ALG II Fragen zu Unterlagen bei U25 - Teilzeitbeschäftigung und Bedarfsgemeinschaft mit Mutter

  • Hallo, ich bin neu im Forum und habe eine Frage, die ich so bisher nirgendwo beantwortet bekommen habe und auch nichts hier im Forum gefunden habe.


    Ich habe folgende Situation: meine Mutter bekommt ALG II, jedoch arbeitet sie ca. 17 Stunden pro Woche (wenn nicht mehr). Ich bin unter 25 aber über 18 und habe erst vor ein paar Monaten die Schule beendet. Ich hatte kein Ausbildungsplatz für dieses Jahr, kein Job, garnichts, da ich was anderes vorhatte was aber im Endeffekt nicht funktioniert hat. Ich wohne zusammen mit meiner Mutter, das bedeutet ja, dass wir dann eine Bedarfgemeinschaft bilden. Zusammen bekommen wir ca. 800 Euro vom JobCenter. Vor kurzem wurde ich ins JobCenter gerufen, da ich ja sozusagen "arbeitslos" bin. Vorher habe ich noch nie gearbeitet oder sonst was. Bin immer nur zur Schule gegangen. Nachdem ich aber die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben musste und mir einen Job finden musste um die Hilfebedürftigkeit zu reduzieren, habe ich das auch getan und habe jetzt fest einen Job (Teilzeit) bei einer Zeitarbeitsfirma bekommen. Ich hatte bisher nur noch nicht die Möglichkeit das meinem Berater im JC mitzuteilen, da sie an dem Tag schon geschlossen hatten und ich am Freitag schon arbeiten musste, ebenfalls zu den Zeiten wo das JC offen war aber ich nicht anrufen konnte. ?(Am Montag werde ich das aber sofort nach der Arbeit machen. Ist also noch ganz frisch und nichts verschwiegen, da ich es einfach nach den Öffnungszeiten erfahren habe, dass ich da arbeiten darf.

    Nun komme ich zu meiner Frage. Wenn ich das meinem Berater mitteile, muss ich dann den Arbeitsvertrag vorlegen, damit sie anhand des Stundenlohns und der Arbeitsstunden den neuen Betrag, den meine Mutter bekommen wird, ausrechnen können? Oder muss ich dann wenn ich das erste mal Lohn bekommen habe, die Lohnabrechnung und den Kontoauszug mit der Höhe des Lohnes vorlegen? Und noch kurz nebenbei eine Frage - wann genau muss man seine Kontoauszüge zeigen? In welchen Situationen?

    Das Geld vom JC bekommt auch nur meine Mutter auf ihr Konto überwiesen, nicht auf meins.

    Ich habe vorher noch nie gearbeitet und hatte auch nicht wirklich was mit dem JC zu tun, habe auch nie Anträge für ALG II oder sonstiges gestellt, da ich ja wie gesagt noch mit meiner Mutter wohne und sie alles bekommt.

    Entschuldigung, dass es so viel ist aber ich wollte nur meine Situation für das Verständnis schildern. Ich hoffe es ist nicht schlimm.

    Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe und Antworten.

  • Hallo,

    muss ich dann den Arbeitsvertrag vorlegen

    ja.

    Oder muss ich dann wenn ich das erste mal Lohn bekommen habe, die Lohnabrechnung

    Auch das. Du mußt also beides vorlegen. Erst einmal nur den AV und dann - nach der ersten Lohnzahlung die Lohnabrechnung. Es kann auch sein, daß Dir das Amt am Monat eine Verdienstbescheinigung mitgibt, die der Arbeitgeber ausfüllen muß.

    Und noch kurz nebenbei eine Frage - wann genau muss man seine Kontoauszüge zeigen? In welchen Situationen?

    Wenn Du dazu aufgefordert wirst bzw. wenn ein Weiterleistungsantrag gestellt wird.

    Gruß!

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