Neukundenaktivierung ALG II - Maßnahme und EGV - Akademiker

  • Hallo zusammen,

    ich hatte heute ein Termin bei meinem SB. Dort hat mir mein SB eine Maßnahme bei xxxxx für drei Monate Vollzeit zugewiesen. Da ich nicht wusste, worauf ich mich dort einlasse, habe ich die EGV bei meinem SB unterschrieben. Nun habe ich jedoch im Internet gelesen und von Freunden (ebenfalls Akademiker) gehört, dass der "Service" dort sehr schlecht sein soll. Im Prinzip sitzt man dort nur am PC (von 08:00 - 17:00) und schreibt Bewerbungen (Das kann ich auch alles zuhause). Die Mitarbeiter dort sollen auch keine Hilfe sein und sich nicht um die Kunden kümmern. Nachdem ich das erfahren habe, habe ich bei meinem SB angerufen bzw. um Rückruf gebeten. Er hat mich zurückgerufen und ich habe ihm meine bedenken erklärt, die er auch vollkommen verstehen konnte. Ich habe dann eine andere Einrichtung (xxxxxxx) vorgeschlagen, welche Maßnahmen extra für Akademiker (START – Für Akademiker) bereitstellt und deren Mitarbeiter sehr kompetent sein sollen (aussage eines Freundes, der durch diese Maßnahme einen guten Job gefunden hat). Mein SB behauptete jedoch, dass die Maßnahme bei xxxxx obligatorisch sei und ich nicht zu xxxx wechseln könne/dürfe. Auch nachdem ich ihm berichtet habe, dass xxxxx keine Maßnahmen für Akademiker bereitstellt (jedenfalls nicht bei meinem Standort). Ich habe mein Termin bei xxxxx nächste Woche. Jetzt bin ich total verunsichert, dass ich dort drei Monate sinnlos rumsitze, statt was vernünftiges (xxxx) zu machen. Die Maßnahme xxxxxx entspricht in keinster weise meinem Profil.

    Ich habe nun im Internet gelesen, dass die Datenschutzerklärung bei xxxxx zu viele Daten von einem abverlangt. Es wurde auch immer empfohlen, dass man die Datenschutzerklärung immer zu Prüfung mitnehmen soll, was xxxxx jedoch verweigert und mit dem Rausschmiss droht (das soll zu Sanktionen führen). Ich werde nun nächste Woche beim Termin von xxxxxx erscheinen und mir das erst einmal alles anschauen.

    Hat jemand vielleicht Tipps, was ich beachten sollte? Die EGV ist leider im eifer des Gefechts von mir unterschrieben worden, was ich jedoch bereits bereue. Wie sollte ich jetzt vorgehen, um keine weiteren Fehler zu machen?

    Vielen Dank :)

    Name der Maßnahmeträger unerheblich für die Hilfestellung

    Gelöscht

    Grace

  • Hallo!

    Ergänzend zu Casa von mir Randanmerkung. Es ist immer sinnvoll

    sich von Anfang an direkt aktiv um Maßnahmen zu bemühen, die

    weiterbringen und der eigenen Situation förderlich sind.

    Wenn erst der Sachbearbeiter beim Jobcenter der Meinung ist, es

    müsste eine Maßnahme her, war wohl die eigene Aktivität nicht

    groß genug. Nicht falsch verstehen, wer selbst aktiv ist, um Arbeit

    zu bekommen, bringt das JC erst überhaupt nicht auf irgendwelche

    Idee, die dann nicht nützlich sind.

    Ansonsten bin ich mit Casa einer Meinung, da muss du jetzt durch!

    Gruß

  • Hallo,

    ich habe meinem SB immer (im letzten bzw. ersten Termin und Heute) eine Liste ausgedruckt, auf der steht, wo ich mich bereits beworben habe. Diese Liste ging über ca. 5 Seiten. Im Monat habe ich mich bei ca. 15 Unternehmen beworben und mein SB war auch sehr zufrieden damit. Er hat selbst noch vor einem Monat (also beim letzten bzw. ersten Termin) gesagt, dass eine Maßnahme bei mir noch keinen Sinn macht und wir erst nächstes Jahr danach schauen, da er gesehen habe, dass Bewerbungen schreiben bei mir keine Problem darstellen. Er hat sogar gesagt, dass ich dann selbst nach einer Bildungsstätte suchen darf und dort die Maßnahme durchführen darf. Aber wie gesagt, erst ab dem nächsten Jahr.

    Bei dem heutigen Termin hat er plötzlich gesagt, dass es obligatorisch ist, dass ich bei der Einrichtung, die er mir vorgestellt hat, die Maßnahme durchführen müsse. Diese Einrichtung verfügt jedoch nicht über extra Maßnahmen für Akademiker (Anders als die Einrichtung, die ich im nachhinein vorgeschlagen habe). Ich verstehe nicht, warum er darauf besteht, dass ich dort meine Maßnahme absolviere, statt bei der Einrichtung, die ich ihm im nachhinein am Telefon vorgeschlagen habe, welche besser auf mich zugeschnitten ist.

    Ich kann vollkommen verstehen, dass die Maßnahme obligatorisch ist, jedoch nicht, dass es bei seiner erwähnten Einrichtung sein muss.

    2 Mal editiert, zuletzt von mitzker (27. November 2018 um 19:50)

  • Das ist meine unterschriebene EGV und die Maßnahmenerklärung.

    Edit: Wie sieht es eigentlich mit den Angaben zum Inhalt der Maßnahme, des Integrationsziels und warum gerade diese Maßnahme für mich gewählt wurde? Sind die Angaben in meiner EGV bzw. in der Zuweisung ausreichend angegeben?

    Vielen Dank :)

    Unzureichend anonymisiert, Name des Trägers entfernen.

    Gelöscht

    Grace

    Einmal editiert, zuletzt von mitzker (27. November 2018 um 21:10)

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