ALG II Anspruch trotz Arbeitsvertrag - aber ohne Gehalt im Ausland und Fragen

  • Hallo Community,

    Ich habe folgendes Problem.

    Ich bin Geschaeftsfuehrer (CEO) eines Startups in London (ich habe 30 Angestellte), wohne aber noch in Deutschland (ich arbeite im Homeoffice).

    Uns ist das Geld ausgegangen und wir koennen und kein Gehalt zahlen. Wir haben zwar mehrere Investoren die eine Finanzierung erwaegen (mehrere Millionen Pfund), aber selbst wenn wir es schaffen neues Geld zu bekommen dauert das sicherlich noch einige Monate bis das Geld auf unserem Konto ist.

    Ich habe kein Geld mehr und kann weder die Miete zahlen noch Essen kaufen (ich habe auch zwei Kinder die bei mir 3 Tage pro Woche leben; angemeldet sind sie aber bei meiner Exfrau). Kann ich Hartz IV beantragen? Leihen kann ich kein Geld, d.h. ich lande eventuell auf der Strasse.

    Gilt ueberhaupt ein Arbeitsvertrag ohne Gehalt als Arbeitsvertrag?

    Soll ich besser nicht erwaehnen das ich in Vollzeit arbeite? Ich befuerchte das Amt ist ueberfordert mit so einem Fall.

    Was ratet ihr mir zu tun? (Ich kann jetzt mit dem Startup nicht aufgeben; 30 Mitarbeiter wuerden arbeitslos und wir haben schon Investoren die bereitstehen, wir muessen nur noch 1-2 weitere Co-Investoren finden).

    Vielen Dank

    Axel

  • Hallo!

    wohne aber noch in Deutschland (ich arbeite im Homeoffice).

    Erklärungsbedürftig, was bitte heißt das ganz präzise?

    Bist du deutscher Staatsangehöriger mit deutschem Pass?

    Soll ich besser nicht erwaehnen das ich in Vollzeit arbeite? Ich befuerchte das Amt ist ueberfordert mit so einem Fall.

    Das wäre Sozialbetrug! Dazu hat das SGB II eine ganz konkrete Aussage.

    Straf- und Bußgeldvorschriften § 63 SGB II - § 63b SGB II und § 64 SGB II

    Wenn es ganz hart kommt, hätten wir noch § 263 StGB - Betrug

    Dann der Datenabgleich § 50 SGB II - § 52a SGB II

    Kommen wir zu den Anspruchvoraussetzungen von ALG II. Merkblatt für Arbeitslose ALG II

    Arbeitsfähigkeit, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, jede zumutbare Arbeit abnehmen,

    Ortsanwesenheit (jede Abwesenheit muss vom Jobcenter genehmigt werden), sind

    Grundvorausetzungen für den ALG II Bezug. Bei Antragstellung sind Dokumente notwendig.

    Dazu gehören unter anderem:

    • Antragsunterlagen für Arbeitslosengeld II
    • Kontoauszüge (der vergangenen sechs Monate)
    • Mietvertrag, Heiz-/Nebenkostennachweis
    • Einkommens- und Vermögensnachweis

    Gruß

  • Ja, ich bin deutscher Staatsangehöriger mit deutschem Pass.

    Das ist doch kein Sozialbetrug. Ich verdiene doch nichts und kann meinen Lebensunterhalt (Miete, Essen usw) nicht aufbringen. Jeder der Aufstockt arbeitet doch auch. Aus dem von Ihnen verlinkten Merkblatt:

    "Arbeitslosengeld II können Sie auch dann erhalten, wenn Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben, der erzielte Verdienst aber nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie sicherzustellen."

    Bitte keine Vollzitate, gelöscht!

  • Hallo!

    Soll ich besser nicht erwaehnen das ich in Vollzeit arbeite? Ich befuerchte das Amt ist ueberfordert mit so einem Fall.

    Falls du das bei Antragstellung machst, sehr wohl. Du wirst die Selbstständigkeit und

    das Starup angeben müssen. Sonst machst du dich strafbar. Zumal du auch lückenlose

    Kontoauszüge von 6 Monaten vorlegen muss, Anlage VM und EKS ausfüllen. Der

    Arbeitsvertrag muss ebenfalls vorgelegt werden bei Antragstellung.

    der erzielte Verdienst aber nicht ausreicht, um Ihren Lebensunterhalt und den Ihrer Familie sicherzustellen."

    Spätestens hier ist das Startup anzugeben und deine Erklärungen, siehe Eingangs-Thema,

    lassen viele Fragen offen. Wovon hast du bis jetzt gelebt? Wie hoch war dein Einkommen?

    Du musst alles lückenlos nachweisen. Übrigens wird man dir die Fragen beim Jobcenter

    auch stellen. ALG II ist eine Sozialleistung und wird nur bei wirklicher Bedürftigkeit gezahlt.

    Gerade beim Erstantrag findet eine gründliche Bedürftigkeitsprüfung statt.

    Ich bin Geschaeftsfuehrer (CEO) eines Startups in London (ich habe 30 Angestellte), wohne aber noch in Deutschland (ich arbeite im Homeoffice).

    Hier steht eventuell noch eine Insolvenzverschleppung zur Debatte.?? Du solltest deine Angestellten

    zügig davon unterrichten, dass du pleite bist. Denn von ALG II kannst du sie nicht mehr bezahlen.

    Ansonsten rate ich zur realen Beratung für Existenzgründer. Suche schnellstmöglich real eine

    Beratungsstelle auf. Das Wichtigste zur Insolvenzverschleppung  Du hast mehrere Baustellen und

    das kann/darf dieses Forum nicht leisten!

    Gruß

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