ALG II Anspruch

  • Hallo leute,
    ich hab mal eine Frage und zwar ich hab am 26.03.2018 einen neuantrag auf alg2 gestellt und es wurde auch alles bewilligt.
    jetzt kommt es zu meiner frage mir steht ja auch der monat März zu oder sehe ich das falsch ansonnsten muss ich wiederspruch einreichen,
    mir wurde gesagt das der tag der ummeldung zählt bitte um hilfe tag der um meldung ist der 1.4.

    lieben gruß

  • mir wurde aber zugesagt von dem Sacharbeiter das es egal ist denn der stempel zählt und man hier in wuppertal einen termin beim Einwohnermeldeamt braucht und der Termin wurde vor dem 1.4 gemscht und das habe ich auch schriftlich also muss mir doch der märz zustehen oder sehe ich das falsch. Danke im vorraus

  • wo ist denn da eine beratungsstelle ? Meine frage ist ob sich ein widerspruch lohnt wegen dem monat märz ? Weil mir der monat ja fest zu gesagt wurden ist

    Danke hatte den link nicht gesehen

  • Hallo,

    ich lese aus Deinen Äußerungen heraus, daß Du erst seit dem 1. April in Wuppertal gemeldet bist. Und erst ab Anmeldung in Deinem Wohnort besteht der Anspruch auf ALG II an dem neuen Wohnort. Wenn Du also vor dem 1. April bereits auf ALG II angewiesen warst, hättest Du den Antrag auf ALG II für März an Deinem alten Wohnort stellen müssen. Von daher sehe ich kaum einen Sinn in einem Widerspruch.

    Allerdings ist es auch schwer, Deine Texte zu lesen. Von daher wäre der Gang zu der Beratungsstelle vielleicht durchaus sinnvoll.

    Gruß!

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