ALG II Antrag bei 1 monatiger Unterbrechung

  • Hallo zusammen,

    ich habe nach dem Studium den nächstbesten Job genommen. Nachdem ich dann nach 6 Monaten einen besseren gefunden habe hatte ich zwischen den zwei Jobs aber einen Monat keine Arbeit.

    Alg 1 habe ich nicht bekommen da ich noch keine 12 Monate eingezahlt habe.

    Dann habe ich einen Antrag auf ALG2 gestellt.

    Dieser wurde erst abgelehnt da ich anscheinend genug Geld (Baussparverträge) hätte.

    Freibetrag für meine Frau wurde ersteinmal nicht mitberechnet.

    Nach Widerspruch (Begründung Unwirtschaflichkeit und kein Freibetrag für Frau) wurde nun für meine Frau auch ein Freibtrag berechnet, aber wieder abgelehnt. Begründung war ich hatte am 31.01.2018 knapp 2000 Euro auf dem Konto (Klar mein gehalt für Januar). Dies habe ich jedoch benötigt um meine Kreditkarten auszugleichen und Rechnungen zu bezahlen die im Januar angefallen sind und ebenso 500 Euro Rate für Kredit.

    Die Dame vom Amt behauptet ich hätte 1500 Euro ja abgehoben die ich als Barmittel zur Verfügung hätte. Nur hat die Dame nicht gesehen dass es gar keine Barabhebung war sondern Überweisung auf mein anderes Konto um dies auszugleichen.

    Ist es wirklich so dass die mein Januar Gehalt das ich für Januar bekommen habe und benutze um die Rechnungen im Januar zu bezahlen anrechnen kann?

    Ich mein ich hatte Februar kein Gehalt und erst Ende März wieder.

    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Das Januargehalt ist im Januar anzurechnen. Damit dürfte für Januar kein Leistungsanspruch bestehen.


    Wenn das Geld noch im Januar nachweislich zum Ausgleich eines anderes Kontos genutzt wurde, so ist es im Februar kein Vermögen. Ist der Tag der Wertstellung auf dem Ausgangskonto auf dem anderen Konto (Kreditkarte) allerdings der 1.2., so ist das Geld im Februar Vermögen und wird damit zum Vermögensfreibetrag hinzugerechnet. Es war ja schließlich im Februar noch (als Vermögen) vorhanden.

    Du musst also Januar und Februar erst einmal trennen.


    Sollt das Geld irgendwann im Februar noch vorhanden gewesen sein, könnte man prüfen, ob der Vermögensfreibetrag überschritten wurde oder nicht und ob eine Verwertbarkeit des Vermögens gegeben ist oder nicht.


    Darüber hinaus steht hier die Frage des Ersatzanspruchs im Raum. Selbst wenn Leistungen gem. SGB II gewährt werden würden, würden diese wohl zurückgefordert werden, wenn eine Eigenkündigung des alten Jobs vorlag und die Lücke dadurch entstanden ist.

  • Ok Lücke von einem Monat hat sich leider nicht verhindern lassen. Hätte ich auch schon 12 Monate in die Alg kasse eingezahlt hätte ich ALG1 bekommen, da ich aber vorher Student war war das nicht der Fall.

    die 1500 Euro wurden am 29.01 schon überwiesen auf das Konto für die Kreditkarte.

    Da aber mein Gehalt erst am 31.01 kam konnte ich den Rest für die Kreditkarte erst am 2.02 überweisen.

    Da mein Gehalt von dem neuen Job erst Ende März kam hatte ich also im Februar nur die 300 Euro von meinem Nebenjob und musste davon Miete usw bezahlen. (Frau und Kind auch vorhanden. )

    Da ich nur 1 monat vorher wusste dass ich einen Monat keine Arbeit haben werde, hätte ich die Baussparverträge schon gar nicht verwerten können da die min 3 Monate brauchen bis die dann das Geld auszahlen.

    Was mich noch am meisten aufregt ist, dass bei der ersten Ablehnung zwar alles an vermögen angerechnet wurde aber der Freibetrag von meiner Frau wurde nicht mit einberechnet.


    In erster Linie geht es mir darum, ob die mir wirklich die Baussparverträge als vermögen anrechnen können. Weil wenn die diese nicht anrechnen können, dann habe ich den Freibetrag bei weitem nicht überschritten da dieser ja bei ca. 5000 Euro pro Person liegt was bei zwei Leuten 10000 Euro wäre.

    Somit würde da mein Kontostand weit drunter liegen. Selbst mein volles Gehalt wäre ja weniger.

  • Das Gehalt ist also vollständig im Januar zugeflossen. Maßgebend ist immer der Zufluss von Einkommen. Allerdings ist das Einkommen hier nicht mehr relevant.

    Bleibt also nur noch die Betrachtung von Vermögen.


    Eine Verwertung kann auch eine Beleihung des Bausparvertrags bedeuten. Das könnte schneller gehen, als 3 Monaten. Müsste man klären / beweisen.

    Der Freibetrag deiner Frau ist für dein Vermögen nicht zu berücksichtigen.

    Wenn also eine Beleihung des Bausparvertrags ausscheidet, eine Kündigung so schnell nicht möglich ist und das von dir bewiesen wird, könnte Anspruch auf ALG2 bestehen.

    Wenn der Anspruch gegeben ist, steht aber noch die mögliche Rückforderung wegen des Ersatzanspruchs im Raum. Dass sich die Lücke nicht hat verhindern lassen, wäre plausibel zu machen. Die Behauptung es sei so, reicht nicht aus. Die Lücke ist der Grund warum möglicherweise der Ersatzanspruch besteht.

  • Hallo,

    Da aber mein Gehalt erst am 31.01 kam konnte ich den Rest für die Kreditkarte erst am 2.02 überweisen.

    Du hast also Geld von Konto A zum Konto B überwiesen. Konto A und B gehören Dir. Wo genau handelt es sich nun nicht um Einnahmen von Dir?

    Ansonsten noch mal der Hinweis

    Das Januargehalt ist im Januar anzurechnen. Damit dürfte für Januar kein Leistungsanspruch bestehen.

    Von daher stellt sich doch die Frage nach evtl. Vermögen nicht. Im Januar bestand angesichts des Einkommens keine Bedürftigkeit

    Gruß!

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