Drohen ALG II Sanktionen bei der Kündigung des Bundesfreiwilligendienst?

  • Hy ich bin 34 mache seit 4 Monaten den Bundesfreiwilligendienst und ALG II!In einen Kindergarten mir gefällt es dort aber nicht! Meine Frage wenn ich ihn kündige darf mich dann das Jobcenter sanktionieren? pillepalle

  • Das wird auch nicht passieren, wenn du dich nicht etwas in Geduld übst, bis ein ehrenamtlicher Mitarbeiter hier Zeit für deine Frage hat.

    Darüber hinaus muss nicht jeder Satz mit einem Ausrufezeichen beendet werden.

  • Hartz IV normaler Regelsatz 416 plus 200 € Taschengeld Bufdi Geld!

    Zahlt denn das JC keine Wohnkosten/KDU ? Oder wohnst du kostenlos irgendwo?

    Von der BuFdi-Einsatzstelle bekommst du nur 200,- Taschengeld?

    Oder ist mit 200,- der Freibetrag gemeint---den das JC dir monatlich gewährt zusätzlich zu den 416,-?

    Meist ist das Taschengeld ja höher, und maximal gibts 390,-

    Meine Meinung:

    Wenn du durch die Kündigung nicht mehr Alg2 als jetzt benötigst, wäre eine Sanktion wohl nicht rechtens. Weil du dich nicht hilfebedürftiger machen würdest.

    Ich denke hier an § 31 Abs.2 Nr.1 SGB II.

    Da du schon die Höchstsumme Alg2 bekommst und dein Alg2 sich nicht erhöhen könnte... aber ich bin mir nicht ganz sicher.:!:

    Wenn du kündigst, weil dir der Dienst nicht gefällt, verzichtest du auf 200,- im Monat. Hast du dir das gut überlegt?

    Könntest du evtl. zuerst mit der Einsatzstelle Kindergarten sprechen, ob man dort andere Tätigkeiten für dich hat?

    Was musst du denn überhaupt dort machen? Und wie viele Wochenstunden?

  • Ja zu den 416 € ALG II kommt noch die Miete dazu die das JC bezahlt! 200 Euro Taschengeld werden mir jeden Monat als Taschengeld auf mein Konto von der Bundesfreiwilligendienst Stelle (Kindergarten) überwiesen.

  • Hallo,

    Du suchst Hilfe, was legitim ist. Du antwortest mit Ausrufzeichen hinter jedem Satz und beschwerst dich, daß nicht gleich eine Antwort erfolgt. Das ist störend, zumal es nichts bringt: die Ausrufezeichen haben keinerlei Wert und in einem ehrenamtlich betriebenen Forum bekommst Du dann eine Antwort, wenn jemand Zeit hat.

    Das ist aber alles pillipalle. Vielmehr nervend ist es, wenn Du erst auf Nachfrage mit solch wichtigen Sachen wie

    Ja zu den 416 € ALG II kommt noch die Miete dazu die das JC bezahlt!

    kommst. Wenn Du ernsthaft Hilfe suchst, solltest Du uns solche Infos nicht vorenthalten bzw. nicht erst auf Nachfrage damit rausrücken.

    Wie auch immer: eine Sanktion sehe ich nicht. Allerdings ist davon auszugehen, daß Dich das Jobcenter in Trainingsmaßnahmen stecken wird. Denn der Grund "gefällt mir nicht" ist nun nicht gerade ein sehr überzeugendes Argument.

    Gruß!

  • Ich halte den Bundesfrewilligendienst für keine Arbeit deren Aufgabe nach § 31 SGB II Rechtsfolgen nach sich zieht.

    Das wird das Jobcenter aber anders sehen.

    Stimme die Beendigung des Bundesfreiwilligendienstes mit dem Jobcenter ab.

  • Du antwortest mit Ausrufzeichen hinter jedem Satz und beschwerst dich, daß nicht gleich eine Antwort erfolgt. Das ist störend, zumal es nichts bringt:

    Sorry wollte nicht nerven! Einfach nur wissen ob es Sanktionen geben kann oder nicht!

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