Übernahme erhöhter Mietkosten nach Wohnungsvergrößerung - Durchbruch zu einem weiteren Zimmer - ALG II

  • Hallo zusammen,

    nachdem ich bei meinen ausgiebigen Recherchen im web nicht wirklich passende Infos gefunden habe, möchte ich hier nachfragen. In der Hoffnung dass mir jemand helfen kann :)

    Durch einen Auszug eines Nachbarn auf "meiner" Etage, hätte ich nun die einmalige Möglichkeit, mittels eines Durchbruchs, ein Zimmer mehr zu meiner Wohnung zu bekommen. Ich habe dies beim Vermieter schriftlich angefragt und heute positive Post bekommen.
    Der Vermieter befürwortet das sogar, da so aus bisher einer 4-Raum-Wohnung (Nachbar) und einer 2-Raum-Wohnung (meine), jeweils zwei 3-Raum-Wohnungen entstehen würden und somit jeweils ein "zeitgemäßerer Grundriss" entstünde.
    Meine Wohnung würde dadurch von 40 qm auf 51 qm "anwachsen" und ich hätte endlich ein Schlafzimmer und ich könnte einen Umzug vermeiden.

    So weit, so gut... Nun würden sich die Mietkosten aber um satte 75 € erhöhen.

    Meine Frage(n) nun: Würde das Jobcenter die höhere Miete in dem Fall wohl übernehmen? Oder wird das wie ein Umzug in eine größere Wohnung gehandhabt? Müsste ich quasi die 75 € vom Regelsatz begleichen? Das wird schwierig bis unmöglich.. Oder gibt es "Jobcenter-konforme" Begründungen, die die Chance auf eine Übernahme der höheren Miete begünstigen?

    Vielen Dank für's Lesen und für eventuelle hilfreiche Tipps!

  • Hallo!

    Meine Wohnung würde dadurch von 40 qm auf 51 qm "anwachsen" und ich hätte endlich ein Schlafzimmer und ich könnte einen Umzug vermeiden.

    So weit, so gut... Nun würden sich die Mietkosten aber um satte 75 € erhöhen.

    Da hier unter Anderem eine Mietvertragsänderung stattfindet, müsste

    für den neuen Vertrag die Zustimmung des JC eingeholt werden, bevor

    der Mietvertrag von dir unterschrieben wird. Ohne eine

    Mietvertragsänderung geht das nicht.

    Es stellt sich auch die Frage nach der Angemessenheit in deiner Region.

    Wäre nach der Mieterhöhung diese Wohnung noch angemessen?

    Schaue doch mal, ob du hier deine Stadt findest:

    Örtliche Richtlinien Kosten der Unterkunft

    In jedem Fall bitte umgehend Kontakt mit dem JC aufnehmen und

    diese Angelegenheit klären. Du bekommst nur die alte Miete und

    zahlst bei Unangemessenheit den Rest von deinem Regelsatz.

    Vielleicht dazu auch das lesen: SGB II – Folien von Harald Thomé

    Es gibt Aufschluss über die Rechtslage ab Seite 37.

  • Wolltest du denn umziehen?

    Ja, aber auf persönlichen Wunsch hin, weil mir bei dieser Wohnung ein Schlafzimmer fehlt bzw. Platz für ein Bett. Ich habe nur einen Wohn-/Schlafraum mit Schlafsofa. Außerdem befindet sich die Wohnung im EG, es fanden schon 3 Einbruchversuche statt, über den Balkon.

    Bei meinen Recherchen stieß ich auf den Begriff "Umzugsvermeidungszuschlag". Dieser dürfte wohl auch hier nicht greifen?

  • Ich danke Euch schon mal für Eure Antworten! :)
    Selbstverständlich würde ich das Ganze im Vorfeld mit dem JC absprechen. Aber so wie es ausschaut, werde ich diese einmalige Chance auf ein Zimmerchen mehr wohl sausen lassen müssen. Das ist wirklich frustrierend, es wäre so toll und einfach gewesen :(

  • Hallo,

    Außerdem befindet sich die Wohnung im EG, es fanden schon 3 Einbruchversuche statt, über den Balkon.

    aha. Und was sollte dieses Argument bringen, wenn Du in der Wohnung blebist und diese vergrößert wird? Richtig - nichts.

    weil mir bei dieser Wohnung ein Schlafzimmer fehlt bzw. Platz für ein Bett. Ich habe nur einen Wohn-/Schlafraum mit Schlafsofa.

    Es gibt keinerlei Rechtsanspruch auf ein eigenes Schlafzimmer. Nach Deiner Logik würde jeder ALG-II-Bezieher in einer 1-Zimmer-Wohnung einfach mal so umziehen können.

    Für einen Umzug bzw. eine Wohnraumvergrößerung brauchst Du schon etwas konkretere Gründe als die bisher aufgeführten.

    Gruß!

  • Hallo,

    aha. Und was sollte dieses Argument bringen, wenn Du in der Wohnung blebist und diese vergrößert wird? Richtig - nichts.

    Für einen Umzug bzw. eine Wohnraumvergrößerung brauchst Du schon etwas konkretere Gründe als die bisher aufgeführten.

    Gruß!

    Hallo,
    es würde insofern etwas bringen, als dass der neue Schlafraum keinen Zugang zum Balkon (und umgekehrt) hätte = mehr Sicherheitsgefühl.

    Ich verstehe schon, dass das aus Jobcenter-Sicht keine triftigen Gründe sind, die eine Übernahme höherer Mietkosten rechtfertigen.

    Bliebe wohl nur die Option, mir die höheren Wohnkosten vom Munde abzusparen. Das ist keine gute Option...

    Danke und lieben Gruß

  • Hallo!

    Warum nimmst du nicht Kontakt mit dem JC auf und klärst das?

    Unverständlich, gehe zum JC und rede mit dem Sachbearbeiter

    über die Lage. Niemand kann hier im Forum voraussagen, wie

    dein JC reagiert.

    Folgende formaler Weg wäre vorstellbar:

    Vermieter kündigt dir den Durchbruch zu deiner Wohnung schriftlich an

    und weist auf eine Mieterhöhung mit Mietvertragsänderung hin.

    Du gehst damit zum JC und legst denen das vor und bittest um Zustimmung.

    Eine Ablehnung wäre denkbar, aber eventuell auch eine Zustimmung, wenn

    die Angemessenheit gewahrt wird. Kann hier niemand vorhersagen, wie das

    JC letztendlich reagiert.

    Gruß

  • Hallo Grace,


    ich hatte mir halt im Vorfeld Tipps erhofft, wie man beim JC am besten argumentiert und wollte nicht völlig unwissend dort aufschlagen.
    Die Rechtslage ändert sich ja auch immer mal wieder, ich kenne mich da nicht wirklich aus, welche Rechte ich hätte.
    Deshalb hatte ich hier nachgefragt.. Natürlich komme ich nicht umhin, beim JC vorzusprechen, auch wenn es schwer fällt. Wer macht das schon gerne?
    Ich halte Euch gerne auf dem Laufenden, falls gewünscht.

    Danke und liebe Grüße!

  • Hallo!

    ich hatte mir halt im Vorfeld Tipps erhofft, wie man beim JC am besten argumentiert und wollte nicht völlig unwissend dort aufschlagen.

    Der Vermieter kündigt dir den Durchbruch mit Vertragsänderung

    und Mieterhöhung an und du argumentierst am Besten überhaupt

    nicht. Lasse dir vom Vermieter so ein Schreiben erstellen und damit

    gehst du zum JC.

    Falls du eine Ablehnung bekommst, versuche den Durchbruch abzuwenden.

    Aber der Vermieter wird sich sicherlich nicht mehr davon abhalten lassen.

    Denn für ihn bedeutet das auf Dauer mehr Mieteinnahme.

    Gruß

  • Hallo!

    diese Art von Tipps meinte ich. Ich danke Dir herzlich dafür!
    Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert!

    Das ist der formale Vorgang, aber Corinna beachten:

    Für einen Umzug bzw. eine Wohnraumvergrößerung brauchst Du schon etwas konkretere Gründe als die bisher aufgeführten.

    Deine Gründe waren keine und deshalb der formale Vorgang von

    Seiten des Vermieters ohne deine Gründe. Aber auch ohne eine

    Garantie auf Erfolg. Gegen eine Maßnahme des Vermieters kann

    sich normaler Weise kein Mieter wehren, du wahrscheinlich auch

    nicht. Melde dich wieder, wenn du magst und schreibe, wie das

    weitergegangen ist. :)

  • Hallo,

    es würde insofern etwas bringen, als dass der neue Schlafraum keinen Zugang zum Balkon (und umgekehrt) hätte = mehr Sicherheitsgefühl.

    aja.

    Halten wir mal fest:

    1. keinem ALG-II-Bezieher ist eine 1-Zimmer-Wohnung zumutbar, weil kein Schlafzimmer vorhanden ist.
    2. Punkt 1 gilt erst recht, wenn die 1-Zimmer-Wohnung im EG liegt.
    3. Du wurdest mit Waffengewalt gezwungen, die 1-Zimmer-Wohnung in der EG zu mieten und wußtest vorher nicht, daß sie aus einem Zimmer besteht und im EG liegt
    4. Du weißt nicht, daß es für sehr wenig Geld (unter 20 €) geeignete und auch von der Polizei empfohlene Einbruchsverhinderungsmittel auch und gerade für eine Balkontür gibt.

    Merkst Du selbst, wie schwach Deine Argumente gegenüber dem JC wären?

    Gruß!

  • Melde dich wieder, wenn du magst und schreibe, wie das

    weitergegangen ist. :)

    Guten Abend :)

    Ich wollte nur kurz Bericht erstatten, dass die höhere Miete in diesem Fall vom JC übernommen wird.
    Das Ganze wurde (wie von Euch angeraten) als aus Vermieter-Sicht notwendige Modernisierungsmaßnahme "deklariert". Der Vermieter hatte ein entsprechendes Schreiben aufgesetzt, mit der Ankündigung der Umbaumaßnahme und dieses hatte ich an das JC weiter geleitet.

    Ich danke Euch nochmal für die Hilfe, bzw. Denkanstöße in die richtige Richtung

    Liebe Grüße

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!