Abtretung von der Kaution an den Vermieter ! Rechtlich ?

  • Hallo,
    vor ca. 2 Jahren, habe ich eine Kaution beantragt und bewilligt bekommen. Jobcenter hat mich eine Abtretungserklärung unterschreiben lassen. Vermieter hat das Geld direkt bekommen. Auszug war im Sommer 2016. Habe dies beim Amt gesagt, sie meinten ich brauch mich um nichts zu kümmern, dies machen sie (falsche Info !). Aber nach dieser falschen Info habe ich gehandelt. Ich habe nichts getan und viel letzten Monat aus allen Wolken, als ich ein Schreiben von ihnen bekam. Kaution wurde mir in Rechnung gestellt !
    Sie machen nichts, sie haben mich nicht informiert die letzten 1 1/2 Jahre und es ging keine Post an den Vermieter raus, wo die Kohle bleibt !!!
    Vermieter ist eine Soziale Einrichtung, bei Auszug sprach ich das Thema an, es hieß es wird überwiesen, ein Zeuge von der Einrichtung ( ??? ), zweiter Zeuge kann sich nicht daran erinnern !
    Heißt dies wirklich, daß ich die komplette Arschkarte habe, obwohl ich mir nichts zu schulden kommen ließ ?
    Einrichtung und ich wir sind nicht im Guten außeinander.
    Was für Möglichkeiten habe ich ???
    LG

  • Du hast die Kautionsrückzahlung an das Jobcenter abgetreten. Das Jobcenter muss seine Ansprüche direkt beim Vermieter befriedigen. Kann es dies nicht, weil die Kaution bspw. durch Schäden an der Wohnung aufgebraucht war, kann das Jobcenter den entsprechenden Fehlbeterag bei dir verlangen.

    An dir wäre es nun herauszufinden, ob der Vermieter etwas von dieser Kaution beansprucht hat. Falls nicht, muss sich das Jobcenter das Geld beim Vermieter holen.

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