Wohnungsuche - ALG II Umzug - Kosten der Unterkunft und weitere Fragen

  • Hallo Zusammen,

    wir, 3 köpfige Familie aus Berlin, sind wie gefühlt jeder andere auch, auf der Suche nach einer Wohnung. Da wir seit kurzem erst Leistungen beziehen und uns mit dem Thema noch nicht bestens auskennen haben wir folgende Fragen und würden uns über eure Ratschläge und Antworten sehr freuen :

    - Darf ein 3-Personen Haushalt auch eine 3,5 Zimmer Wohnung beziehen ?

    - Wie groß darf die Wohnung maximal sein ?

    - Wir haben eine Übersicht bzgl. der Richtwerte für die Miete erhalten. Bei den Wohngesellschaften erhalten wir dann aber andere Richtwerte bzgl. der Bruttokaltmiete. Da ist man leicht verwirrt.

    - Wie würdet ihr vorgehen, wenn man sich für eine Wohnung entschieden hat ? Ich weiß das es einen Antrag auf Wohnungswechsel gibt den man ausfüllen muss und den dann beim Jobcenter einreichen muss.

    Vielen Dank im Voraus für eure Rückmeldungen und ein schönes Wochenende.

    LG
    Oli

  • Das Thema ist so komplex, dass ihr Euch beim Jobcenter beraten lassen solltet.

    Ohne besonderen Grund könnt ihr z.B. nicht aus der bisherigen Wohnung ausziehen, falls ihr die Umzugskosten einschließlich Kaution nicht selbst finanzieren könnt.

  • Guten Abend Zusammen,

    mich beschäftigt aktuell das Thema Nebenjobs während des Bezugs von ALG II.


    Ich habe einige Mini (450€) und einige Midi Jobs (bis zu 850€) im Netz gefunden. Für mich ergibt sich nun die Frage ob man durch Midi Jobs am Ende mehr dazu verdienen kann.

    Bsp. man bekommt 1.300 € ALG II und verdient durch den Midi Job 850 dazu.

    850 €

    davon sind 100 € anrechnungsfrei

    750 € davon 20% anrechnungsfrei machen 150 €

    Das würde doch heißen das ich zu meinen 1.300 € ALG II durch meine Tätigkeit 250 € bekomme. Also am Ende des Monats dann 1550 € habe.

    Liege ich da richtig in der Annahme oder wird mein Anspruch dann komplett neu berechnet?

    Vielen Dank im Voraus für eure Rückmeldungen.

  • Vom Grundgedanken her stimmt es.

    Es gibt noch zusätzliche Vorteile. Insbesondere macht der Unterschied bei der Rente mit der Zeit einiges aus. Mag jetzt unwichtig klingen, ist aber später ziemlich aufwändig oder kostspielig, den Unterschied wieder reinzuwirtschaften.

    Außerdem kann man bei Jobs mit über 400 Brutto monatlich alle "Werbungskosten" absetzen. Bei Jobs bis 400 Euro sind die Werbungskosten auf den Grundfreibetrag von 100 Euro gekappt.

  • Hallo!

    Der Ordnung halber und generelle Information, damit wir hier die Rechenspiele verkürzen.

    Das kann auch eine Vollzeit-Tätigkeit sein, die schlechter bezahlt wird. Das hängt davon ab, was

    in der EGV vereinbart wurde. Unter dem Link findest du noch mehr Informtionen. Mein Rat,

    beschäftige dich damit. Du ersparst dir auf Dauer viel Ärger.

    Es hat den Anschein, als wenn auch sonst Informationsdefizite über ALG II vorhanden sind. Dazu auch

    diese Information und empfehle dringend das Lesen im eigenen Interesse:

    Arbeitslosengeld II für Erwerbslose

    Darf ein 3-Personen Haushalt auch eine 3,5 Zimmer Wohnung beziehen ?

    - Wie groß darf die Wohnung maximal sein ?

    - Wir haben eine Übersicht bzgl. der Richtwerte für die Miete erhalten.

    Die Richtwerte für deine Region findest du detailiert hier: Merkblatt Umzüge

    Es gelten die Richtwerte, die das Jobcenter vorgibt. Ansonsten gibt es auch

    hier Informationen: Ab Seite 39 - Was sind KDU - Definition »Unterkunftskosten«

    Gruß

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