Vergleichszahlung für Eigenheim und das Jobcenter

  • Grüße,

    Ich bekomme ALG II, habe ein Problem und hoffe man kann mir dabei schnell helfen, ich habe diesbezüglich bald einen Termin beim Anwalt.

    Und zwar geht es um mein kleines Eigentumshaus. Es war mal vor meiner Arbeitslosigkeit günstig zu bekommen, es steht auf einem gemieteten Grundstück, dieses Grundstück wurde nun gekündigt, auch mit dem Grundstück gab es mal einen Deal mit Vorkaufsrecht aber das ist jetzt erst mal nur nebensächlich.

    Ich muss mein Eigentumshaus aufgeben und abreißen lassen, ich bekomme vom Vermieter des Grundstücks eine Vergleichszahlung im unteren 5 stelligen Bereich. Muss ich diese Vergleichszahlung dem Jobcenter melden? Kann die Vergleichszahlung als Einkommen angerechnet werden oder ist die Zahlung wegen Verlust des Eigenheims und den Aufwand eine neue Bleibe zu finden, Umzug sowie Möbel zu kaufen nicht als Einkommen anzurechnen? Vielleicht sogar Altersvorsorge?

    Danke im voraus

  • Hallo,

    die rede ist von knapp 20.000.

    Mein Eigentum wurde ja damals als Vermögen gehandhabt und ist nicht anrechenbar gewesen, hier handelt es sich doch maximal um einen Vermögensumwandel oder sehe ich das falsch?

    Einmal editiert, zuletzt von Teichpirat (10. Juli 2018 um 17:01)

  • Es ist eine Vermögensumwandlung. Als selbst genutztes Haus war das Vermögen geschützt. Als Bankguthaben ist es nur im Rahmen der Vermögensfreibeträge geschützt, also: Lebensalter in Jahren x 150 € + 750 €.

  • Hallo,

    das erste Problem, was ich sehe:

    Du brauchst erst eine andere Unterkunft und den Umzug dorthin, bevor das Haus abgerissen werden kann.

    Dann:

    Du wandelst deine Immobilie (Vermögen) nur in Geld (Vermögen) um.

    Nur, wenn du mit dem Rest der 20.000, die nach den Abriss-und sonstigen Kosten noch übrigbleiben, über dem Schonvermögensbetrag in Geld liegst, wird diese Differenz als Einkommen angerechnet.

    Zu hoffen ist für dich, dass du schon älter bist und jetzt sehr wenig Schonvermögen auf dem Konto hast.

  • Hallo!

    Zitat Casa:

    Es ist eine Vermögensumwandlung. Als selbst genutztes Haus war das Vermögen geschützt. Als Bankguthaben ist es nur im Rahmen der Vermögensfreibeträge geschützt, also: Lebensalter in Jahren x 150 € + 750 €.

    Bitte den Themenersteller das zu beachten bitte und eventuell

    Näheres mitzuteilen.

    Gruß

  • Grüße und danke für die Antworten,

    wenn ich also umziehe, Umzugkosten trage, mir eine neue Einrichtung kaufe (aufbauen lasse) weil viele Möbel entsorgt werden dank eines Unwetters und kaputtem Dach, darf ich noch soviel Geld für den Freibetrag behalten. also quasi 9450€. Soviel dürfte aber nicht mal übrig bleiben. Aktuell ist auch kein Schonvermögen vorhanden.

    Wenn all dies geschehen ist und ich Summe X übrig habe, melde ich mich beim Jobcenter bzw schicke ihnen einen Brief indem ich dann alles soweit offen lege mit dem Hinweis das von der Vermögensumwandlung noch SUmme X übrig ist die sich im Schonvermögensbetrag befindet. So sollte ich also keine Probleme bekommen?

    Ich frage lieber nach da ich des öfteren schon schikaniert wurde.

    Lieben Gruß

  • Folgendes habe ich jetzt schon einmal vorgetippt.

    Zitat

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Wie sie sicherlich wissen, wurde das Mietverhältnis für das Grundstück in der xxxxxxxxxxxxxxxx, zwischen dem Vermieter der xxxxxxxxxxxxx und mir, seitens der xxxxxxxxxxxxxxx gekündigt. Auf dem Grundstück befindet sich mein Eigentumshaus das ich Oktober 1995 käuflich erworben habe. Laut einem Gerichtsurteil im Februar 2018 muss die xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx, sobald ich ausziehe (spätestens 31.November 2018), eine Vergleich in Höhe von 20.000 € zahlen.

    Da es sich hier um eine Vermögensumwandlung handelt, ich von diesem Geld den Verlust meines Eigentumshauses und des entstehenden Aufwandes bewältigen muss sowie eine neue Unterkunft beziehen und möblieren muss, werde ich sie umgehend in Kenntnis setzen, wenn etwas von dem Vergleich übrigbleibt und ob die Summe sich im Ramen des Schonvermögens von 58 Lebensjahre x 150 € + 750 € = 9450 € befindet.


    Mit freundlichen Grüßen


    Sollte so ok sein?

  • Zitat

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Wie sie sicherlich wissen, wurde das Mietverhältnis für das Grundstück in der xxxxxxxxx, zwischen dem Vermieter der xxxxxxxxxxxxxxx und mir, seitens der xxxxxxxxxxxxxx gekündigt. Auf dem Grundstück befand sich mein Eigentumshaus das ich Oktober 1995 käuflich erworben habe. Laut einem Gerichtsurteil im Februar 2018 musste die xxxxxxxxxxxxxxxxx mir, sobald ich ausgezogen bin, einen Vergleich in Höhe von 20.000 € zahlen.

    Da es sich hier um eine Vermögensumwandlung gehandelt hat, ich von diesem Geld den Verlust meines Eigentumshauses und des entstehenden Aufwandes bewältigen musste sowie eine neue Unterkunft beziehen und möblieren musste, setze ich sie hiermit in Kenntnis, dass von der Vermögensumwandlung Summe x übriggeblieben ist und sich der Betrag innerhalb des Schonvermögens von 58 Lebensjahre x 150 € + 750 € = 9450 € befindet.

    Mit freundlichen Grüßen

    Oder den Text doch lieber so verfassen das er sofort nach Zahlungseingang aber noch ohne Ausgaben geschrieben wird?

  • Nein.

    Es reicht wenn du schreibst, dass du Einnahmen hattest und dich ab Monat X (Zufluss Monat) erstmal abmeldest.


    Dass deine Wohnungseinrichtung nicht mehr brauchbar ist, wäre der Plausibilität wegen zu dokumentieren.

  • Wie willst du denn deinen Umzug und die neue Einrichtung bezahlen ? Du hast doch jetzt kein Schonvermögen.

    Zitat

    Laut einem Gerichtsurteil im Februar 2018 musste die xxxxxxxxxxxxxxxxx mir, sobald ich ausgezogen bin, einen Vergleich in Höhe von 20.000 € zahlen.

    Die Vergleichssumme erhältst du doch erst, nachdem du ausgezogen bist.

    Oder hast du das schon alles geklärt?

    Wenn du umziehst, muss das JC auch die neue Adresse haben, sonst zahlen sie dir keine Alg2-Leistungen, bis die große Summe auf dein Konto fliesst.

    Du musst dem JC nicht erklären, welchen Freibetrag für Vermögen es gibt. Sie kennen das sicherlich genauso wie das Gerichtsurteil.

  • Hallo!

    Bitte Casa beachten!

    Nein.


    Es reicht wenn du schreibst, dass du Einnahmen hattest ...................

    Dass deine Wohnungseinrichtung nicht mehr brauchbar ist, wäre der Plausibilität wegen zu dokumentieren.

    Mehr ist zunächst nicht notwendig!

    Gruß

  • Hallo!

    Nochmal Casa , damit der TE nicht verwirrt wird:

    Nein.


    Es reicht wenn du schreibst, dass du Einnahmen hattest ............................

    Dass deine Wohnungseinrichtung nicht mehr brauchbar ist, wäre der Plausibilität wegen zu dokumentieren.

    Gruß

  • TE schreibt - sobald ich ausziehe (spätestens 31.November 2018), eine Vergleich in Höhe von 20.000 € zahlen.-

    Also sobald er auszieht, aber bis spätestens 31. November 2018. Jetzt Juli,

    demnach wäre das m.M. nach auch gut.

    Das wäre gut, denn vorher könnte es zu Problemen/Zahlungseinstellung

    führen.

    Nein. Teile erst mit, dass du das Geld erhältst, wenn du es auf deinem Konto hast und nicht vorher.

  • Grüße und danke für die Antworten,

    Mit einem Schreiben vom Anwalt, dass besagt das Summe X auf MEIN Konto, nach dem Auszug überwiesen wird, geht meine Bank in Vorkasse.

    Sonst könnte ich ja nicht umziehen und neue Möbel kaufen. Das meine Möbel nach einem Unwetter nicht mehr zu gebrauchen ist wegen defektem bzw zerstörtem Dach, ist dem JC bekannt.

  • Hallo,

    Mit einem Schreiben vom Anwalt, dass besagt das Summe X auf MEIN Konto, nach dem Auszug überwiesen wird, geht meine Bank in Vorkasse.

    ich habe starke Zweifel an einer solchen Aussage. Keine Bank wird wegen einem Anwaltsschreiben irgendwelche Aktivitäten in Sachen "Vorkasse" machen.

    Gruß!

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