weitere Informationen zum Thema Kontoauszug und Datenschutz:

    Dürfen Jobcenter die Vorlage ungeschwärzter Kontoauszüge verlangen

    Gruß

  • Danke für deine Antwort Grace

    Ich habe bisher immer die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 1 Woche nach Erhalt eingereicht. Bisher gab es fast immer eine Nachzahlung statt einer Gutschrift.

    Ich bin 34, und ja ich lebe bei meiner Mutter. Nein ich bin kein Muttersöhnchen sondern finde einfach keine Wohnung Dank der chronischen Wohnungsknappheit hier in Berlin.

    Ich habe mir schon 30 oder 40 Wohnungen angesehen die auch im Rahmen lagen aber bisher wurde jede vom Jobcenter abgelehnt oder war dann an jemand anderen vermietet worden wo das zuständige Jobcenter schneller arbeitet.

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