Aufforderung Kostensenkung Heizkosten ALG II und Frage zu Kontoauszügen

  • Habe heute Post bekommen das meine angemessene Heizkosten senken sollen

    Hallo, ich habe heute Post von meinem Jobcenter bekommen, da soll meine Heizkosten gesenkt werden, da mein Wärmebedarf nach der Berechnung des Jobcenters bei einer Wohnfläche 50 qm ² (49 qm²) numehr monatlich 66,67 € beträgt, obwohl ich an meinen Vermieter für die Heizkosten 40,00 € monatlich Überweise und mein Vermieter auch keine Nachzahlung gefordert hat.

    Ich war vor einigen Jahre schon wegen der Heizkosten bei einer Anwaältin, da man mir damals durch das Jobcenter Heizkosten abgezogen, auch damals hat man mir geschrieben das die Heizkosten zu Hoch wären, ich zahlte schon damals 40 € moantlich abschlag, meine Anwältin hat dann Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch wurde auch stattgegeben und meine Anwältin hat für meine Wohnung damals ausgerechnet das mein Vermeiter sogar 78 € Heizkosten nehmen könnte, ich Denke mal das die Heizkosten in den letzten jahre Teuerer geworden sind und somit auch für Hartz IV Empfänger....


    Jetzt frage ich mich warum bekommt man so einen schreiben obwohl man unter den gesetzlichen Verbrauch ist und keine Nachzahlung zahlen muss?

    ich habe am Anfang des Monats einen Hartz IV antrag gestellt udn auch gleich meine Kontauszüge mit gegeben, da ich einige Sachen über meinen Konto bezahlt habe die auch sehr Privat sind, habe ich diese Überweisungen Schwarz gefärbt und dann auch so die Kontoauszüge eingereicht.

    Heute habe ich Post vom Jobcenter bekommen, da schreibt man mir das ich die Kontauszüge vollständig und nicht geschwärzt neu einreichen.

    Jetzt meine frage, man darf doch bestimmte Sachen schwärzen die das Jobcenter nichts angeht oder liege ich da falsch?


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    Einen Beitrag gelöscht, kann Alles zusammen

    beantwortet werden.

    Grace

  • Man darf in beschränktem Umfang bei den Ausgaben den Betreff oder Teile davon schwärzen (auch davon gäbe es in Sonderfällen Ausnahmen).

    Nur stellt sich nun erst einmal die Frage, ob das, was Du geschwärzt hast, nur das umfasst, was Du überhaupt in rechtlicher Hinsicht schwärzen darfst.

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