Erstattungsanspruch

  • Hallo ihr lieben ich bin neu hier

    Ich bin gerade in ner ziemlich grossen Zwickmühle

    Vielleicht ist jemand hier der sich damit auskennt

    Ich habe leistung vom jobcenter erhalten

    Mein Freund und ich werden zusammen berechnet

    Ein eheähnliches Verhältnis also

    Eig würden wir wegen seines verdientes aus dem Bezug raus fallen, wir bekommen aber noch 79 Euro schwangerenmehrbedarf

    Die letzten beiden Monate wurde mein Lohn noch mit berechnet von 450 Euro

    Da mein Job wetter bedingt war und nicht mehr arbeiten konnte habe ich den Lohn nicht mehr verdient

    Mit einem Schriftstück Abrechnungen und Kontoauszügen bin ich dann zum jobcenter und habe denen gesagt das sie das nachzahlen müssen

    Gleichzeitig habe ich am 11.09 einen Antrag aus Arbeitslosengeld gestellt

    Jetzt hat das jobcenter erstattungsanspruch beim Arbeitsamt gestellt

    Ist mir auch einleuchtend aber ich habe sage und schlage 79 Euro jeden Monat von denen bekommen

    Meine 450 eigentlicher Lohn wurden mit angerechnet habe ihn aber nicht bekommen

    Jetzt habe i h den bescheid vom Arbeitsamt bekommen

    Vom 11.09 bis 30.11 bekomme ich kein Geld da sich das alles das jobcenter und den Nagel gerissen hat

    Das sind 80 Tage a 12.58

    Macht über 1000 Euro

    Wie kann das jobcenter soviel Erstattung fordern obwohl ich soviel Geld von denen niemals erhalten habe

    Vor allem wir haben noch nicht mal den 30.11

    Wo bekomme ich denn jetzt Leistung für den Monat 11 her

  • Was genau bedeutet das?

    Sie können zwar erstattungsanspruch an das Arbeitsamt stellen in der Höhe?

    Ich frage mich wieso die überhaupt erstattungsanspruch stellen.

    Mein Arbeitslosengeld beträgt im Monat ca 258 Euro

    Wenn ich rechne das die den Lohn bei mir mit 450 Euro berechnet haben und wir noch einen restanspruch von 79 Euro haben müssten die ja eigentlich das Arbeitslosengeld aufstocken

    Wie können die dann sagen das ich zu Unrecht Gelder bezogen haben

    Ich werde morgen auf jeden Fall mal da anrufen und mir das mal genau von denen erklären lassen

    Spreche seid Freitag auch nur noch mit der stellvertrenden vorgesetzten der leisgungsabteilung

    Meinem sacharbeiter traue ich da überhaupt nicht mehr über den weg

  • Das Jobcenter muss in Vorleistung gehen und dir dein Geld zahlen. Dann darf es Erstattungsansprüche an die Agentur für Arbeit stellen.

    Das soll verhindern, dass du wegen Prüfung des Antrags auf ALG1 ohne Geld da stehst. Das ist hier aber eben gerade misslungen, weil das Jobcenter rechtswidrig zu wenig Geld zahlt.

  • Was kann ich denn tun wenn die sich absolut quer stellen

    Kann ich damit zum Anwalt gehen und gerichtskostrnbeihilfe beantragen oder muss ich dafür eine rechtschutzversicherung haben

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