Mietübernahme bei Ausbildung

  • Hallo ihr Lieben,


    mein Problem bzw die Frage die ich habe ist etwas komplexer, deswegen muss ich ein wenig ausholen. Ich habe von August 2015 - November 2017 eine geförderte Ausbildung (BAE) gemacht, die dann aus gesundheitlichen Gründen unterbrochen mit der Option die weiterzuführen sobald es mir besser geht. Ich beziehe momentan ALG 1, so weit so gut. In 22 Tagen werde ich 25. Damit endet die Bedarfsgemeinschaft die ich mit meiner Mutter bilde. Da es finanziell aufs selbe hinauskommen würde haben wir uns darauf geeinigt das ich ausziehe. Ich war bereits beim Jobcenter, wurde da über die Anforderungen an eine Wohnung aufgeklärt, den Antrag für ALG 2 sollte ich erst abgeben wenn ich eine Wohnung mit unverbindlichen Mietangebot vorweisen kann. Nun habe ich von dem "Verein" der die Ausbildung betreut nichts mehr gehört, so das nun irgendwie keiner weiß was Sache ist und mir stellen sich folgende Fragen: Was ist mit einer Mietübernahme wenn ich zeitgleich die Ausbildung wieder aufnehme? Was steht mir überhaupt zu?:/ Laut Google sind nämlich Azubis von Leistungen ausgeschlossen.?( Ich verdiene da im 2. Jahr (in dem ich laut IHK auch wieder einsteigen darf) 365€ also noch mal weniger als der Hartz 4 Regelsatz und damit kann ich definitiv keine Wohnung + Lebensunterhalt finanzieren. Ich weiß das man Wohngeld etc beantragen kann aber laut einer Freundin ginge das auch übers Jobcenter. Ich habe bereits telefonisch bereits um einen Termin gebeten aber ihr kennt das bestimmt, dauert halt ein bissl. Vielleicht weiß ja jemand was. :) Vielen Dank! :saint:

  • Wenn du ausziehst, kannst du Berufsausbildungsbeihilfe erhalten, diese gleicht die Kosten für deinen Lebensunterhalt aus. Wohnst du noch bei deinen Eltern, gilt der Leistungsausschluss, den du genannt hast, nicht.

    Warum möchtest du nicht bis zum Ende der Ausbildung bei der Mutter leben? Das ist finanziell definitv atrraktiver. Erstens erhältst du mehr Geld von Jobcenter und zweitens teilt man sich die Fixkosten (Stromgrundgebühr, Telefon, Internet).

  • Ganz einfach, weil ich mit fast 25 einfach selbstständiger und unabhängiger sein möchte. 🤷🏻‍♀️ Natürlich wäre es so einfacherer aber das hat auch persönliche Gründe die ich nicht weiter ausführen möchte.

  • Hallo,

    ok. Das ist deine Entscheidung.

    Azubi können uU auch Leistungen vom JC erhalten, sagt der Gesetzgeber in

    Ich empfehle dir, zunächst bei dem *Verein* wegen der Ausbildung einen Termin zu verlangen.

    Ansonsten kannst du als 25jährige auch mit Leistungen des JC ausziehen. Das würde dann nach den Infos gehen, die du vom JC schon erhalten hast.

    Zuerst ein angemessenes Mietangebot beschaffen. usw

    § 27 SGB II Leistungen für Auszubildende

    Wohngeld ist eine Leistung, die das Sozialamt zahlt.

    Wenn du aber ein sehr geringes oder gar kein Einkommen hast, bleibt nur Alg2.

  • Hallo,

    Wohngeld ist eine Leistung, die das Sozialamt zahlt.

    nein, Wohngeld ist keine Leistung des Sozialamtes. Im übrigen besteht hier mangels ausreichendem Einkommen auch kein Anspruch auf Wohngeld.

    Im konkreten Fall ist BAB vorrangig, bei dem dann aber auch das Einkommen der Eltern eine Rolle spielt. Erst nach BAB kommt ALG II in Betracht.

    Gruß!

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