ALG II Erstantrag nach Studiumabbruch- kein Bafög mehr

  • Hallo Leute,

    ich weiß gar nicht, wie ich so Recht anfangen soll. Also, ich bin ü25 und lebe derzeit bei meinen Eltern. Bisher habe ich studiert, muss das Studium aber leider (ab 01.09) abbrechen, da ich zum einen kein BAfög mehr bekomme und zum anderen, wegen anderen Gründen, die hier aber glaube nicht wichtig sind.

    D.h. ich muss nun nächste Woche Hartz4 beantragen. Ich hoffe natürlich, dass ich sehr schnell eine Arbeit finde und ich nicht lange auf ALG2 angewiesen bin. Nun denn... Ich habe mich bisher schon etwas in das Thema eingelesen, habe dennoch einige Fragen, die ich gerne vorher geklärt haben möchte. Ich hoffe, hier sind einige freundliche Menschen, die mir weiterhelfen können, auch wenn sich die Fragen wahrscheinlich dauernd wiederholen.

    - Wo muss ich mich genau melden? Muss ich zum Arbeitsamt und mich arbeitssuchend melden? Kann/Muss ich direkt zum Jobcenter? Kann ich da spontan hingehen, brauche ich vorher einen Termin? Ich habe leider keine Ahnung, wie das abläuft.

    - Was kann ich im vornherein schon machen, damit der Antrag möglichst schnell bewilligt wird? Ich bin quasi in einer Notlage und habe echt so gut wie kein Geld mehr. Also welche Unterlagen kann ich bereits beschaffen?

    - Habe ich ein Anrecht, bzw. wie bekomme ich den Regelsatz? Ich wohne zwar bei meinen Eltern, kostenfrei und bisher haben die mich auch unterstützt, da ich ja Student war. Aber ich will ja auch endlich mal auf eigenen Beinen stehen, d.h. auch mein Essen etc. selber zahlen (das muss ich eh, da ich ab nächsten Monat wieder Sport machen will und da ganz andere Nahrung zu mir nehme, als meine Eltern für gewöhnlich). Und meine Mutter sieht es halt nicht ein, mir das zu bezahlen.

    Also wäre ich doch dann meine eigenen BG oder nicht? Zudem will ich so schnell wie möglich meine eigene Wohnung haben.

    - Muss ich iwie einen Mietvertrag mit meinen Eltern aufsetzen, wo drin steht, welche Nebenkosten etc. ich zahlen soll? Wie kann ich da gegenüber dem Jobcenter argumentieren, dass ich bisher nichts zahlen musste, es aber in Zukunft soll/muss? Muss ich mich das überhaupt begründen?

    - Für eine eigene BG muss ich da was nachweisen? Was muss ich tun, um eine eigene Wohnung etc bewilligt zu bekommen und auch Geld um sie zu einzurichten?

    - Ich hab echt "Respekt" vor dem Gang zum Amt, ich hoffe ihr könnt mir mit ein paar Antworten etwas "angst" nehmen.

    P.S. wenn das der falsche Bereich ist, bitte ich doch einen Admin ihn in den richtigen Bereich zu verschieben, danke.

  • - Wo muss ich mich genau melden? Muss ich zum Arbeitsamt und mich arbeitssuchend melden? Kann/Muss ich direkt zum Jobcenter? Kann ich da spontan hingehen, brauche ich vorher einen Termin? Ich habe leider keine Ahnung, wie das abläuft.

    Du musst zum zuständigen Jobcenter, in Optionskommunen zur Gemeinde bzw. der Stadt.

    Die Erstantragsausgabe ist von Jobcenter zu Jobcenter unterschiedlich geregelt. Eine pauschale Aussage kann hier nicht getroffen werden.

    Falls du evtl. Ansprüche auf ALG I hast, musst du dies ebenfalls beantragen.

    - Was kann ich im vornherein schon machen, damit der Antrag möglichst schnell bewilligt wird? Ich bin quasi in einer Notlage und habe echt so gut wie kein Geld mehr. Also welche Unterlagen kann ich bereits beschaffen?

    Wichtig sind die vollständigen Kontoauszüge der letzten drei Monate, der Bafög Bescheid, sowie die Exmatrikulationsbescheinigung.

    Aber kein Antrag wird genehmigt, wenn nicht ALLE Unterlagen vorliegen. Was von dir tatsächlich angefordert wird, kann von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter sehr unterschiedlich sein.

    - Habe ich ein Anrecht, bzw. wie bekomme ich den Regelsatz? Ich wohne zwar bei meinen Eltern, kostenfrei und bisher haben die mich auch unterstützt, da ich ja Student war. Aber ich will ja auch endlich mal auf eigenen Beinen stehen, d.h. auch mein Essen etc. selber zahlen (das muss ich eh, da ich ab nächsten Monat wieder Sport machen will und da ganz andere Nahrung zu mir nehme, als meine Eltern für gewöhnlich). Und meine Mutter sieht es halt nicht ein, mir das zu bezahlen.

    Also wäre ich doch dann meine eigenen BG oder nicht? Zudem will ich so schnell wie möglich meine eigene Wohnung haben.

    Da du über 25 Jahre alt bist, bildest du deine eigene BG.

    - Muss ich iwie einen Mietvertrag mit meinen Eltern aufsetzen, wo drin steht, welche Nebenkosten etc. ich zahlen soll? Wie kann ich da gegenüber dem Jobcenter argumentieren, dass ich bisher nichts zahlen musste, es aber in Zukunft soll/muss? Muss ich mich das überhaupt begründen?

    Kannst du, nur wird das Jobcenter sehen das bislang keine Unterhaltskosten gezahlt wurden. Insofern bedarf es hier einer guten Begründung.

    - Für eine eigene BG muss ich da was nachweisen? Was muss ich tun, um eine eigene Wohnung etc bewilligt zu bekommen und auch Geld um sie zu einzurichten?

    Bespreche das am besten mit deiner zuständigen Sachbearbeiterin. Meist muss man sich ein Mietangebot geben lassen, bzw. eine Mietbescheinigung ausfüllen lassen und diese im Jobcenter zu Genehmigung vorlegen.

    Ich würde mit der Wohnung nichts überstürzen, denn du weisst nicht, wo du einen Job finden wirst.

    Bei der Erstausstattung wird geprüft, was du tatsächlich benötigst. Hierfür ist oftmals ein Hausbesuch notwendig. In einigen Regionen bekommt man Gutscheine, die man dann z.B. bei der Diakonie oder anderen sozialen Einrichtungen einlösen kann.

  • Hey, vielen Dank schon mal für deine Antwort.

    Also wie ich das verstanden habe, sieht es eher mit den "Unterhaltskosten" für meine Eltern schlecht aus, da ich bisher auch keine gezahlt habe?

    Wenn ich zum Jobcenter gehe, hab ich da direkt jemanden, der mit das erklärt, was alles gebraucht wird oder gibts da quasi nur einfach einen Antrag zum abholen?

  • Wenn ich zum Jobcenter gehe, hab ich da direkt jemanden, der mit das erklärt, was alles gebraucht wird oder gibts da quasi nur einfach einen Antrag zum abholen?

    Du bekommst entweder eine Unterlagenanforderung oder ein Mitwirkungsschreiben. In beidem steht, welche Dokumente benötigt werden.

    Meist erfolgt bei der Erstantragsausgabe auch eine kleine Beratung.

    Also wie ich das verstanden habe, sieht es eher mit den "Unterhaltskosten" für meine Eltern schlecht aus, da ich bisher auch keine gezahlt habe?

    Die Frage hat Casa schon dutzende male beantwortet. Denke er wird dir hierzu hilfreiche Tipps geben.

  • Hallo,

    wollen deine Eltern nun plötzlich bzw. endlich auch Wohnkosten von ihrem Kind?

    Oder genügt es, wenn du weiterhin mietfrei wohnst und vom Jobcenter nur den sog. Regelbedarf für den Lebensunterhalt erhältst?

    Der Regelbedarf beträgt für 1-Personen-BG derziet 416,-

    Das JC würde evtl. einen Anteil für Stromkosten abziehen, wenn du keinen Mietvertrag machst.

    Das JC würde aber die KV für dich bezahlen.

  • Ein Hinweis, man solle erstmal gar nichts unterschreiben, kann auch sehr oft ganz übel nach hinten losgehen.

    Bitte unterscheide zwischen wichtigen Unterschriften, die zu Geld führen und unwichtigen/unnötigen Unterschriften, die nur der Datensammelwut gelten.

    Hinweis gelöscht - Du weißt sehr genau, wo Du dies anmerken kannst. Corinna

  • Nach einigem Hin und Her habe ich endlich meinen Antrag und die ersten Unterlagen wurden auch bereits abgegeben usw.

    Nun habe ich aber einige Fragen zum Hauptantrag:

    1. Ist das normal, dass die vom Jobcenter ausgehändigten Anträge anders aussehen, als die, die man sich im Internet runterladen kann? Wenn ja, wieso?

    2. Unter Punkt 3 ist bei mir folgendes: 3. Persönliche Verhätnisse der mit im Haushalt lebenden weiteren Personen.

    Da wollen die alle Infos wissen, die ich bereits für mich persönlich ausgefüllt habe unter Punkt 2. WIESO? Und wieso wollen die unter anderem die Krankenkassenversicherungsnummer von meinen Eltern/Bruder?

    Nun wurden mir noch weitere Anlagen zum Ausfüllen mitgegeben.

    1. Anlage Einkommen

    2. Anlage Vermögen

    3. Anlage Haushaltsgemeinschaft

    4. Anlage Kosten der Unterkunft


    Zur Anlage "Haushaltsgemeinschaft"... doppelt es sich nicht mit dem Punkt 3 im Hauptantrag?

    Zudem wollen die einen Einkommensnachweis meines Vaters, auf Nachfrage warum, meinte die gute Frau, dass die irgendwas Prüfen müssen (hab ich leider vergessen genau was, denke mal ieinen Anspruch)... aber das ist doch nichtig, weil ich eh über 25 bin und bereits eine Ausbildung gemacht habe, richtig?

    Das sind erstmal die ersten Fragen von mir, danke schon mal für die Hilfe :)

    edit: heiß" Im Haushalt" wohnen, automatisch eine Haushaltsgemeinschaft? Die habe ich ja quasi nicht, da ich für mich alleine wirtschafte. Soll ich das dann alles freilassen?

    edit2:

    edit2: so sieht mein Antrag aus, vielleicht ist es dann deutlicher

    Aus Datenschutzgründen gelöscht

    Grace

    2 Mal editiert, zuletzt von diGitaL (17. September 2018 um 09:36)

  • Hallo!

    Dein Problem nicht ganz verständlich! Du benötigst ALG II und es

    sind für die Bedürftigkeitsprüfung Unterlagen einzureichen.

    Mache es dir und dem Jobcenter doch nicht so schwer und fülle

    die Unterlagen ordnungsgemäß aus.;)


    Gruß

  • Genau das ist ja der Punkt. Für mich sind gewisse Punkte nicht eindeutig und ich weiß halt nicht, was ich auszufüllen habe.

  • Hallo!

    Sind auszufüllen, auch die Anlage HG.

    Zudem wollen die einen Einkommensnachweis meines Vaters, auf Nachfrage warum, meinte die gute Frau, dass die irgendwas Prüfen müssen (hab ich leider vergessen genau was, denke mal ieinen Anspruch)... aber das ist doch nichtig, weil ich eh über 25 bin und bereits eine Ausbildung gemacht habe, richtig?

    Offensichtlich hat der Sachbearbeiter eventuell Kenntnis vom Unterhaltsrecht

    und prüft, ob hier die Orientierungsphase nach dem Studium greifen könnte.

    Gruß

  • Hallo, danke für den Tip.

    Nachdem ich die Webseite zur Orientierungsphase durchgelesen habe, passt absolut gar nichts, auch nur ansatzweise auf mich zu.

    Ich habe noch eine allgemeine Frage. In den Fragebögen steht andauernd "im Haushalt lebende Personen" oder ähnliche Formulierungen. Bedeutet das "Haushaltsgemeinschaft"? Und wenn ja, ist das auf mich doch dann gar nicht zutreffend oder?

  • Hallo!

    @bass386 schrieb es schon und gerne erneut:

    Aber kein Antrag wird genehmigt, wenn nicht ALLE Unterlagen vorliegen. Was von dir tatsächlich angefordert wird, kann von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter sehr unterschiedlich sein.

    Der Sachbearbeiter hat entschieden, dass verschiedene Unterlagen

    einzureichen sind und du möchtest ALG II.

    Ich habe noch eine allgemeine Frage. In den Fragebögen steht andauernd "im Haushalt lebende Personen" oder ähnliche Formulierungen. Bedeutet das "Haushaltsgemeinschaft"? Und wenn ja, ist das auf mich doch dann gar nicht zutreffend oder?

    Wenn du mit deinen Eltern zusammenlebst, ist auch die Anlage HG

    auszufüllen. Es findet eine allgemeine, übliche Bedürftigkeitsprüfung

    statt.

    Gruß

  • Ich hatte meinen Antrag hier reingepostet, der wurde aber aus "Datenschutzgründen" gelöscht.

    In meinem Hauptantrag im Punkt 3 (Persöniche Verhätnisse der mit dem Antragssteller/der Antragsstellerin in einem Haushalt lebenden weiteren Personen)

    Einmal editiert, zuletzt von diGitaL (17. September 2018 um 11:57)

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