Fragen zu ALG II - Gemeinschaftskonto und Haus

  • Eine Person bezieht erstmalig ALG 2. Die Person und ein Geschwisterteil verfügen über ein Gemeinschaftsgirokonto. Auf diesem ist monatlich ein Geldeingang von 300€. Das Geld stammt aus Mietverkaufseinnahmen. Diese wiederum stammen von einem Haus, was 2008 schrottreif geerbt wurde. Die Geschwister haben sich dann mit einem potentiellen Käufer auf einen Mietkauf geeinigt; der Käufer hat sich dazu bereit erklärt, das Haus über 25 Jahre (300 Raten) a 300€ abzuzahlen (notariell beglaubigt). Die 300€ werden dann monatlich 50:50 zwischen den Geschwistern aufgeteilt. Der Person entstehen somit Einnahmen von 150€ monatlich.

    Ist die Person dazu verpflichtet auch dieses Konto im Hauptantrag anzugeben?
    Falls ja, mit welchen Leistungsminderungen hat die Person zu rechnen?
    Angenommen die Person verschweigt die Umstände und das Konto, mit welchen Sanktionen ist zu rechnen?

    Beste Grüße

    A.

    €: Auf nochmalige Nachfrage handelt es sich nicht wie ursprünglich angenommen um einen klassischen Mietkauf, sondern einen Ratenkauf. Der Käufer des Hauses bezahlt monatlich eine Rate in Höhe von 300€. Sollte er mit 2 Raten in Rückstand geraten, können die Geschwister den Vertrag jedoch fristlos kündigen; das Haus würde dann wieder in den Besitz der Geschwister übergehen.

  • Das Konto ist anzugeben, ebenso wie die Einnahmen. Die 150 € werden sehr wahrscheinlich monatlich angerechnet. Das hängt aber von der Vertragsgestaltung des Mietkaufs ab.
    Die Nichtangabe stellt ein Verschweigen von Einkommen dar. Das ist strafbar.

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