ALG II und Fragen zu Kosten der Unterkunft

  • hallo ich bin neu hier im forum und hab schon ein anliegen

    also ich habe eine freundin die ein kind (13) hat und zusammen haben wir auch eins(1)

    aus letzter ehe hab ich 2 kinder die alle 2 wochen am wochenende bei mir sind

    ich bin noch nicht bei ihr gemeldet aber wohne inoffiziell bei ihr in einer dreiraumwohnung und sind am wohnungssuchen

    ich bin in vollzeit beschäfftigt und sie ist harz 4

    so das erstmal zu meiner person jetz meine frage

    da ja alle 2 wochen am wochenende und in den ferien meine kinder aus letzter ehe bei mir sind würd ich gerne mal wissen was uns vom jobcenter zu stehen würde also ich bezahle auch fleißig unterhalt an meine kinder

    ich hatte mal gehört das angeblich die 2 kinder auch mitberechnet werden müssten bei der wohnungssuche also demzufolge mehr quadrat meter und mehr mietkostenzuschuss

    stimmt das?

    danke im vorraus

  • Das ist richtig. Es richtet sich nach dem Umfang, den die Kinder bei dir sind und durchaus nach Alter und Geschlecht der Kinder.


    Bei Wochenendbesuchen alle 14 Tage und Besuchen in den Ferien, sollte m.E. zumindest ein extra Zimmer bzw. 10 - 15 m² zusätzlich berücksichtigt werden. Bei größeren Altersdifferenzen und anderem Geschlecht vielleicht (aber eher unwahrscheinlich) auch 2 Zimmer. Das hängt aber auch von Größe und Schnitt der Wohnung ab. So ist es durchaus zumutbar, dass Eltern oder ein Kind eine Woche im Wohnzimmer schlafen.


    Der Umgang muss durch Gericht abgeurteilt oder vorm Jugendamt bestätigt sein. Ebenso wie die Zahlung des Unterhalts, damit diese in Abzug gebracht werden kann.

  • ok also wäre es machbar das wir eine etwas größere wohnung bekommen könnten

    mir wäre es ja schon ausreichend wenn es 10-15 m2 mehr sind könnte ja dann ein sagen wir mal kinderzimmer anbteilen für die beiden

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