Jobcenter prüft Erwerbsfähigkeit und Wechsel von ALG II zu Sozialhilfe

  • Hallo ihr Lieben,

    ich habe seit Januar Pflegegrad 2 und habe nun im April
    ein Schreiben meiner Fallmanagerin erhalten, dass
    sie erhebliche Zweifel an meiner Erwerbsfähigkeit haben
    und dass ein Arzt vom Gesundheitsamt meine Erwerbsfähigkeit
    prüfen wird.

    Wie kann ich mir diesen Besuch des Arztes vorstellen.
    Kommt er zu mir, kann man einen Termin vereinbaren,
    fahre ich zum Gesundheitsamt?

    Wenn der Arzt nun feststellt, dass ich voll oder teilweise
    Erwerbsunfähig bin, wie ist das weitere Prozedere des
    Jobcenters.

    Kann das Jobcenter dann das Geld sperren, bevor der
    Rententräger auch einer Erwerbsunfähigkeit zugestimmt
    hat, oder muss ich dann vom Jobcenter in die Grundsicherung
    für Alter und Erwerbsminderung wechseln?

    Wie ist das Vorgehen üblicherweise dabei, und wie vermeide ich
    es, dass ich womöglich 2-3 Monate kein Geld von jemanden
    bekomme?

    Vielen Dank.
    Frauke

  • Hallo,

    Wie kann ich mir diesen Besuch des Arztes vorstellen.

    gar nicht.

    In der Regel urteilt der Amtsarzt anhand der Befundberichte der behandelnden Ärzte.

    Kann das Jobcenter dann das Geld sperren, bevor der
    Rententräger auch einer Erwerbsunfähigkeit zugestimmt
    hat, oder muss ich dann vom Jobcenter in die Grundsicherung
    für Alter und Erwerbsminderung wechseln?

    Beides nein. Wenn Du weniger als 3 Stunden arbeiten kannst, ist das Sozialamt für Dich zuständig und Du bekommst Sozialhilfe. Bei mehr als 3 Stunden bleibt das Jobcenter weiterhin zuständig. Die Grundsicherung kommt erst bei einer unbefristeten EM_Rente in Betracht.

    dass ich womöglich 2-3 Monate kein Geld von jemanden
    bekomme?

    Selten so gelacht. Zwischen Amtsarzt und Entscheidung der RV über eine (meist befristete) EM-Rente vergeht gerne mal 1 Jahr und mehr. Allein die Befundermittlung kann durchaus schon Monate dauern, die fast obligatorische Reha schlägt mit weiteren 6 - 8 Wochen zu Buche - da ist nichts mit "2 - 3 Monate"....

    Gruß!

  • Hallo Corinna,

    vielen Dank für deine Antworten.

    Ich wusste nicht, dass es diese Art von Sozialhilfe gibt.

    Jetzt habe ich gegoogelt, und weiß ein bisschen mehr.

    Wenn ich dich richtig verstanden habe, würde
    ich, wenn festgestellt wir, dass ich weniger als
    3 Stunden arbeiten kann, Sozialhilfe erhalten,
    und kein ALG2 mehr?

    Richtig?

    Wer entscheidet nun, ob ich weniger als
    3 Stunden arbeiten kann? Ist das der Amts-
    arzt, nur mit den Befunden?

    Und wenn das so ist, was macht dann das Jobcenter?

    Stellt es das Geld ein, bevor ich Sozialhilfe beziehe?
    Oder wartet es, bis ich Sozialhilfe beziehe?

    Sollte ich besser sparen, denn eine Bekannte ist in
    Rente gekommen, hat keine Geld mehr vom Job-
    center bekommen. Bis der Antrag genehmigt war, gingen
    2 Monate ohne Geldsicherung einher.

    Dem möchte ich auf jeden Fall vorwirken.

    Vielen Dank

    Frauke

  • Hallo,

    Wer entscheidet nun, ob ich weniger als
    3 Stunden arbeiten kann? Ist das der Amts-
    arzt, nur mit den Befunden?

    ja.

    Oder wartet es, bis ich Sozialhilfe beziehe?

    Nein. Du mußt dann selbst den Antrag auf Sozialhilfe stellen. Allerdings dauert dort die Bearbeitung eines Antrages wesentlich kürzer als beim Jobcenter, womit es bei Vorliegen aller Unterlagen kaum zu Zahlungslücken kommen dürfte.

    Bis der Antrag genehmigt war, gingen
    2 Monate ohne Geldsicherung einher.

    Dann hat Deine Bekannte nicht richtig reagiert. Sie hätte bei diesem Problem weiterhin überbrückend ALG II beziehen können.

    Gruß!

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich habe nächste Woche am 24.07 einen Termin beim Amtsarzt,
    der meine Erwerbsfähigkeit prüfen soll.

    Nachdem ich 6 Monate Pflegegrad 2 erhalten habe, und am 05.07
    ein Wiederholungsgutachten stattfand, habe ich heute das Schreiben
    meiner Krankenkasse erhalten, dass ich weiterhin 6 Monate Pflegegrad 2
    zuerkannt bekommen habe.

    Weil ich im Moment wirklich nicht arbeiten kann, gehe ich davon aus,
    dass ich als Erwerbsunfähig eingestuft und das Jobcenter meine Leistungen
    einstellen wird und ich Sozialhilfe beantragen muss.

    Jetzt zu meiner Frage: wenn ich am 24.07 als Erwerbsunfähig eingestuft
    werde, kann das Jobcenter zum 01.08 dann schon die Leistungen einstellen,
    obwohl der Zeitraum zu kurz ist, um Leistungen vom Sozialamt bewilligt zu
    bekommen?

    Danke für Eure Antworten

    Frauke

  • Hallo,

    kann das Jobcenter zum 01.08 dann schon die Leistungen einstellen,

    theoretisch ja. Allerdings wird der (sowieso überlastete) Amtsarzt kaum schon am Tag der Untersuchung seinen Befund schreiben, diesen sofort dem Jobcenter zuschicken und dort sich jemand finden läßt, der ebenfalls sofort das ganze liest und dann einen Aufhebungsbescheid ausstellt. Von daher würde ich mir da weniger Sorgen machen.

    Gruß!

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