Rückzahlung Jobcenter

  • Guten Tag,

    ich bin in der Elternzeit und erhalte aufstockend ALG2. Ich bekomme in dem Jahr kein Geld von meinem AG. Ich habe aber im November (Ende des Monats)mein 13. Gehalt bekommen. Damit hatte ich nicht gerechnet. Habe dann im Dezember die Gehaltsabrechnung bekommen und diese zum Jobcenter geschickt. Nun habe ich ein Schreiben erhalten, wo mir unterstellt wird ich bin meiner Mitteilungspflicht nicht nachgekommen, Das sehe ich nicht so. Jedenfalls soll ich mich schriftlich dazu äußern und dann will das Jobcenter den Regelsatz mit der Rückforderung um 10 v.H. kürzen. Ich das richtig, dass das Jobcenter das Geld zurückfordern darf?

    Danke schon mal für eine Antwort von Euch:-)

  • Ja das habe ich. Wusste ja erst Ende November, dass ich ein 13. Gehalt bekomme und ALG2 für November gab es ja Ende Oktober.

    Jetzt habe ich für den November eine Forderung von 334 € (Das ist meine Aufstockung für einen Monat.), die sie mit 10% verrechnen will. Sie hat also den Leistungsbezug nur für November gestrichen und gesagt das ich in diesen Monat nicht Leistungsberechtigt war.

  • Wenn man durch die Anrechnung einer einmaligen Einnahme ( 13. Monatsgehalt zählt dazu) aus dem Leistungsbezug fällt, muss diese auf sechs Monate aufgeteilt werden. Scheint hier nicht gemacht worden zu sein und ist dementsprechend falsch.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!