Rückzahlung von Nebenkosten - ehemals ALG II Bezieher

  • Hallo Ihr Lieben,

    meine Freundin hat bis 31.01.2018 ALG II bezogen. Bis dahin wurden Unterkunft, Heizung, Wasser komplett vom JobCenter gezahlt.

    seid 01.02.2018 wohnt Sie nun bei mir und bezieht keinerlei Leistungen mehr vom JobCenter.

    Heute wurde ihr die 2017er Nebenkostenabrechnung für ihre alte Wohnung zugestellt, aus der ein Guthaben von 221 EUR hervorgeht.

    Können wir dieses Guthaben behalten oder sind zur Rückzahlung an das JobCenter verpflichtet?.

    Im Falle der Rückzahlung - müssen wir aktiv werden oder können wir auf Aufforerungen des JobCenters warten?

    vielen Dank!

    Grüße

    Marco

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