ALG II Rückforderung überzahlter Miete vom Jobcenter

  • Hallo, wir hoffen hier auf Hilfestellung. Vor über drei Jahren haben wir ein Objekt angemietet. Es wurde vom damaligen Jobcenter xxxxxx bewilligt. Nach und nach zeigt sich ein mitunter desolata Zustand hinter den vielen verkleidungs Arbeiten des Vormieters. Am schlimmsten war, dass die Zusage des Vermieters zum Einbau einer Heizung oder eines Ofens nicht eingehalten wurde. Nun wurde es natürlich schlagartig sehr sehr kalt, der Vermieter reagierte nicht, das Jobcenter wurde informiert. Da keinerlei Reaktionen erfolgten, hat der Vermieter angeboten die miete einzubehalten um damit einen Ofen zu installieren inklusive der Kosten für die Abnahme durch den Schornsteinfeger und vieles mehr. Vom Jobcenter haben wir eine mündliche Bestätigung bekommen. Wir kauften also einen Ofen, installierten diesen selbst, mussten diesen noch reparieren, alles was man an Zubehör braucht, es wurde alles selbstgemacht. Rechnungen bzw Belege liegen vor. Nun fordert das Jobcenter das Geld zurück, das ganze geht nun schon seit über drei Jahren. Es ist vor Gericht gelandet, dem Richter fehlt trotz klarer Indizien der Härtefallregelung und selbst einer vom Jobcenter durch ein Außenteam festgestellten Unbewohnbarkeit des damaligen Objektes der Nachweis, dass uns der Einbehalt der Miete vom Jobcenter gestattet wurde. In der letzten mündlichen Verhandlung hat er gefragt ob wir von den beiden Mitarbeitern die diese Aussage getätigt haben sollen, eine schriftliche Bestätigung haben möchten. Uns kam das vor wie eine Art Knochen, eine Hilfestellung, die uns Zeit verschafft. Selbstredend haben die Mitarbeiter schriftlich zu Protokoll gegeben, dass sie eine solche Zusage niemals getätigt hätten. Wir haben zwar einen sehr guten Anwalt, jedoch ist der in einer anderen Angelegenheit stark involviert. Gibt es keinerlei Lösung? Es ist so offensichtlich nachweisbar, dass wir ohne den Einsatz der einbehaltenen Miete nicht den Winter überlebt hätten, um es mal drastisch auszudrücken. Hier muss es doch irgendeine Härtefallregelung geben. Man muss auf Teufel komm raus alles nachweisen, hat aber nur eine Unmenge an Indizien, Fotos, Termine durch das Außenteam, Rechnungen, Belege, und vieles vieles mehr. Was denkt ihr, was man nur noch tun könnte? Vielen Dank.

    Ortsangabe des Jobcenters für Hilfestellung

    nicht relevant, gelöscht. Datenschutz

    Grace

  • ich bitte eventuelle Schreibfehler zu entschuldigen, ich konnte beim Diktieren des Textes aufgrund einer Sehschwäche die Buchstaben nicht erkennen, offensichtlich hat mein Smartphone die Farbwahl nicht geladen, jetzt funktioniert es.

  • Hallo,

    ist denn das Gerichtsverfahren abgeschlossen? Gibt es einen Beschluss oder ein Urteil?

    Ein Anwalt arbeitet meistens nicht nur an einer Sache--- wie begründet er denn, dass er für euch nicht weiter macht?

    Wieviel fordert das JC zurück? Und wieso NUN?

    Habt ihr damals auch etwas gegen den Vermieter unternommen? Etwas Nachweisbares?

    der Vermieter reagierte nicht, das Jobcenter wurde informiert.

    Was habt ihr vor 3 Jahren dem JC als Information mitgeteilt?

  • Hallo, der Anwalt ist momentan schlicht und ergreifend überlastet. Das muss so hingenommen werden. Es gibt doch kein Urtheil, in dem ersten Termin überhaupt war eine Vertreterin des Jobcenters. Und wir. Und natürlich der Richter. Der Richter sagt, wenn wir etwas schriftlich haben indem irgendein Mitarbeiter des Jobcenters bestätigt dass wir die Miete hätten damals ein behaltendürfen um damit Mängel zu beseitigen, wäre das kein Problem das haben wir allerdings nicht nur mündlich, und dieser mündlichen Zusage haben die beiden entsprechenden Mitarbeiter jetzt schriftlich widersprochen. Was zu erwarten war. Es geht um eine Summe in Höhe von ca 1300 €. Das Ganze zieht sich seit insgesamt nunmehr drei Jahren, da wir der Rückforderung widersprochen haben. Wir haben jetzt zwei Wochen Zeit, auf die Ausführungen der Mitarbeiter dass sie niemals eine Zusage getätigt hätten zu reagieren. Meine Lebenspartnerin ist stark rheumatische Erkrankung braucht generell mehr Wärme. Wir wollten damals schon eine andere Wohnung nehmen, diese wäre 40 € teurer gewesen. Das Jobcenter gab keine Bewilligung nur eine Zustimmung. Dem damaligen Vermieter wäre aber eine Bewilligung wichtig und unabdingbar gewesen. Die 40 € mehr hätten wir aus unserem Regelsatz bezahlt. Somit können wir nachweisen, dass wir uns bemüht haben um Alternativen Wohnraum. Der für Hartz 4 Empfänger natürlich auch nicht auf Bäumen wächst. Wir haben das Geld ausschließlich zur Beseitigung von Mängeln und zum Heizen des Objektes ausgegeben. Und für nichts weiter.

  • Wir haben jetzt zwei Wochen Zeit, auf die Ausführungen der Mitarbeiter dass sie niemals eine Zusage getätigt hätten zu reagieren.

    Dann könnt ihr auch nur antworten und versichern, dass sie aber genau diese Zusage gemacht haben. Sonst hättet ihr die Miete doch nicht einbehalten.

    Es ist jetzt wahrscheinlich ein Erörterungstermin beim Sozialgericht gewesen?

    Habt ihr damals auch etwas gegen den Vermieter unternommen? Etwas Nachweisbares?

    Was habt ihr vor 3 Jahren dem JC als Information mitgeteilt?

    Welche vorherigen Wohnungen und welche Krankheiten---- ich meine, das interessiert den Richter hier nicht. Der will Belege haben.

    Weil hier Aussage gegen Aussage steht.




  • es gibt den einen oder anderen Schriftwechsel mit dem Vermieter. Einen Nachweis können wir halt nicht führen weil die Zusage mündlich kam. Diese Zusage wird jetzt natürlich von den Mitarbeitern nicht zugegeben, weil sie laut Richter eine solche Zusage gar nicht geben dürfen. Am Telefon hat und seiner Zeit sogar noch ein Mitarbeiter gesagt, dass es unsere Schuld sein wenn wir zu doof sind die Miete an den Mieter zu geben der sie dann wiederum uns gibt. Aufgrund der Aussage dass wir doof sein, habe ich dem Mitarbeiter damals angezeigt. Ist natürlich im Sande verlaufen weil er zufällig eine Zeugin hatte, die angeblich mitbekommen haben will, was er am Telefon zu mir gesagt hat und was nicht. Danach ging das Theater natürlich richtig los. Punctum haben wir keinerlei schriftlichen Nachweis nur jede Menge Indizien, aber der Richter meinte, Indizien würden nur im Fernsehen Sinn ergeben im wahren Leben braucht es Fakten.

  • es gibt den einen oder anderen Schriftwechsel mit dem Vermieter.

    Diesen Schriftwechsel würde ich unbedingt auch dem Gericht zukommen lassen. Schliesslich ist es grundsätzlich Sache des Vermieters, ein Mietobjekt auch beheizbar zu halten.

    Und im Streitfall gibts Experten zum Mietrecht, es gibt RA, die gegen solche Vermieter vorgehen--- alles auch ohne das JC.

    Dann könnt ihr auch nur antworten und versichern, dass sie aber genau diese Zusage gemacht haben.

    Das wäre eure Reaktion auf das Angebot vom Gericht, euch zu erklären. Macht ihr nicht einmal das, wird für das Gericht die Sache wahrscheinlich gleich beendet sein. Mit seinem TV-Spruch hat der Richter auch völlig Recht.

    Und insgesamt?

    Wenn zu einer Fragestellung dann Stück für Stück immer mehr zur Sache kommt und sich dann letztlich vieles doch anders darstellt---da ist Hilfe oder Rat schwer möglich.

  • Knackpunkt wird wohl sein, ob die Ersatzvornahme dem Vermieter angezeigt wurde oder nicht.

    Dann sind zwei Konstellationen zu Unterscheiden.

    Konstellation 1:

    Mietminderung während keine Heizung vorhanden war. In dieser Zeit darf die Miete zurückbehalten werden und der Vermieter kann diese nicht verlangen. Folglich besteht auch kein Anspruch gegenüber dem Jobcenter, dass ihr die Kosten der Unterkunft (Miete) erhaltet.

    Konstellation 2:

    Ihr habt eine Heizung gekauft und dem Vermieter die Ersatzvornahme ordnungsgemäß angezeigt, ferner habt ihr ihm die Aufrechnung der Kosten der Heizungsanlage mit der Miete angezeigt. Ab dem Tage an dem die Heizung funktionierte, musstet ihr wieder Miete zahlen und Konstellation 1 endete. Ab diesem Tag tritt allerdings Konstellation 2 in kraft, wenn Ersatzvornahme und Aufrechnung angezeigt worden. Dann besteht wieder eine Pflicht zur Mietzahlung, allerdings könnt ihr dem Vermieter eine Aufrechnung der Kosten der Ersatzvornahme entgegenhalten. Diese Aufrechnung berührt den Anspruch gegen das Jobcenter nicht, da eine Pflicht zur Mietzahlung grundsätzlich noch besteht, aber diesem eine Aufrechnung entgegengehalten werden kann. Ferner ist die Aufrechnung ein sog. Erfüllungssurrogat, was heißt, die Aufrechnung ist ein Ersatz für die Erfüllung, die eigentlich in Form von Geld geleistet werden müsste.


    Wie o.G. sollte das eigtl. jeder durchschnittlich gebildete Rechtsanwalt hinkriegen.


    etwas anders liegt die Sache, wenn der Vermieter sagte, nehmt das Geld und kauft eine Heizung. Da dürfte dann, um einer Aufrechnung entgegenzukommen, die Zusage des Vermieters erfolgt sein, um die Aufrechnung vorwegzunehmen. Das ist m.E. per se zulässig. Jedenfalls stellt es keinen Verzicht des Vermieters auf die Mietzahlungen dar.


    Hinsichtlich des Mitarbeiters der dich als doof bezeichnet hat, würde ich bei der Aussage bleiben. Ferner soll die Person geladen werden und aussagen, was in dem Gespräch besprochen wurde. Hilft wahrscheinlich nicht viel, macht dem Mitarbeiter aber klar, jetzt wirds ernst. Die Anzeige ist ein Indiz dafür, dass das Gespräch stattfand.


    Im Übrigen, kann man den Anwalt wechseln, wenn er seine Aufgabe nicht mit dem nötigen Zeiteinsatz bewältigen kann.

  • der Anwalt behandelt schon einen anderen sehr sehr ausgiebigen Fall mit nötiger Sorgfalt. Deswegen möchten wir da auch keinen wechseln, es steht uns ja im weitesten Sinne zu Verfügung, seine Aussage war wir sollten jetzt erst mal das Urteil abwarten und dann in eine Berufung oder einen Widerspruch gehen. Und das ist nach und nach einige Details gibt liegt an der Natur der Sache, da sich das alles leider nicht in ein Posting fassen ließ. Und ich wie erwähnt nur die Diktierfunktion des Smartphones nutzen kann. Ich danke euch für die bisherigen Antworten.

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