ALG II Anspruch nach Haftentlassung

  • Guten Tag miteinander,

    ich habe eine Freundin, die momentan eine kurze Haftstrafe verbüßt.
    Vermutlich wird sie in 4-7 Monaten entlassen.
    Da sie keine Wohnung und hat und auch über keine finanziellen Mittel verfügt
    würde ich ihr gern insoweit helfen, dass ich mit einer Vollmacht von ihr
    rechtzeitig vor der Entlassung eine Wohnung für sie suche und Hartz 4 beantrage.
    Ist das denn möglich?

    Vielen Dank für Eure Hilfe vorab

    beste Grüße
    Frank

  • Hallo,

    das wird nicht so einfach möglich sein.

    Allerdings ist sowieso die Frage, warum sich die Freundni nicht an den Sozialdienst in der JVA wendet. Die können hier wesentlich mehr als Du unternehmen.

    Gruß!

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