Beiträge von celestine

    Hallo Ihr Lieben,

    ich habe nächste Woche am 24.07 einen Termin beim Amtsarzt,
    der meine Erwerbsfähigkeit prüfen soll.

    Nachdem ich 6 Monate Pflegegrad 2 erhalten habe, und am 05.07
    ein Wiederholungsgutachten stattfand, habe ich heute das Schreiben
    meiner Krankenkasse erhalten, dass ich weiterhin 6 Monate Pflegegrad 2
    zuerkannt bekommen habe.

    Weil ich im Moment wirklich nicht arbeiten kann, gehe ich davon aus,
    dass ich als Erwerbsunfähig eingestuft und das Jobcenter meine Leistungen
    einstellen wird und ich Sozialhilfe beantragen muss.

    Jetzt zu meiner Frage: wenn ich am 24.07 als Erwerbsunfähig eingestuft
    werde, kann das Jobcenter zum 01.08 dann schon die Leistungen einstellen,
    obwohl der Zeitraum zu kurz ist, um Leistungen vom Sozialamt bewilligt zu
    bekommen?

    Danke für Eure Antworten

    Frauke

    Hallo Corinna,

    vielen Dank für deine Antworten.

    Ich wusste nicht, dass es diese Art von Sozialhilfe gibt.

    Jetzt habe ich gegoogelt, und weiß ein bisschen mehr.

    Wenn ich dich richtig verstanden habe, würde
    ich, wenn festgestellt wir, dass ich weniger als
    3 Stunden arbeiten kann, Sozialhilfe erhalten,
    und kein ALG2 mehr?

    Richtig?

    Wer entscheidet nun, ob ich weniger als
    3 Stunden arbeiten kann? Ist das der Amts-
    arzt, nur mit den Befunden?

    Und wenn das so ist, was macht dann das Jobcenter?

    Stellt es das Geld ein, bevor ich Sozialhilfe beziehe?
    Oder wartet es, bis ich Sozialhilfe beziehe?

    Sollte ich besser sparen, denn eine Bekannte ist in
    Rente gekommen, hat keine Geld mehr vom Job-
    center bekommen. Bis der Antrag genehmigt war, gingen
    2 Monate ohne Geldsicherung einher.

    Dem möchte ich auf jeden Fall vorwirken.

    Vielen Dank

    Frauke

    Hallo ihr Lieben,

    ich habe seit Januar Pflegegrad 2 und habe nun im April
    ein Schreiben meiner Fallmanagerin erhalten, dass
    sie erhebliche Zweifel an meiner Erwerbsfähigkeit haben
    und dass ein Arzt vom Gesundheitsamt meine Erwerbsfähigkeit
    prüfen wird.

    Wie kann ich mir diesen Besuch des Arztes vorstellen.
    Kommt er zu mir, kann man einen Termin vereinbaren,
    fahre ich zum Gesundheitsamt?

    Wenn der Arzt nun feststellt, dass ich voll oder teilweise
    Erwerbsunfähig bin, wie ist das weitere Prozedere des
    Jobcenters.

    Kann das Jobcenter dann das Geld sperren, bevor der
    Rententräger auch einer Erwerbsunfähigkeit zugestimmt
    hat, oder muss ich dann vom Jobcenter in die Grundsicherung
    für Alter und Erwerbsminderung wechseln?

    Wie ist das Vorgehen üblicherweise dabei, und wie vermeide ich
    es, dass ich womöglich 2-3 Monate kein Geld von jemanden
    bekomme?

    Vielen Dank.
    Frauke

    Hallo ihr Lieben,

    ich hoffe, ihr könnt mir bei der Klärung folgender Frage/Fragen helfen oder unterstützen.
    Wer kennt sich gut über private Krankenversicherung mit Selbstbehalt aus?
    Zu meiner Situation: Ich bin damals in meinem günstigen Tarif mit einem Selbstbehalt von 1000,00 Euro
    geblieben, weil ich a) dachte, dass ich bald wieder durch meine Selbständigkeit Geld verdienen werde und
    b) weil meine damalige Sachbearbeiterin gesagt hat, dass sie "nur" einen Zuschuss bis 300,00 Euro für
    privat Versicherte übernehmen.

    Jetzt bin ich länger als geplant schon erwerbslos und dazu noch krank geworden.

    Ich habe vor kurzem gelesen, dass das Sozialgericht in Stuttgart entschieden hat, dass privat Versicherte gleichwertig
    behandelt werden sollen, und das Amt den vollen 1/2 Basistarif übernehmen muss, so dass PKV Bezieher dadurch nicht
    Schulden machen müssen.
    Wisst ihr, ob bereits Hartz4 Empfänger wechseln können?

    Ich habe das nämlich beantragt, und das Amt sagt, sie müssen prüfen, ob das wirtschaftlich vertretbar ist.
    Hat dazu jemand Antworten?

    Lieben Dank für Eure Hilfe.

    celestine