Wohnsituation Übergang BG - Wird mein Einkommen angerechnet

  • Guten Tag,

    ich (22 Jahre alt) habe die letzten 4 Jahre mit meiner Mutter und meinem Onkel in einer WG in Niedersachsen gelebt.
    Ich war deshalb bzw. bin immer noch natürlich in einer BG mit meiner Mutter.
    Meine Mutter hat nur einen Nebenjob und bekommt zusätlich Geld vom Jobcenter.
    Folgende Situation ist jetzt, dass ich seit dem 11.6. - 1.9. bei Daimler arbeite, um für die Übergangszeit bis 1.9. Geld zu verdienen.
    Ab dem 1.9. fange ich eine Ausbildung in Leipzig an, ziehe also aus.
    Ich weiß jetzt nicht recht, was ich tun soll.
    Wird mein Einkommen meiner Mutter oder mir angerechnet wenn ich zu Hause wohnen bleibe, weil wir noch in einer BG sind, oder kann ich der BG austreten, sodass meine Mutter ab dem 1.7. keine Leistungen mehr für mich kriegt sondern nur für sich selbst und ich ihr meinen Mietanteil vom Gehalt gebe?
    Oder muss ich, um mein Gehalt zu behalten komplett ausziehen und mich auch ummelden?
    Ich könnte für 2 Monate bestimmt vorrübergehend bei meinem Onkel oder Cousin wohnen, nur weiß ich nicht wie das mit dem ummelden ist für nur 2 Monate oder ob ich sogar einen Untermietvertrag bräuchte, oder ob es überhaupt nötig ist.
    Wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jemand helfen kann.
    Es wäre natürlich sehr schade, wenn ich jetzt 2-3 Monate viel arbeite und auch in der Nachtschicht, aber das Geld nicht wirklich behalten kann, nur weil meine Mutter Leistungen bezieht.

  • Du kannst das handhaben wie du magst. Bleibst du bei deiner Mutter wohnen musst du allerdings deinen Mietanteil selbst zahlen und dich selbst finanzieren. Mehr passiert da nicht.

    Du kannst mit ausreichend Geld so oft und so lang irgendwo hinziehen wie du magst. Beachte aber, dass du dem Jobcenter dein bedarfsdeckendes Einkommen mitteilst. Erst wenn du das Geld ausgezahlt bekommen hast, bist du für den Monat der Auszahlung nicht mehr Teil der BG.

  • Dein Kindergeld fällt weg, da du Geld verdienst. Erst mit der Ausbildung dürfte wieder Anspruch bestehen.

    Wie viel verdienst du denn bei Daimler?

    Deine Mutter kriegt natürlich kein Geld mehr für dich, wenn du ausziehst oder selbst genug verdienst.

  • wenn ich zu Hause bleiben kann, bleibe ich zu Hause, da es ja nur noch für 2 Monate ist.
    Ich verdiene ca. 1,700 Netto, wobei ich 300 Lohnsteuer pro Monat am Ende des Jahres wieder kriege, da ich nur "Ferienjobber" bin.
    Ein Drittel der Miete wäre ca. 175€, Strom 70

  • Dann bist du aus der BG raus. Du musst dann die anteiligen Kosten tragen, weil deine Mutter für dich kein Geld mehr bekommt. D.h. Miete Heizkosten, Strom, Essen, Kleidung, Fahrkarte Telefon, Internet...

  • Folgende Situation ist jetzt, dass ich seit dem 11.6. - 1.9. bei Daimler arbeite,

    also vor dem Ausbildungsbeginn

    da ich nur "Ferienjobber" bin.

    Hallo, ich denke, das passt leider nicht recht zusammen.

    Was für ein Schüler bist du jetzt und wo sind jetzt seit 11.6. Ferien?

    Es stimmt allerdings, als Schüler/Ferienjobber wäre dein Lohn in der Ferienzeit für 4 Wochen anrechnungsfrei.

    Ganz unabhängig vom Finanzamt.

    Ein Drittel der Miete wäre ca. 175€, Strom 70

    Ihr zahlt zu dritt 210,- für Strom? Heizt ihr mit Strom?

  • Ameise

    Er verdient 1700 € netto! Da ist es bei den genannten Größenordnungen egal, ob Ferienjob und wie hoch die Stromkosten sind.

    Die Anrechnungsfreiheit was Ferienjobs anbetrifft gilt auch nur, wenn es eine zeitlich begrenzte Tätigkeit von 4 Wochen ist. Auch wird während des Ferienjobs der Grundfreibetrag des gesamtes Jahres 12 x 100 € verbraucht. Ist hier aber auch nicht relevant, da die Tätigkeit von vornherein bereits 4 Wochen in den Ferien übersteigt.

  • wir sind zu hoch eingestuft bei unserem Strom+Gas anbieter. Ja, wir zahlen zu Dritt ca. 210.
    Naja, also der Job ist ja als Ferienjob ausgestellt, auch wenn ich offiziell keine Ferien habe.
    Habe für 3 Monate einen Vertrag als Ferienjob, ich glaube ob ich da letzendlich Ferien hatte oder nicht ist egal.

    Casa meinst du damit mindestens 4 Wochen, oder darf es nicht über 4 Wochen sein?

    2,500 Brutto (ohne Samstagszuschläge) davon bleiben ca. 1,7/1,8 Netto übrig, wobei ich die Lohnsteuer (ca.300) am Anfang 2019 pro Monat wiederholen kann. So wurde mir das mehrfach gesagt

  • wir sind zu hoch eingestuft bei unserem Strom+Gas anbieter.

    Also auch für Gas. Da ist also Heizung und WW dabei? Dann sind 70,- wohl nicht zuviel.

    Wenn du im Sept. ausziehst, sollten die beiden anderen überlegen, ob sie die Vorauszahlungen etwas verringern.

    Dem Finanzamt gegenüber gilt ein Ferienjob und die steuerliche Entlastung dafür für Schüler+Studenten.

    Selbstverständlich kannst du trotzdem die ganze Zeit dort arbeiten.

    Das ist immerhin ein gutes Startkapital für die Azubi-Zeit.

  • Hallo!

    Casa meinst du damit mindestens 4 Wochen, oder darf es nicht über 4 Wochen sein?

    2,500 Brutto (ohne Samstagszuschläge) davon bleiben ca. 1,7/1,8 Netto übrig, wobei ich die Lohnsteuer (ca.300) am Anfang 2019 pro Monat wiederholen kann. So wurde mir das mehrfach gesagt

    Casa schrieb es hier schon:

    Die Anrechnungsfreiheit was Ferienjobs anbetrifft gilt auch nur, wenn es eine zeitlich begrenzte Tätigkeit von 4 Wochen ist. Auch wird während des Ferienjobs der Grundfreibetrag des gesamtes Jahres 12 x 100 € verbraucht. Ist hier aber auch nicht relevant, da die Tätigkeit von vornherein bereits 4 Wochen in den Ferien übersteigt.

    Casa meinst du damit mindestens 4 Wochen, oder darf es nicht über 4 Wochen sein?

    2,500 Brutto (ohne Samstagszuschläge) davon bleiben ca. 1,7/1,8 Netto übrig, wobei ich die Lohnsteuer (ca.300) am Anfang 2019 pro Monat wiederholen kann. So wurde mir das mehrfach gesagt

    Du kannst auch hier nachlesen:

    Schüler dürfen bis zu 1.200 Euro anrechnungsfrei dazuverdienen

    Der Rest, siehe Beiträge von Casa !

    Gruß

  • das mit den 1200 bezieht sich aber darauf, dass ich in der BG bleibe oder? Wenn ich der BG austrete kann ich alles behalten, nur muss für mich selbst sorgen und meinen Mietanteil bezahlen, richtig?
    Verdiene ja pro Monat 2,500 Brutto, nicht in den kompletten 3 Monaten

  • Hallo!

    das mit den 1200 bezieht sich aber darauf, dass ich in der BG bleibe oder? Wenn ich der BG austrete kann ich alles behalten, nur muss für mich selbst sorgen und meinen Mietanteil bezahlen, richtig?
    Verdiene ja pro Monat 2,500 Brutto, nicht in den kompletten 3 Monaten

    ;) Liest du bitte die Beiträge von Casa der Reihe nach nochmal

    durch! Casa schrieb es schon! Das war von mir nur eine Zusatzerklärung

    bezüglich eines Schülerjob und die Fundstelle zum Nachlesen. :)

    Gruß

  • Wenn ich der BG austrete kann ich alles behalten,

    Du selbst kannst nicht aus der BG austreten.

    Mit dem Lohn kannst du aber deinen Bedarf selber decken, deshalb kommt für dich nichts mehr vom JC.

    Du musst also weder deine Mutter noch deinen Onkel mitfinanzieren. Du musst auch wegen des Lohnes nicht ausziehen.

    Vergiss bitte den Begriff *Ferienjob*, er trifft auf dich nicht zu.

  • So ist es. Die 1200 bezogen sich nur auf das Argument von Ameise.

    Im Ergebnis bleibst du dort wohnen und bezahlst deine Dinge selbst, bis du eben ausziehst.


    Sollte irgendwann einmal (nächstes Jahr wohl) eine Erstattung der Nebenkosten kommen, erhältst du einen Teil davon und das Jobcenter darf nicht alles bei deiner Mutter anrechnen.

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