Wohnraumvergrößerung - Fragen zu Kosten der Unterkunft bei ALG II Aufstockung

  • Hallo, wir wohnen derzeit zu viert auf 58,74 qm in einer 2,5 Raum Wohnung. Wir hätten jetzt die Möglichkeit den Wohnraum durch einen Durchbruch zu vergrößern. So das jedes Kind (Junge 5 Jahre und Mädchen 10 Jahre) ein Zimmer hat. Wir gehen beide Arbeiten bekommen allerdings noch etwas Aufstockung vom Amt. Wie teile ich dem Amt jetzt mit, dass sich die Miete ändern wird? Oder muss ich vorher einen Antrag stellen?

  • Hallo und Herzlich Willkommen im Forum :)

    Kannst du das mit den Durchbruch ein wenig genauer erläutern?

    Wie hoch ist die aktuelle Kaltmiete? Auf welche Summe wir die Kaltmiete steigen? Weisst du ob die neue Kaltmiete in deinem Bezirk angemessen ist?

    Habe dir eine privat Nachricht geschrieben. Hier kannst du antworten, wenn du die angemessenen kosten nicht kennst. Bitte die PLZ oder den Wohnort aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht im Forum posten.

  • Hallo,

    Wie teile ich dem Amt jetzt mit, dass sich die Miete ändern wird?

    Dazu gibt es ein Formular VÄM / Veränderungsmitteilung. Dort kannst du eintragen, dass sich die KDU/Wohnkosten erhöht haben.

    Ich denke, das JC wird die höhere Miete nicht bezahlen.

    Du kannst vorher auch einen Antrag stellen. Meinst du für den Durchbruch und 1 Zimmer mehr?

    Ich denke, das JC wird die höhere Miete nicht bezahlen.

    Aber den Versuch ist es wert. Den Differenzbetrag könntet ihr sonst aus euren Freibeträgen zahlen. Die Kosten für den Durchbruch, und alles, was damit zusammenhängt, müsstest ihr auch selbst tragen.

    Der Vermieter ist schon einverstanden damit?

  • Dazu gibt es ein Formular VÄM / Veränderungsmitteilung. Dort kannst du eintragen, dass sich die KDU/Wohnkosten erhöht haben.

    Ich denke, das JC wird die höhere Miete nicht bezahlen.


    Du kannst vorher auch einen Antrag stellen. Meinst du für den Durchbruch und 1 Zimmer mehr?

    Ich denke, das JC wird die höhere Miete nicht bezahlen.

    Warum sollte Das JC die dann höhere Miete nicht mit anrechnen (zahlen)? Uns würden ja eigentlich 90 qm zustehen. Mit der ggf. vergrößerten Wohnung kämen wir auf ca. 75 qm.

    Zitat korrigiert! Bitte nicht eigene Antwort in

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    Grace

  • Hallo!

    :-willkommen im Forum!

    Warum sollte Das JC die dann höhere Miete nicht mit anrechnen (zahlen)? Uns würden ja eigentlich 90 qm zustehen. Mit der ggf. vergrößerten Wohnung kämen wir auf ca. 75 qm.

    Das ist hier kein Thema und kann unbeachtet bleiben. Denn ihr hättet

    zu vier höheren Wohnraumbedarf, ohne jeden Zweifel.

    wir wohnen derzeit zu viert auf 58,74 qm in einer 2,5 Raum Wohnung. Wir hätten jetzt die Möglichkeit den Wohnraum durch einen Durchbruch zu vergrößern. So das jedes Kind (Junge 5 Jahre und Mädchen 10 Jahre) ein Zimmer hat.

    58,74 qm für vier Personen nicht viel.

    Allgemein gelten 45 – 50 Quadratmeter für einen Single,

    für zwei Personen bis 60 Quadratmeter und

    für jede weitere Person 15 Quadratmeter als angemessen

    von der Größe her. Deshalb wäre es schon gut, wenn du

    von @bass386 das beantworten würdest:

    Kannst du das mit den Durchbruch ein wenig genauer erläutern?


    Wie hoch ist die aktuelle Kaltmiete? Auf welche Summe wir die Kaltmiete steigen? Weisst du ob die neue Kaltmiete in deinem Bezirk angemessen ist?

    Wir versuchen gerade intern die KDU ausfindig zu machen.

    Kann aber etwas Zeit beanspruchen, deshalb bitte etwas

    Geduld.

    Gruß

  • Zitat

    Warum sollte Das JC die dann höhere Miete nicht mit anrechnen (zahlen)? Uns würden ja eigentlich 90 qm zustehen. Mit der ggf. vergrößerten Wohnung kämen wir auf ca. 75 qm.

    Ich möchte es dir so erklären:

    Einer Familie mit 4 Personen steht nicht eine Wohnfläche von 90 qm zu. Sondern es sollen --maximal-- 90 qm sein.

    Dabei kommt es aber vor allen Dingen auf die Wohnkosten an.

    Jetzt ist euere Wohnung kleiner und auch preiswerter. Das Maximum an Größe und Preis ist nicht erreicht. Eure jetzige Wohnung gilt also als angemessen.

    Wenn es um Umzüge in größere Wohnungen mit mehr Fläche und teureren KDU geht, muss das JC die Notwendigkeit anerkennen.

    Tut das JC das, dann zahlt es auch mehr.

    Bei euch wäre es kein Umzug, sondern der Durchbruch und 1 ZImmer mehr.

    Deswegen schrieb ich: Den Versuch ist es wert.

    Also beantragt das doch bitte.

  • Zu den Kosten kann ich erst morgen mehr sagen. Unsere Kaltmiete beträgt derzeit ca. 250-280€ genau weiß ich es gerade nicht. Warmmiete:441,67 €.

    Durchbruch zur leerstehenden Nachbarwohnung, um ein zusätzliches Zimmer zu bekommen.

    Einmal editiert, zuletzt von MamiStefanie (15. August 2018 um 19:51)

  • Hallo!

    Zu den Kosten kann ich erst morgen mehr sagen. Unsere Kaltmiete beträgt derzeit ca. 250-280€ genau weiß ich es gerade nicht. Warmmiete:441,67 €.

    Durchbruch zur leerstehenden Nachbarwohnung, um ein zusätzliches Zimmer zu bekommen.

    :) Ja, das wäre nett, aber das liest sich jetzt schon nicht so schlecht.

    Wir schauen auch nach den KDU, kein Problem.

    Wenn die Kosten feststehen, müsste auch der Mietvertrag geändert werden.

    Den müsstet ihr ja unterschreiben und bevor ihr den unterschreibt, würde ich

    dazu raten mit dem JC zu sprechen. Mit dem geänderten Mietvertrag vor

    Unterschrift zum JC und dir die Kostenzusage holen.

    Könntest du auch jetzt schon, dich unverbindlich bei JC erkundigen. Nimm

    mit denen Kontakt auf.

    Gruß


  • Soll ich mir einfach einen Termin in der Leistungsabteilung geben lassen?

    Und was erzähle ich denen? Muss ich vielleicht schriftlich einen Antrag

    stellen? Sorry für die vielen Fragen.

    Zitat korrigiert! Bitte nicht eigene Antwort in

    ein Benutzer-Zitat integrieren

    Grace

  • Hallo!

    Soll ich mir einfach einen Termin in der Leistungsabteilung geben lassen?


    Und was erzähle ich denen? Muss ich vielleicht schriftlich einen Antrag


    stellen? Sorry für die vielen Fragen.

    Es wird doch sowieso der Mietvertrag geändert werden müssen.

    Bitte deinen Vermieter um einen Vertrag, mache einen Termin

    aus und reiche diesen Vertrag dem JC ein. So erfährst du, ob das

    JC der Wohnungsvergrößerung zustimmt.

    Gruß

  • Muss ich keinen schriftlichen Antrag stellen, warum wieso weshalb , die Wohnung vergrößert werden soll? Der Vermieter kommt morgen und wollte alles mit uns besprechen.

  • Hallo!

    Muss ich keinen schriftlichen Antrag stellen, warum wieso weshalb , die Wohnung vergrößert werden soll? Der Vermieter kommt morgen und wollte alles mit uns besprechen.

    Das ist doch optimal, dann so, wie ich schon schrieb:

    Es wird doch sowieso der Mietvertrag geändert werden müssen.

    Bitte deinen Vermieter um einen Vertrag, mache einen Termin

    aus und reiche diesen Vertrag dem JC ein. So erfährst du, ob das

    JC der Wohnungsvergrößerung zustimmt.


    Gruß

    Mache einen Termin beim JC und kläre das umgehend persönlich

    mit dem SB.

    Gruß

  • Auf wieviel Euro wird die Miete danach erhöht?

    Ich würde es folgendermaßen machen:

    #1 den Durchbruch durchführen lassen

    #2 dem Jobcenter nach Fertigstellung alles mitteilen und neuen Mietvertrag einreichen

    Das Gebäude gehört nicht dem Jobcenter und der Vermieter kann natürlich einen Durchbruch zu einem leerstehenden Raum machen. Das die Miete dadurch erhöht wird ist völlig klar.

    Vorher kannst du natürlich mit dem Sachbearbeiter sprechen und ihm die Situation schildern. Aber sagt dort nicht, dass es eure Idee ist, sondern der Vermieter die Wohnung umbauen möchte.

  • Hallo!

    Unsere Kaltmiete beträgt derzeit ca. 250-280€ genau weiß ich es gerade nicht. Warmmiete:441,67 €.

    Also der Vermieter war gerade da. Nach Durchbruch hätte die Wohnung 76,74 qm und würde Kalt 365,68 € und 574,81 € Warm kosten.

    Ich würde jetzt so vorgehen, wie @bass386 empfohlen hat:

    Ich würde es folgendermaßen machen:

    #1 den Durchbruch durchführen lassen

    #2 dem Jobcenter nach Fertigstellung alles mitteilen und neuen Mietvertrag einreichen


    Das Gebäude gehört nicht dem Jobcenter und der Vermieter kann natürlich einen Durchbruch zu einem leerstehenden Raum machen. Das die Miete dadurch erhöht wird ist völlig klar.


    Vorher kannst du natürlich mit dem Sachbearbeiter sprechen und ihm die Situation schildern. Aber sagt dort nicht, dass es eure Idee ist, sondern der Vermieter die Wohnung umbauen möchte.

    Genauso und du kannst schon vorab mit dem Sachbearbeiter ein unverbindliches

    Gespräch führen. Dann erfährst du zeitnah, ob das JC damit einverstanden ist.

    Teile dem JC mit, dass der Vermieter umbauen möchte, kurz und bündig.

    Gruß

  • Ich möchte darauf hinweisen, dass eine Mieterhöhung wegen eines weiteren Zimmers um ca. 130,- warm unweigerlich eine Kostensenkungsaufforderung nach sich zieht, wenn man nach Fertigstellung des neuen Zimmers den geänderten Mietvertrag beim JC vorlegt.

    Auch dann, wenn die neuen Kosten noch innerhalb der örtl. Angemessenheitsgrenzen liegen.

    Es gibt leider keinen Anspruch auf die *Mietobergrenze* bzw. die max. angemessene Wohnfläche.

    Vorher ein (unverbindliches) Gespräch beim SB zu führen, widerspräche allerdings dem Vorschlag nach 1 und 2.

    Natürlich hat ein Vermieter seinen Mietern lange vorher mitzuteilen, was er in und mit der Wohnung machen will. Der Vermieter hat auch den Mietern eine längere Kündigungsfrist einzuräumen, falls sie nicht damit einverstanden sind. So wird es regelmäßig bei Modernisierungs-/Sanierungsarbeiten an Gebäuden gemacht. Und meist erkennen die JC die höheren KDU auch an, weil sie den Wohnungsmarkt kennen und Umzüge auch vermeiden wollen.

    Da die jetzige Wohnung mit ca. 58 qm wirklich für heutige Verhältnisse sehr klein für 4 P ist, könnte man im JC das Angebot des Vermieters zeigen und eben einen Antrag auf Zusicherung der Kostenübernahme stellen.

    Wenn das einen Umzug verhindert, und wenn das JC die neuen Kosten anerkennt--- dann wäre alles abgesichert, der Vermieter könnte beginnen.

    Das JC würde die neuen KDU auch zahlen.

    So verschieden kann man das sehen. Und ganz verschieden reagieren die JC.

  • Hallo!


    Da inzwischen intern die KDU der Region bekannt, sehe ich zunächst

    mal keinen Grund, warum das JC die KDU ablehnen sollte. Auch deshalb

    nicht, weil ja vorab die Zustimmung des JC eingeholt werden sollte, wie

    auch @bass386 empfahl.

    Die Angemessenheit in dieser Region orientiert sich an den Mietstufen

    des Wohngelds und ich würde den Themenersteller bitten beide

    Mieten genau aufzuschlüsseln. Sollten erneut Datenschutz relevante Angaben

    notwendig werden, dann wieder an @bass386 .

    Gruß

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