Kürzung der Heizkosten wegen Unangemessenheit

  • Hallo liebes Forum,

    Ich hoffe, ich bin hier richtig. Habe leider keine Forumserfahrung. Bitte um Nachsicht.

    ich bin neu hier und habe eine Frage und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.

    Nachdem ich meine Stromabrechnung eingereicht habe, bekam ich vom JC ein Schreiben mit der Kürzung der Heizkosten wegen Unangemessenheit. Fast 40 Euro weniger.

    Daraufhin habe ich einen Widerspruch eingereicht.

    Nach Wochen bekam ich einen Änderungsbescheid in dem die Heizkosten um 12 Euro erhöht wurden.

    Somit bekomme ich immer noch 25 Euro weniger.

    Im Bescheid steht, dass dieser Gegenstand des Widerspruchs ist daher ist auch keine Rechtsbehelfsbelehrung zu finden.

    Ich gehe davon aus, dass ein erneuter Widerspruch daher nicht der richtige Weg ist.

    Muss ich nun unbedingt zu einem Anwalt, oder kann ich mich selber schriftlich an z.b. das Sozialgericht wenden, oder sonst wie dagegen angehen?


    Gruß

    Undine

  • Hallo,

    58 qm, 112 Euro Heizkosten. In Wuppertal.

    Da ich bis vor 4 Jahren mit meiner Tochter hier wohnte und die Kosten günstig sind ist die Wohnung vom JC als angemessen erachtet worden

    Das Gleiche hat Das JC vor zwei Jahren schonmal versucht . Da auch Widerspruch und die Kürzung ist zurück genommen worden.

    Zu meine Wohnsituation : Ich wohne in einem Anbau am Hinterhaus. Vollkommen freistehend. Der Anbau (Baujahr 1950) ist weder Isoliert noch adäquat abgedichtet. Ich kaufe jedes Jahr neues Dichtungsmaterial für Türen und Fenster. . und die alte Holzhaustür führt auch direkt auf den Hof.

    Man könnte auch sagen es ist ein besseres Gartenhaus :)

  • Tacheles kenn ich, Danke. Problem ist, ich kann aus gesundheitlichen Problemen im Moment nur schwer aus dem Haus.

    Daher auch die Frage, ob es auch ohne Anwalt geht.

  • Hallo,

    Habe ich meine Zweifel, ob du das geregelt bekommst. Hier, auch

    noch lesenswert für dich: Neue Werte für Unterkunft Januar 2019

    hier geht es nicht um die Kaltbruttomiete, weswegen der Hinweis recht wenig bringt.

    58 qm, 112 Euro Heizkosten. In Wuppertal.

    Wie wird bei Dir geheizt (Gas, Öl, Fernwärme usw.)? Und welche Jahresverbrauchswerte haben sich ergeben?

    Gruß!

  • Hallo,

    bei Gasbezug werden in Wuppertal jährlich 210 € akzeptiert. Du schreibst etwas von 112 €, wobei ich davon ausgehe, daß das monatlich gemeint ist, Zwischen 210 € und 12 x 112 € = 1.334 € gibt es einen himmelweiten Unterschied.

    Nun müßte überprüft werden, warum die Heizwerte überschritten werden.


    Gruß!

  • 210 Euro Heizkosten im Jahr hab ich noch nie gehört?

    Ich habe in etwa diese Heizkosten seitdem ich hier wohne. Das sind fast 10 Jahre.

    Einen Satz hinzugefügt und einen Satz gelöscht

    Grace

  • Hallo,

    bei Gasbezug werden in Wuppertal jährlich 210 € akzeptiert. Du schreibst etwas von 112 €, wobei ich davon ausgehe, daß das monatlich gemeint ist, Zwischen 210 € und 12 x 112 € = 1.334 € gibt es einen himmelweiten Unterschied.

    Nun müßte überprüft werden, warum die Heizwerte überschritten werden.


    Gruß!

    du meintest sicherlich 210 kWh und nicht Euro. Hab mich echt erschrocken ;)

  • Der eigentliche Punkt dürfte schlicht der folgende sein:

    Du weisst selbst, dass Du heizmäßig in einer Ausnahmewohnung lebst. Damit bist Du vermutlich außerhalb aller Pauschalregelungen und Standardwerte.

    Dass die Behörde mit ihren beschränkten Informationen nach den "Standardwerten" dann eine Kostensenkung von Dir verlangt, kannst Du vermutlich erst einmal in irgend einer Weise nachvollziehen (Muss am Ende nicht rechtmäßig sein, aber es ist zumindest nicht völlig lebensfremd).

    Dein nächster Schritt wäre dann, zu schauen, ob Du eine Ausnahmeentscheidung bekommen kannst. Dazu solltest Du der Behörde sicherheitshalber alle Informationen, die Du schon hier erwähnt hast (=alles zu den miesen Energiewerten Deiner Wohnung) mitteilen. Du könntest auch einen Hausbesuch anbieten und konkret nachfragen, wie Du Heizkosten in Deinem Fall sparen können sollst.

    Es gibt genug Rechtsprechung, dass die Heizkosten zu übernehmen sind, wenn die extreme Höhe nicht auf dem Verhalten der Bewohner beruht, sondern auf den baulichen Eigenschaften.

    Falls die Behörde dann immer noch an ihrer Entscheidung festhält und dafür keine sehr guten Argumente hat, bist Du gut aufgestellt für Deinen Widerspruch oder sonstigen Rechtsbehelf.

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