Wird Kredit bei Grundsicherung im Alter als Einkommen angerechnet

  • Hallo, ich bin Sozialempfänger, Grundhilfe als Aufstockung zur geringen Altersrente, habe einen Rahmenkredit von einer Bank erhalten, auf der ich kein normales Konto habe. Es ist also kein Überziehungskredit, sondern ein Verfügungsrahmen über 4000 Euro, die ich beliebig, insbesondere für mein KFZ-Reparaturen aber auch für Einkäufe aller Art nutzen kann. Die Laufzeit ist unbegrenzt. Muss monatlich Zinsen zahlen und eine kleine Summe tilgen, von den auf dem Konto jeweils noch befindlichen Rest. Ablösen kann ich jederzeit. Es ist mit einer Kreditkarte (habe auch so eine Bankkarte zum Abheben von dem Konto) eines Kaufhauses zu vergleichen, wo man mitunter auch einen bestimmten Kreditrahmen gegen Zins und Tilgung flexibel zum Einkaufen erhält. Ich denke, das Sozialamt kann so einen Kreditrahmen nicht als Einkommen anrechnen, oder - ich hoffe nicht. Wie ist da die Rechtslage?

    PS:

    Muss dazu erwähnen, dass ich noch eine nicht anrechenbare kleine Sonderrente beziehe. Verfüge daher über etwas mehr Geld. Hätte den Kredit sonst wohl nicht bekommen.

    Einen Satz hinzugefügt und einen Satz gelöscht!

    Grace

  • Hallo,

    grundsätzlich stellt der Kredit kein Einkommen dar. Allerdings könnte es zu Problemen führen, wenn Du im Prinzip mehr ausgibst als es die Rente + Grundsicherung zuläßt. Hier dürfte u.U. ein entsprechender Erklärungsbedarf gegenüber dem Amt bestehen.

    Wobei sich für mich die Frage stellt, warum Du Dich auf ein Wagnis mit einem Kredit überhaupt einläßt, wenn Dein Einkommen so gering ist. Wenn Du ehrlich bist, ist eigentlich bei einer geringen Rente + Grundsicherung + nicht anrechenbarer Rente absehbar, daß hier ein hohes Risiko besteht.

    Aber das ist Deine Sache, die Du hier auch nicht erklären mußt.

    Gruß!

    PS: das Forum hier wird ehrenamtlich betrieben. Man kann also nicht Antworten binnen kurzer Zeit erwarten.

  • Ja, ich gebe zu, und ich werfe es mir vor, dass ich nur erst mal das plötzliche Geld gesehen habe, dass ich leider bis auf ganz notwendige Ausgaben (KFZ) monatelang nach und nach verbraucht habe. Ich hätte das ohne Klärung mit dem Amt nicht tun sollen. Zahle jetzt jeden Monat dafür Zinsen, nicht zu knapp und nur einen Bruchteil in Raten zurück. Aber ich kann es nicht mehr ändern, leider. Wichtig aber ist für mich zu wissen, ob ich vom Amt wegen deren Ansicht,es ist Einkommen, belangt werden kann, und das hätte schlimme Folgen für mich. Du sagst, dass das aber kein Einkommen ist, ich bin beruhigt, und ich muss mich einfach von dieser Schuldenfalle schnellstmöglich befreien. Jedenfalls: Kein Einkommen? Das ist doch so?

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