Pauschalmiete bei befristetem Untermietvertrag

  • Hallo,

    Ein LB hat für genau 3 Monate einen Mietvertrag. Nach diesen 3 Monaten wird er in einer anderen Stadt mit dem Studium beginnen und ganz sicher kein Alg2 mehr erhalten.

    Der Eigentümer vermietet an 2 Personen (je 1 Zimmer) und wohnt auch in dieser Wohnung und bietet immer Pauschalmiete an, die weit unter angemessen liegt. Hier geht es jetzt um 1 Zimmer und Mitbenutzung von Kü/Bad.

    Der andere Mieter bezahlt selbst.

    Das JC hatte das Mietangebot mit der Pauschalmiete und die Mietbescheinigung vorliegen, hat auf angemessen und erforderlich erkannt. Der Mietvertrag nannte auch diese Pauschalsumme.

    Nun ist schon mehr als 1 Monat um und das JC schreibt, es braucht vom Vermieter eine Aufschlüsselung in Grundmiete--BK---HK.

    Der Vermieter macht das nicht. Er meint, Pauschal muss für diese 3 Monate genügen. Das JC zahlt dem LB bisher nur den Regelbedarf.

    Der LB kann nicht in Vorleistung gehen, um den Vermieter zu beruhigen.

    Wie kriegt man das JC ans leisten?

    Vielen Dank für Hilfe.

    Ameise

  • Hallo!

    Der Hauptmieter muss meist an seinen Vermieter Betriebskosten, Heizkosten zahlen. Aber wie regelt man das zwischen dem Hauptmieter und dem Untermieter?

    Bei Untermietverhältnissen (untervermietete Räume, Einzelzimmer) sind sehr häufig Inklusivmieten (Pauschalmieten) vereinbart, das heißt, in der Miete sind alle Kosten enthalten. Die Erstellung einer Nebenkostenabrechnung und einer Heizkostenabrechnung wäre bei Untermietverhältnissen meist zu aufwändig, zumal wenn auch Gemeinschaftsräume mitbenutzt werden. Der Hauptmieter kann daher ausnahmsweise eine Inklusivmiete (Warmmiete) mit dem Untermieter vereinbaren.

    Folglich muss der Vermieter gegenüber dem Untermieter bei einer

    Pauschalmiete nichts aufschlüsseln.

    Der Vermieter macht das nicht. Er meint, Pauschal muss für diese 3 Monate genügen.

    Muss der Vermieter auch nicht, weil er das mit dem Hauptmieter

    macht. Daher auch Pauschalmiete/Inklusivmiete!

    Der LB kann nicht in Vorleistung gehen, um den Vermieter zu beruhigen.

    Liest sich, als wäre er ohne Zusicherung der Kostenübernahme vom

    Jobcenter dort eingezogen.? Wenn dem so ist, hier nochmal der

    Hinweis, dass vor Unterschrift eines Mietvertrags, egal welchem, die

    Zusicherung der Kostenübernahme für die Kosten der Unterkunft

    vom Jobcenter besser schriftlich eingeholt wird.

    Andernfalls kommt es zu solchen Problemen, wie sie der Leistungsberechtigte

    jetzt hat.

    Gruß

  • Danke für die Antworten.

    Nein, eine schriftliche Zusicherung des Vermieters bez. BK-Abrechnung liegt nicht vor. Das wurde bisher weder bei dem 1.Termin zur Vorlage Mietangebot incl. Zusicherungsanträge noch beim 2.Termin mit Vorlage Mietvertrag und Mietbescheinigung von dem JC-Mitarbeiter verlangt.

    Es geht schliesslich nur um einen 3-Monatsvertrag.

    Ich kann noch versuchen, eine solche Erklärung des Vermieters zu bekommen, dass er wegen 3 Monaten Mietzeit keine BK- Abrechnung erstellen wird.

    So eine besondere Zusicherung/Erklärung ist mir bisher unbekannt, obwohl ich viele Mietverträge (auch mit Pauschalmieten) im Zusammenhang mit dem JC kenne.

    Das gemietete Zimmer ist möbliert, das steht auch im Angebot und Mietvertrag.

    Auf den Umstand und Streit wegen eines Möblierungszuschlages im Mietvertrag habe ich schon gleich in Abstimmung mit dem Mieter verzichtet. Der Mietvertrag sagt aber *möbliertes Zimmer mit x qm* aus.

    Muss der Vermieter auch nicht, weil er das mit dem Hauptmieter

    macht.

    Es gibt in der Wohnung den Eigentümer= Vermieter und die 2 einzelne Mieter mit einzelnen Mietverträgen.

    Ich frage für einen Mieter an.

    Leider verlangt das JC diese Aufschlüsselung und zahlt vorher nicht die KdU.

    Deswegen hier meine Frage.

    Liest sich, als wäre er ohne Zusicherung der Kostenübernahme vom

    Jobcenter dort eingezogen.?

    Nein, dem ist nicht so.

    Das JC hatte das Mietangebot mit der Pauschalmiete und die Mietbescheinigung vorliegen, hat auf angemessen und erforderlich erkannt. Der Mietvertrag nannte auch diese Pauschalsumme.

  • Danke sehr.

    Wie ärgerlich, denn der Vermieter ist jetzt in Urlaub gefahren.

    Ich werde dem LB auf jeden Fall sagen, dass er so eine Erklärung vorbereitet, damit der Vermieter nur noch unterschreiben braucht und das Ding zum JC kann.

  • M.E. hat der Vermieter doch schon durch Mietvertrag mit Pauschalmiete ausdrücklich zu verstehen gegeben, dass er keine BK-Abrechnung erstellt. Eine nochmalige Bestätigung erübrigt sich.

    Was soll denn der Vermieter auch anderes bestätigen, als das was im Mietvertrag steht und was er unterschrieb?

  • Hallo,

    ja, so sehen es eigentlich alle. Alle außer dem SB im JC. X(

    Doch vom JC braucht der LB nunmal die KdU. Auch der geduldigste Vermieter will vertragsgemäß seine Miete haben, und zwar am 3.Werktag des Monats.

    Immerhin hat der LB eine kleine Kaution gleich zu Beginn gezahlt.

    Es wird nun wirklich nichts anderes übrigbleiben, als diese Erklärung nach #7 vorzubereiten und vom Vermieter unterschreiben zu lassen. Das ist dann die Bestätigung der Bestätigung und doppelmoppel. grumble

    Der LB weiß nicht, wann der Vermieter zurück sein wird.

    Gestern sagte mir ein anderes JC, es wäre doch nun gar kein Problem, in solchem Fall den RB-Anteil für Haushaltsenergie aus der Pauschalmiete rauszurechnen. Dann bleibt es dem LB überlassen, das zu schlucken oder den Rechtsweg zu gehen.

    Fies ist nur, dass das alles jetzt wohl wieder Wochen dauert.

    Der LB sagte mir, er habe am Wochenende schon 50,- seines Regelbedarfs als *goodwill-und Entschuldigung* an den Vermieter gegeben.

    Er kann sich einfach jetzt keinen Stress mit dem Vermieter oder dem JC leisten.

    Ich werde mich melden, wenn ein Ergebnis vorliegt.

    Danke.

  • up date:

    Der Vermieter ist aus dem Urlaub zurück.

    Der Mieter hat eine Aufschlüsselung für das JC *vorbereitet*, auch anteilige Kosten für HH-Energie und Internetnutzung mit 20,- angegeben. (3 Personen in der Wohnung)

    Der Vermieter hat lachend den Kopf geschüttelt, über das JC geschimpft und unterschrieben. Zum Glück hat er Verständnis für die Situation des Mieters.

    Nun wird das JC genüsslich die 20,- nicht bezahlen.

    Sei es drum. Das werden Vermieter und Mieter untereinander regeln.

    Seit Dienstag liegt das Papier beim JC.

  • Die 20 € sind KdU. Siehe Rechtsprechung zu Kabelanschluss und PKW-Stellplatz.


    Witzig wirds, wenn das JC die Miete direkt überweist, da ein Abzug von der RL zu Gunsten der KdU nicht zulässig ist.

  • Ich erwarte, dass das JC nun endlich gem. Aufschlüsselung überweist.

    Wenn sie 20,- nicht als KdU berücksichtigen, ziehen sie sie nicht von dem Regelbedarf ab.

    Sie zahlen wahrscheinlich den vollen RB und nur 20,- weniger KdU.

    Mal abwarten.

    Der Mieter wird in ca. 1 Monat dort ausziehen und wenig Interesse zeigen, noch wochen- und monatelang wegen 20,- Euro mit dem JC streiten.

    Der Vermieter hat begriffen, wie Pauschalmieten künftig im Vertrag zu fixieren sind.

  • Update und Ende:

    Mit Änderungsbescheid vom 13.07. hat das JC auch die KDU- Leistungen bewilligt.

    Die 20,- sind lt. Bescheid --nicht-- KdU. Er bekommt also Warmmiete minus 20,- pro Monat. Und die 416,- RB.

    Die KDU werden nicht direkt vom JC überwiesen.

    Der Mieter wohnt noch knapp 4 Wochen dort, kann nicht verlängern. Die 3 x20,- zahlt er selbst.

    Beim nächsten Mietvertrag ist er schlauer und kann dem Vermieter uU einen wichtigen Hinweis geben.

    Danke für Input.

  • Casa

    Danke dir. Ich habe dem Mieter genau erklärt, was jetzt noch möglich wäre.

    Der hat ganz andere Sorgen, als sich noch mit einem Schriftwechsel in einem unbekannten Metier zu beschäftigen. Er muß definitiv Mitte August ausziehen, hat aber für sein Studium ab Oktober noch keine Zulassung, kann also noch kein Zimmer in Neu-Irgendwo suchen.

    Er kann zwar am jetzigen Wohnort noch minijobben bis September, ...müsste aber dafür eine andere Bleibe finden. Bis dahin wahrscheinlich Couchsurfing bei Freunden wie der User hier aus Afrika... inzwischen die eigene Habe einlagern... aber wo?

    Dann wieder Umzug melden, neuen Mietvertrag verklickern usw.

    Jetzt im Vorsemester PP stehen die letzten Prüfungen bis Ende Juli an. Priorität AAA

    Also dieser Mieter hat definitiv keinen Bock, wegen 60,- noch ne Baustelle aufzumachen.

    Ich kann ihn verstehen. Und sein Vermieter signalisiert Entspannung und bloß kein Bohei wegen 20,- mtl.

    Im Ernstfall behält er eben 60,- von der Kaution ein---thinking

    (Ich glaube sogar, der lässt sich eher mal zum Essen einladen von seinen beiden Mietern)---dance

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