Vorstellungsgespräch während Urlaub - Ortsabwesenheit ALG I

  • Heyho

    Mal angenommen man kriegt Alg1 und hat beim Arbeitsamt Urlaub beantragt und er wurde auch genehmigt. 3 Werktage vor Urlaubsbeginn erhält man aber ein Angebot für ein Vorstellungsgespräch. Die Firma ist aber nicht bereit den Termin nach dem Urlaub durchzuführen. Bin ich verpflichtet meinen Urlaub deswegen zu stornieren?

  • Hallo!

    :-willkommen im Forum! Kannst du beweisen, dass die Ortsabwesenheit genehmigt wurde?

    Hast du das schriftlich von der Agentur für Arbeit?

    Ohne Nachweis, dass die Ortsabwesenheit genehmigt wurde, wird man eine Sperrzeit

    bei ALG I erhalten, wenn die Agentur für Arbeit von diesem Bewerbungsgespräch erfährt.

    Das ist nicht auszuschließen! Siehe auch Erreichbarkeitsanordnung

    Eine Woche vorher sollte der Urlaub schriftlich beantragt werden.

    Die schriftliche Bestätigung der Agentur für Arbeit sollte abgewartet

    werden, bevor ein Urlaub gebucht wird.

    Dem Antrag wird nicht zugestimmt, wenn dadurch die berufliche

    Eingliederung beeinträchtigt wird. Das gilt auch für Bewerbungsgespräche.

    Denn einen Urlaubsanspruch in dem Sinne kennt die Arbeitslosenversicherung

    nicht.

    Gruß

  • Hast du denn die Zustimmung schriftlich?

    Wenn ja, dann fahre in Urlaub. Immerhin hat das Jobcenter genehmigt.

    Ein Arbeitgeber der bei Vorstellungsterminen derart unflexibel ist und deinen bereits gebuchten Urlaub nicht berücksichtigt, empfiehlt sich nicht gerade dafür, dass man bei ihm arbeiten sollte.

  • Dann war es eben die Agentur für Arbeit. Das macht hier keinen Unterschied.


    Fraglich ist nur, ob er es schriftlich hat. Wenn die BA das 5 Monate vorher genehmigt, ist das ein Problem der BA, nicht des Leistungsempfängers.

    Ein mögliches Vorstellungsgespräch ändert daran auch nichts. Zumal Termine zu vereinbaren und nicht vorzugeben sind.

  • Hallo!

    Fraglich ist nur, ob er es schriftlich hat. Wenn die BA das 5 Monate vorher genehmigt, ist das ein Problem der BA, nicht des Leistungsempfängers.

    MauerMau sollte das unbedingt schriftlich haben, um keine Sperre zu riskieren.

    Die AfA genehmigt keine 5 Monate vorher einen Urlaub. Keine Chance,

    Jüngere haben meist nicht so lange ALG I Anspruch.

    Gerade in diesem Bereich haben die mit der Vermittlung angezogen

    und setzen Alles daran die Leute in Arbeit zu bringen. Solange sie noch im

    ALG I Bezug sind und Chancen auf Wiedereingliederung haben.

    Mag sich MauerMau doch bitte äußern, ob er eine schriftliche

    Genehmigung der AfA hat.

    Gruß

  • Hallo!

    Schriftliche Genehmigung liegt vor.

    Dann kannst du fahren.

    Das Angebot für das Vorstellungsgespräch kam auch erst nach der schriftlichen Genehmigung.

    Praktischer Rat von mir, kläre das vorsichtshalber mit der AfA.

    Die Firma ist aber nicht bereit den Termin nach dem Urlaub durchzuführen.

    Das steht dem Arbeitgeber völlig frei, zu entscheiden, ob er das möchte.

    Muss er die Stelle möglichst zeitnah besetzen, wird er keine Rücksicht

    auf dich nehmen können und er hat Bewerberauswahl. Wenn da Jemand

    ist, der sofort anfangen kann, ist die Stelle weg. Das ist persönliches Risiko

    und du entscheidest ganz alleine, was dir wichtig ist.

    Gruß

  • Und wer erstattet die Urlaubskosten, wenn ich bleibe? Richtig niemand. Warum sollte ich also den genehmigten Urlaub absagen für ein Vorstellungsgespräch bei dem ich zu 90% eh nicht genommen werde.

  • Hallo!

    Und wer erstattet die Urlaubskosten, wenn ich bleibe? Richtig niemand. Warum sollte ich also den genehmigten Urlaub absagen für ein Vorstellungsgespräch bei dem ich zu 90% eh nicht genommen werde.

    Ich schrieb doch, du könntest fahren! Die letzte Entscheidung hast du alleine

    und die kann auch keiner für dich treffen. Hatte nur geraten, dass du

    eventuell das mit der AfA vorher noch klärst. Den Rat muss du nicht annehmen.

    Gruß

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