Bedarfsgemeinschaft - Zweite Ausbildung und ALG II Anspruch

  • Hallo,

    Sachverhalt:

    Ich bin zur Zeit Aufstocker und lebe mit meiner Freundin zusammen.

    Ich habe die Möglichkeit eine zweite Ausbildung zu machen, berufsfremder Bereich, mit sehr guten Übernahme Chancen.

    Finanziell bekomme ich das gleiche Geld wie aktuell bei meinem jetzigen Arbeitgeber.

    Da ich aber hierdurch keinen Anspruch auf Alg2 habe, meine Fragen:

    Was ändert sich hinsichtlich der Berechnung des Alg2s?

    Wird die BG weiterhin aufrecht erhalten?

    Habe ich weiterhin Verpflichtungen dem Jobcenter gegenüber?

    Vielen Dank schon einmal

  • Hallo, danke für die Antwort

    Regelbedarf pro Person inkl. KDU

    550 €

    Einnahmen Brutto/Netto

    925/725

    Gesamtanspruch

    1100

    Bei 2.Ausbildung

    1100

    -550 mein Eigenanteil

    -460 angerechnete Einnahmen

    Restanspruch

    90 €

    Würde das so stimmen?

  • Eher so:

    weiterhin Regelbedarf Freundin 374,- als Partnerin

    weiterhin KdU Freundin 176,- als kopfteilige Summe

    Gesamtbedarf Freundin 550,- als Leistung des JC.

    Dein Azubi-Einkommen deckt deinen Bedarf. Du erhältst deshalb ab Ausbildungsbeginn vom JC weder Regelbedarf noch KdU-Anteil.

    Du erscheinst im Berechnungsbogen trotzdem, aber mit 0,00. Weil ihr ja noch in einem gemeinsamen Haushalt lebt.

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