Fahrtkostenpauschale nicht genehmigt weil Arbeitsstelle vor Antragsstellung angetreten

  • Hi,

    ich habe ein recht seltsames Problem. Habe mich beworben, hatte am 28.05. ein Vorstellungsgespräch, habe am 29.05. den Vertrag unterschrieben und beim Amt eingereicht und durfte am 1.06. meine Arbeitsstelle angetreten. Leider muss ich für die Arbeitsstelle jeweils 25 km hin und zurück pendeln und wollte die Kosten dafür (mit dem PKW) von meinem anrechnungsfähigen Einkommen absetzen lassen. Eigentlich dachte ich, dass es ausreicht wenn ich die Arbeitsstelle und die zurückgelegten Kilometer auf der Anlage EK eintrage (gibt ja extra dafür vorgesehene Felder) und habe das auch gemacht.

    Jetzt wurde mir aber gesagt, dass ich dafür einen gesonderten Antrag. Kein Problem...? Gleichzeitig hat man mir aber gesagt, dass leider nur Fahrtkosten übernommen werden können, wenn der Antrag vor Antritt der Arbeitsstelle erfolgt ist. Da ich die Arbeitsstelle aber am 01.06. angetreten habe und den Antrag für die Fahrtkosten frühestens am 05.06. einreichen hätte können (da fand das Telefonat statt in der mir die Dame das mitgeteilt hat), habe ich nun keine Chance auf die Übernahme und bleibe auf den Kosten sitzen. Ich solle sie doch bitte bei meiner nächsten Arbeitsstelle vorher beantragen damit das klappt.

    Ist das ein Scherz? Ist das wirklich so? Und wenn ja, wer kam auf diese schwachsinnige Idee? Warum sollten die Fahrtkosten nur vorher beantragt werden können? Ich würde ja sogar verstehen wenn ich rückwirkend für die ersten Tage kein Geld angerechnet bekäme sondern erst ab Antragsstellung, aber dass ich jetzt für diese Arbeitsstelle, die ich potentiell für viele Jahre antreten könnte, niemals Anspruch auf Fahrtkosten haben werde nur weil ich 5 Tage zu spät den Antrag eingereicht habe? Insbesondere weil ich die Fahrtkosten explizit auf dem der EK Anlage vermerkt habe und dachte das sei der Antrag dafür.

    Einmal editiert, zuletzt von pippadux (12. Juni 2018 um 19:59)

  • Hallo,

    sicher hast du noch keinen Änderungsbescheid mit der Berücksichtigung deines Erwerbseinkommens, oder ?

    Fahrtkosten sind grundsätzlich im 100,- Freibetrag enthalten.

    Ist dein Einkommen allerdings höher als 400,- monatlich, kannst du die tatsächlichen Fahrtkosten zusätzlich geltend machen. Du solltest den Bescheid abwarten. Damit etwas zu lesen ist.

    Mit dem anderen Formular dürfte die --VÄM--- gemeint sein.

    Du trägst deine Fahrtkosten schon zu Beginn deiner Tätigkeit ein, obwohl du jetzt nicht weisst, ob du täglich die Fahrtstrecke selbst fährst und nicht weisst, ob du den Lohn auch ausgezahlt bekommst.

    WANN wird der Lohn lt. Vertrag gezahlt?

  • Doch, ich habe tatsächlich den Bescheid mit der neuen Einkommenssituation schon erhalten (wenn es darum geht, dass sie weniger zahlen müssen sind sie meist recht fix^^) und da war eben nichts fahrtkostenmäßiges drin obwohl ich in der EK bei den Werbungskosten alles eingetragen hatte, weshalb ich da am 05.06. angerufen und nachgefragt habe. Da wurde mir dann mitgeteilt dass es zu spät dafür sei.

    Es geht um eine Teilzeitstelle und 950 Euro und habe zusätzlich einen 170 Euro Minijob (also zusammen 1120 brutto), das heißt mein Freibetrag beträgt 100 Euro + 20% von 900 + 10% von 120 = 292 Euro. Also der standardmäßige Freibetrag ohne sonstige Werbungskosten.

    Ich habe nicht die Kosten selbst eingetragen sondern die Strecke und die Kilometer (in der EK wird bei den Werbungskosten ja ausdrücklich danach gefragt und erklärt dass das dann mit einer Kilometerpauschale berechnet wird. Und na klar wusste ich schon, dass ich die Strecke selbst mit dem PKW fahren werde.

    Der Lohn wird bis zum 15. des Folgemonats gezahlt, also erst im Juli (habe entsprechend im Juni auch noch voll Geld bekommen, soweit passt es).

  • Also der standardmäßige Freibetrag ohne sonstige Werbungskosten.

    Gern wiederhole ich: Wenn du mehr als 400,- monatlich als Erwerbseinkommen hast, kannst du deine tatsächlichen Fahrtkosten einkommensmindernd absetzen. Das steht in der Anlage EK auch in *grün* unter Punkt 3.1.

    Deine tatsächlichen Fahrtkilometer kannst du also nicht mit der Anlage EK vor Beginn deiner Arbeitsaufnahme nachweisen. Schliesslich bist du doch noch gar nicht so viel gefahren. Das Geld kommt sogar erstmals am 15.7.

    Den Nachweis für die X Fahrten mit X km im Juni kannst du am Monatsende bringen.

    Es ist natürlich jetzt für den Monat Juni zu spät, da du den Änderungsbescheid für Juni schon hast. Insofern war die Aussage korrekt.

  • In der EK wird aber doch ausdrücklich nach den Kilometern gefragt und an wie vielen Tagen man diese zurücklegt? Dass ich über 400 Euro Einkommen habe und das beantragen können sollte ist mir völlig bewusst, habe ich doch geschrieben?

    Abgesehen davon widersprichst du dir nicht? Wenn ich das erst im Nachhinein beantragen kann, wie kann es dann für Juni zu spät sein? Vorher beantragen geht nicht weil ich laut dir die Kilometer nicht weiß (weiß ich ja aber doch. 5 Tage Arbeiten mal X Kilometer ergibt Y Kilometer), nachher beantragen geht aber auch nicht weil es dann angeblich zu spät ist? Das verstehe ich nicht.

    Die Dame am Telefon hat mir gesagt, dass es allgemein zu spät für diese Stelle sei. Also dass ich bei dieser Arbeitsstelle niemals Fahrtkosten erstattet bekommen werde (nicht im Juni, nicht im Juli, nicht im Februar 2022) weil ich es nicht vor Vertragsunterzeichnung (nicht Arbeitsantritt, oben falsch) beantragt habe. Also laut ihr ist es nicht für Juni zu spät, laut ihr ist es allgemein für die Stelle bei diesem Arbeitgeber zu spät.

    In der EK steht doch:

    "Verdienen Sie mehr als 400,00 Euro monatlich und fallen bei Ihnen höhere notwendige Ausgaben an, werden diese auf Nachweis berücksichtigt. Nur in diesem Fall sind die nachfolgenden Angaben zu machen."

    Habe ich gemacht. Dann direkt drunter:

    "[ ] Ausgaben für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem Kraftfahrzeug"

    Habe ich angekreuzt. Anschließend fragt er nach der Anschrift der Arbeitsstätte, der kürzestesten Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Kilometern und danach an wie vielen Tagen diese Strecke zurückgelegt wird. Habe ich auch alles eingetragen.

    Für mich sind das alle Angaben, die sie brauchen, oder etwa nicht? Woher sollte ich denn wissen, dass ich einen weiteren Antrag brauche und wieso sollte es für den zu spät sein nur weil ich ihn nicht vor Vertragsunterzeichnung gestellt habe?

    Lass es meinetwegen für Juni zu spät sein (was ich aber auch fies finde weil ich die Angaben ja VOR Juni gemacht habe), aber warum sollte das nicht mehr für die folgenden Monate möglich sein?

    Einmal editiert, zuletzt von pippadux (13. Juni 2018 um 22:29)

  • Hallo,

    die Fahrtkosten als solches sind absetzbar. Dies gilt aber nur, wenn durch die Fahrtkosten der Grundfreibetrag von 100 €³ überschritten wird. Irgendwelche Bestimmungen, daß diese Fahrtkosten vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrages zu beantragen sind, gibt es nicht.

    Wenn Du also die voraussichtlichen Fahrtkosten angegeben hast und diese im Änderungsbescheid nicht berücksichtigt wurden, lege einen Widerspruch ein.

    Gruß!

  • Meinen Vorrednern ist zuzustimmen.

    Aber nochmal zur zur Klarstellung.

    Es gibt Fahrtkosten die können Eingliederungsleistung übernommen werden. Das Geld gibts quasi "oben drauf". Dies muss aber vorher beantragt werden.

    Dann gibt es die Absetzung von Fahrtkosten als notwendige Kosten zur Erzielung des Einkommens. Diese Kosten werden lediglich bei der Bereinigung des Einkommens berücksichtigt. Hierfür ist kein gesonderter Antrag notwendig, sondern passiert nach Angabe aller relevanten Informationen (automatisch), also von Amts wegen.

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