JC fordert Leistungen der letzten 12 Monate zurück

  • Guten Abend und vielen Dank im Vorraus für´s lesen ,

    es geht um folgendes.
    Seit dem Monat 03/16 bin ich Selbstständig (Kleingewerbe) und beziehe Unterstützung durch das JC.
    Meine Partnerin die mit mir zusammen lebt ist ebenfalls beim JC , jedoch in Elternzeit.

    Ich habe wie vorgeschrieben bei jedem WBA eine abschließende und eine Vorläufige EKS inkl. Kontoauszügen abgegeben. Diese wurden entsprechend Geschwärzt sodass Kundennamen nicht lesbar waren.

    Nun kam Anfang Februar ein Brief vom JC in welchem ich aufgefordert wurde Belege für den Zeitraum 01/17 - 01/18 nachzureichen da diese nicht erbracht wurden.
    Nach einem Schriftwechsel mit dem JC - da ich die Kontoauszüge immer mit eingereicht habe war ich verwundert inwiefern Belege fehlen - erfuhr ich das aufgrund der Abgabe der WBA immer 4 Wochen vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes jeweils die Kontoauszüge für einen Monat pro Halbjahr fehlen.
    Deshalb fordert das JC nun die Kontoauszügen des gesammten Jahres 2017 nach.

    Ansich wäre dies auch kein Problem , jedoch habe ich bei einem Umzug meine Kontoauszüge verloren - sehr Ärgerlich ! - und da ich kein Kunde mehr bei der Bank bin , kann ich diese auch nicht einfach erneut ausdrücken.

    Da die Bank ihren Sitz in England hat habe ich dieser einen Brief mit Sendungsverfolgung gesendet in welchem ich um erneutes Ausdrucken und Übersenden besagter Auszüge gebeten habe.
    Dem JC habe ich dies mitgeteilt und aufgrund Deutschland -> England um eine angemessene Fristverlängerung gebeten die Auszüge einzureichen.

    Nun kamen gestern , 1 Tag nach ablauf der Frist , zwei Briefe (Formelle Zustellung) einen für mich und einen für meine Partnerin in welchen die Leistungen für das Jahr 2017 sowohl von mir , alsauch von meiner Frau und Tochter (2,5 Jahre alt ) zurück gefordert wird.

    Auch wurde in diesem Brief die Frage nach Fristverlängerung verneint . Es wurde geschrieben das ich einen Nachweis über den Verlust durch das Übersenden einer Kopie meines Briefes an die Bank erbracht habe , jedoch auch Quittungen und Rechnungen fehlen - hiervon war vorher kein Wort erwähnt - und deshalb die Frist nicht verlängert werden kann.
    Auch wird davon ausgegangen das daher kein Anspruch auf Leistung bestand.

    Konkret möchte das JC nun ca. 16500 € innerhalb von 7 Tagen zurück haben.
    Wiederspruch kann ich jedoch innerhalb von 4 Wochen einreichen.

    Nun meine Fragen:
    1) Wie sollte ich vorgehen ? Die Rechnungen könnte ich einreichen , jedoch weigert sich das Amt diese nun zu akzeptieren da die Frist abgelaufen ist.
    2) Ich mache ab Juni 2018 eine 3,5 Monatige Weiterbildung durch einen Bildungsgutschein und bin danach in einem Unbefristeten Vollzeitverhältnis ( liegt dem Amt inkl. Arbeitsvertrag vor) - jedoch läuft unser Bewilligungszeitraum nur bis zum 31.05.18 . Ein WBA haben wir vorgestern gestellt - inkl. Kontoauszüge , EKS etc. - ist dieser WBA jedoch davon abhängig ob ich bis dahin die 16500€ hergezaubert habe? Oder wird dieser unabhängig vom Oben beschriebenen Fall bearbeitet?

    Vielen dank im Vorraus für eure Hilfe

  • Hallo,

    1. Rechnungen alleine reichen nicht aus, um ein Einkommen zu dokumentieren.

    2. Das mit der Bank ist nicht ganz nach zu vollziehen. Spätenstens für die Steuererklärung brauchst Du ja auch die entsprechenden Nachweise.

    3. eine Weiterbewilligung ist nicht von der Zahlung einer Rückforderung abhängig.

    Gruß!

  • Für die Steuererklärung sind keine Kontoauszüge notwendig, sondern lediglich die normale Buchführung.

    Ich würde Widerspruch einlegen und rate bei der Summe zu anwaltlicher Vertretung. Man muss dann sehen, was das Jobcenter alles angefordert hat, was es anfordern darf und was es ggf. unterlassen hat selbst zu ermitteln.

    IdR. nutzt man, wenn es nicht unbedingt anders nötig ist, Koten bei deutschen Banken.

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