Umzug neues Bundesland - alleinerziehend

  • Hallo,
    ich hoffe mir kann hier jemand weiterhelfen, denn ich bin ratlos.

    Ich bin alleinerziehend mit 4 Kindern und lebe derzeit in Bayern. Jetzt ist es mir gelungen eine Ausbildung in NRW zu ergattern. Ich werde eine Ausbildungsvergütung erhalten und ergänzend vom dortigen Jobcenter unterstützt.

    Nun habe ich bei meinem derzeitigen Jobcenter Wohnungsbeschaffungskosten (Makler), Umzugskosten und ein Darlehen zur Reparatur meines Autos beantragt.
    Alles abgelehnt. Eine Ausbildung wäre mein Privatvergnügen lt Aussage des Sachbearbeiters. Ich bekäme höchstens einen Zuschuss für einen Umzugstransporters.

    Ich bin ratlos. Ich habe 4 Kinder und möchte diese Ausbildung unbedingt antreten. Ich weiß nicht wie ich das finanzieren soll.

    Eine andere Sachbearbeiterin meinte, dass ich zwecks Auto mich an das Jobcenter in NRW wenden muss. Und wenn ich meine Möbel von hier nicht mitnehmen kann, könnte ich versuchen eine Hilfe vom Jobcenter zu bekommen in Form von Erstattung oder was es da für Hilfen gibt.

    Wer kann mir helfen? Was kann ich tun um meine Ausbildung antreten zu können? Ich sage jetzt schon Danke.

    Liebe Grüße

  • Ja, hab ich. Bin aber seit gut 11 Jahren raus. Hab mich um meine Kinder und die meines Ex-Mannes gekümmert. Insgesamt 9 Stück an der Zahl.
    Dann kam die plötzliche Trennung. Seitdem bin ich im ALG2 Bezug. Hab mich aus der Elternzeit heraus beworben.

  • Das Problem ist, das zwar eine Umschulung in Frage kommt, aber eine zweite Berufsausbildung auf normalem Wege dein Privatvergnügen ist.
    Wenn das Jobcenter in NRW dich fördert, dann kann es das m.E. eigentlich nicht rechtmäßig tun. Dennoch wäre der Antrag auf Übernahme von Maklerkosten und Einzugsrenovierung beim Jobcenter in NRW zu stellen.

    Die Umzugskosten sind beim jetzigen Jobcenter zu beantragen. Wobei ich diese allerdings nicht für notwendig halte, da eine zweite reguläre Berufsausbildung angesichts von Umschulungsmaßnahmen nicht notwendig erscheinen lässt. Ist die Berufsausbildung nicht notwendig, ist der Umzug auch streng genommen nicht notwendig. Damit sind die Kosten nicht übernahmefähig. Versuchen kannst du es trotzdem die Kosten des Transporters beim jetzigen Jobcenter zu erhalten.

    Bezüglich der Reparatur deines Fahrzeugs wäre die Frage ob dies zur Erreichung der Arbeit zwingend notwendig ist. Dann käme die Übernahme der notwendigen Reparaturkosten im Rahmen von Eingliederungsleistungen in Frage. Dies scheitert aber vermutlich auch wieder an der Frage, ob die Ausbildung notwendig ist, wenn du schon eine Ausbildung hast. Bei Umsculung sähe das anders aus.

  • Danke für die Antwort.

    Das nennt sich "Duale Umschulung", wenn ich es richtig im Kopf habe.

    Ein Auto ist von Nöten um Arbeit und Schule zu erreichen.

    Einen Ausbildungsbetrieb habe ich. Das dortige Jobcenter ist auch informiert und "wartet" schon auf mich. Der Betrieb hat auf diesem Wege schon viele umgeschult und hat da wohl gute Verbindungen zum Jobcenter.
    Vor Ausbildungsantritt kann ich noch in dem Betrieb arbeiten.

    Ob diese Ausbildung notwendig ist würde ich mit ja beantworten. Ich bin seit 11 Jahren aus meinem Beruf raus. Als Alleinerziehende mit 4 Kindern ist es schwer Arbeit zu finden. Vor allem eine die einen auch auf Dauer aus dem ALG 2-Bezug holt. Nach Abschluss der Ausbildung hätte ich das Thema ALG2 hinter mir.

  • Einen Bildungsgutschein habe ich noch nicht. Ich wohne ja auch noch nicht in NRW.
    Mein Arbeitgeber meinte ich müsse wenigstens einen Monat angestellt sein. Aber sie hätten mit dem Mitarbeiter vom Jobcenter bereits gesprochen. Wenn ich dort wohnhaft bin wird alles weitere in die Wege geleitet.
    Nur leider gestaltet sich die Wohnungssuche recht schwierig.

  • Das Problem ist, ohne Zusage des Bildungsgutscheins, keine Umzugskosten. Das Vorhaben mit dem Bildungsgutschein müsste das Jobcenter in NRW dann schon vorher bestätigen.

    Bei der Wohnungssuche kann ich dir auch nicht helfen, zumal der Umzug ohne feste Zusage des Bildungsgutschein für die Umschulung immer noch nicht notwendig ist.


    Wenn der Bildungsgutschein vom Jobcenter schriftlich fest zu ist oder vorliegt, kann ich dir helfen.

    Bekommen die Kinder denn auch Leistungen gem. SGB II oder fällt eines oder mehrere Kinder aus der Bedarfsgemeinschaft? Das könnte einige Schwierigkeiten nehmen.

    Falls ja, was hätte das Kind an Einkommen?

  • Ich würde gerne wissen, wie weit die anderen beiden über der Einkommensgrenze sind? Eventuell zählen sie damit - auch später in NRW - nicht in die Bedarfsgemeinschaft, was deinen finanziellen Spielraum für die Wohnung erhöht.

  • Die beiden Großen sind 14 Jahre alt...
    Jeder 194 € Kindergeld, jeweils 223 € UVG + jeweils 50 € Unterhalt.
    Der Mittlere ist 10 Jahre alt: 200 € Kindergeld + 205 € UVG
    Die Kleine ist 3 Jahre alt: 225 € Kindergeld + 154 € UVG

  • Danke für die Information.

    Es lässt sich leider im Moment nicht prognostizieren, ob die Kinder auch weiterhin aus der Bedarfsgemeinschaft herausfallen und ob ggf. zukünftig Wohngeldanspruch besteht - was unbedingt (auch jetzt schon) zu beantragen wäre.

    Auch Kinderzuschlag kommt später in Betracht.

    Ich kann dir da im Moment keine Empfehlung geben.

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