Umzug ohne Zustimmung

  • Hallo

    Ich habe in einer Wohnung gewohnt die mich aufgrund der extrem hohenLautstärke krank gemacht hat. Ich konnte nicht mehr schlafen und meinen Job nicht mehr gewissenhaft ausführen. Nun habe ich ich eine Wohnung gefunden die im Satz liegt, was in meiner Stadt schon fast ein Wunder ist. Ich musste mich sofort entscheiden ob ich die neue Wohnung nehme oder nicht. Natürlich habe ich sofort ja gesagt.

    Nun kommt der neue Bewilligungsbescheid, und in dem steht:

    "Da sie ohne Mietzusicherung umgezogen sind und auch aus der Akte kein Umzugsgrund zu erkennen ist, werden die Kosten der Unterkunft lediglich in Höhe der bisherigen Kosten übernommen."

    Wohnung alt (sehr günstig)

    KM 350€

    NK 120€

    Wohnung neu (normal eher unterer Bereich)

    370KM

    180NK

    Bewilligt

    KM 290€

    NK 180

    D.H . Ich soll 80€ aus meinem Regelsatz bezahlen. Nun kam direkt ein Bewilligungsbescheid hinterher bis Sept. 2019 in dem immer die gekürzte Miete zur Grundlage genommen wurde.

    Widerspruch wurde eingelegt. Ich kann mit dieser Kürzung nicht dauerhaft überleben und habe meiner Meinung nach so gehandelt das ich Schaden vom Jobcenter abwehre indem ich weiter meinen Halbtagsjob nachgehen kann.

    Meine Fragen:

    Bleibt diese Kürzung für immer bestehen?

    Was kann man machen um wieder der vollen Regelsatz zu erhalten?


    Beste Grüße

    Smeik

  • Mit der Kürzung wirst du nun erstmal leben müssen. Vor Unterschrift hättest du Umzugsgrund nennen und dir die Zustimmung vom Jobcenter einholen müssen.

    Auch ist es von dir falsch gewesen, zuerst den Widerspruch zu verfassen und sich dann im Forum anzumelden.

    Kannst du den Widerspruch bitte anonymisiert (ohne Name, Adresse, Name des Jobcenters etc.) hier hochladen?

  • Hallo,

    Wohnung alt (sehr günstig)

    KM 350€

    NK 120€

    Da du tatsächlich ohne Zustimmung/Zusicherung des JC umgezogen bist, sagt das Gesetz:

    Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt.

    § 22 (1, Satz 2) SGB II.

    Für die JC ist es nur wichtig, warum jemand umziehen will- und ob das aus sozialhilferechtlicher Sicht erforderlich ist.

    Schaden hast du also nicht abgewendet, das gilt nicht als wichtiger Grund aus Sicht des JC.

    Leider hast du wegen des Lärms nicht schon vorher mal beim JC gefragt. Vielleicht hätte man deinen Umzug doch für erforderlich gehalten??

    Bleibt diese Kürzung für immer bestehen?

    Ja. Die KDU werden bezahlt, so, wie sie vorher/bisher waren. 290+180, das ist so wie vorher---470,- warm.

    Deinen Regelsatz/Regelbedarf bekommst du weiterhin in voller Höhe.

    Mit einem Halbtagsjob bekommst du zusätzlich Freibeträge.

    bzw. du hast den ganzen Lohn vom Job und das JC ergänzt noch.

  • ...Mit einem Halbtagsjob bekommst du zusätzlich Freibeträge.

    bzw. du hast den ganzen Lohn vom Job und das JC ergänzt noch.

    Genau, ich bekomme eine Ergänzung. Es wird erst der komplette Regelsatz gegengerechnet und dann die Miete und genau davon nun 80€ weniger.

  • Genau, ich bekomme eine Ergänzung. Es wird erst der komplette Regelsatz gegengerechnet und dann die Miete und genau davon nun 80€ weniger.

    Dies ist aber lt. Gesetzgebung vollkommen in Ordnung, da du dir keine Zustimmung eingeholt hast.

  • Mit der Kürzung wirst du nun erstmal leben müssen. Vor Unterschrift hättest du Umzugsgrund nennen und dir die Zustimmung vom Jobcenter einholen müssen.

    Auch ist es von dir falsch gewesen, zuerst den Widerspruch zu verfassen und sich dann im Forum anzumelden.

    Kannst du den Widerspruch bitte anonymisiert (ohne Name, Adresse, Name des Jobcenters etc.) hier hochladen?

    Hallo

    Nein, den Widerspruch werde ich nicht hochladen. Da stehen zuviel persönliche Sachen drin.

    Was hätte es denn geändert mich erst hier anzumelden und dann den Widerspruch zu schreiben, wenn eh alles zu spät ist?

  • Man kann jetzt nichts dagegen machen. Weil du viel zu spät nach *Tipps* fragst.

    Der Drops ist gelutscht.

    Helfer im Forum können die Rechtslage nicht ändern, aber Hinweise für *zielführende* Wege ohne Einbußen geben.

    Vorher.

  • Hallo!

    Nein, den Widerspruch werde ich nicht hochladen. Da stehen zuviel persönliche Sachen drin.

    Diese Entscheidung bleibt dir selbstverständlich überlassen. Nur habe bitte

    Verständnis dafür, dass hier Helfende schlecht wirklich helfen können, wenn

    der Inhalt nicht bekannt ist.;)

    Was hätte es denn geändert mich erst hier anzumelden und dann den Widerspruch zu schreiben, wenn eh alles zu spät ist?

    :) Weil dabei nicht mehr gutzumachende Fehler durch Leistungsberechtigte

    gemacht werden können. Deshalb hatte @bass386 um das Hochladen des

    anonymisierten Widerspruchs gebeten. Das nur als Randerklärung von mir

    zu diesem Sachverhalt für dich. Habe für dich noch etwas zum Nachlesen, vielleicht

    hilfreich:

    SGB II – Folien von Harald Thomé - Stand 01. Juni 2018

    Da hier aufgrund fehlender Informationen durch dich nicht weitergeholfen

    werden kann.

    Gruß

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