Erfassung als BG verhindern

  • Hallo liebes Forum,

    Zuerst schildere ich mal den Sachverhalt. Aktuell wohne ich mit meiner Ex-Freundin zusammen, da wir uns einvernehmlich im Guten getrennt haben und ein gemeinsames Kind auch gemeinsam groß ziehen. Nun zum eigentlichen Thema, noch bezieht meine Ex-Freundin ALG 1, rutscht aber im Juni voraussichtlich in den ALG 2 Bezug. Wenn wir jetzt als BG angesehen werden bekommt sie voraussichtlich keinen Cent da ich ja erstmal für sie aufkommen muss und voll berufstätig bin. Nun, bei aller mal dagewesenen liebe und so hart das jetzt klingt, durchfüttern möchte ich sie nun dann doch nicht, schließlich haben wir keine beziehung mehr. Liebend gern versorge ihr vom materiellen her allein unseren Sohn, aber das wäre dann doch etwas zu viel in meinen Augen. Wir haben getrennte Zimmer jedoch nicht wirklich getrennte Haushaltsführung aber welche wg hat das schon auf den Cent genau. Also lange Rede kurzer Sinn, was kann man tun um die Einstufung als BG zu vermeiden?

  • wohne ich mit meiner Ex-Freundin zusammen ... ein gemeinsames Kind auch gemeinsam groß ziehen.

    Also lange Rede kurzer Sinn, was kann man tun um die Einstufung als BG zu vermeiden?

    Kurze Antwort: Einer von euch beiden muss ausziehen.

    Aufgrund des gemeinsamen Kindes seit ihr für das Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft, solange ihr gemeinsam in einer Wohnung lebt.

  • Sowas habe ich schon befürchtet, nun das steht eigentlich nicht so wirklich zur Debatte, da wir weiterhin gemeinsam den kleinen erziehen wollen und es unter eine Dach eben einfacher ist für alle.

    Wenn wir nun als BG erfasst werden, hab ich da irgendwas mit dem Jobcenter zu tun, außer meine Auskünfte zu erteilen und dann zu erfahren es gibt nix. Und wie läuft das mit der Krankenversicherung? Gibt es da dann wenigstens irgendwas vom Amt?

  • Wenn ihr keine Partnerschaft führt, dann seid ihr auch keine BG. Das setzt eine Trennung von "Tisch und Bett" voraus. WG-Typische gemeinsame Anschaffungen (Butter, Toilettenpapier, Spülmittel, Waschmittel etc.) sind aber völlig normal und auch unproblematisch. Es wird euch aber der Außendienst des Jobcenters ein Besuch abstatten, der sich die Wohnsituation ansieht. Hier sollte die Trennung klar werden.

    Im Übrigen getrennte Konten, Anschaffungen, Urlaube, Elternbesuche sollten tabu sein.

  • Ich setze folgende Information dagegen! Die Einordnung
    als Bedarfsgemeinschaft lässt sich nicht verhindern. Dafür
    sprechen in dem Fall zu viele Fakten dagegen.
    Alle Kriterien für das Vorliegen einer Einstandgemeinschaft
    nicht zu erfüllen, ist auf Dauer unmöglich.
    Spätestens wenn Partner länger als 1 Jahr zusammenleben,
    zumal noch mit Kind, ist das Kriterium erfüllt.
    Die Vermutung kann nach einem Jahr faktisch durch die Erklärung,
    dass nicht zu wollen, nicht entkräftet werden.
    Die Beweislast obliegt dem TE.

    Bedarfsgemeinschaft im Sinne des SGB II

    § 7 Abs. 3a 1. - 4. SGB II

  • Das klingt doch jetzt wieder viel besser, also getrennte Konten haben wir, auch keine Vollmachten. Bei den Anschaffungen ist es ziemlich genauso wie du beschrieben hast. Jeder weitestgehend für sich, abgesehen von solchen grundverbrauchsdingen. Elternbesuche ebenso wie Urlaube finden auch nicht gemeinsam statt.

    Also kann man es versuchen und dann eben den Hausbesuch abwarten.

    Jedoch stellt sich mir noch die Frage bezüglich Kindesunterhalt, den zahle ich ja aktuell nicht, zumindest nicht finanziell sondern eben als naturalienunterhalt, da wir ja gemeinsam leben. Kann da dann noch was vom Jobcenter kommen? Die versuchen ja natürlich so wenig wie möglich zu zahlen und der barunterhalt würde den alg 2 Bedarf des Kindes übersteigen. Ist auch kein Problem das zu übernehmen, ich komme ja ohnehin und gerne für den kleinen auf. Nur weiß ich nicht ob wir bei naturalienunterhalt wieder den Ärger mit BG bekommen oder nur eben einfach kein Geld für unseren Sohn.

  • Hallo,

    im Gegensatz zur Meinung von @Casa sehe ich durchaus Probleme, zumal der von Dir genannte "Naturalienunterhalt" (was immer Du darunter auch verstehst) nicht gerade für eine strikte Trennung spricht. Die Aussage, daß Ihr getrennt voneinander lebt, ist nun auch nicht gerade lebensnah und könnte als reine Schutzbehauptung aufgefaßt werden. Wie aber @Casa bereits festgestellt hat, wird es auf einen Vor-Ort-Termin des Prüfdienstes (mit) ankommen.

    Gruß!

  • Der Naturalienunterhalt bezieht sich auf unser Kind, dem gegenüber bin ich selbstverständlich unterhaltspflichtig. Meine ex-partnerin finanziert sich selbst.

    Wir wohnen lediglich zusammen, wie tausende WGs auch, allerdings eben nicht in einer Partnerschaft.

  • Ich zitiere hier nochmal @Corinna , denn die Gesetzeslage besteht.

    Hallo,

    im Gegensatz zur Meinung von @Casa sehe ich durchaus Probleme, zumal der von Dir genannte "Naturalienunterhalt" (was immer Du darunter auch verstehst) nicht gerade für eine strikte Trennung spricht. Die Aussage, daß Ihr getrennt voneinander lebt, ist nun auch nicht gerade lebensnah und könnte als reine Schutzbehauptung aufgefaßt werden. Wie aber @Casa bereits festgestellt hat, wird es auf einen Vor-Ort-Termin des Prüfdienstes (mit) ankommen.

    Gruß!


    Ich sehe es auch so, weil wir das hier nicht beurteilen können. Wir können
    dir nur die bestehende Gesetzeslage vermitteln. Auseinandersetzen muss
    du dich real alleine damit.

  • Hallo,

    Wir wohnen lediglich zusammen, wie tausende WGs auch, allerdings eben nicht in einer Partnerschaft.

    naja - in einer WG wohnen naturgemäß aber nicht der Ex, die Ex und das gemeinsame Kind und sonst keiner mehr - nur mal so als Hinweis.

    Alles andere wurde bereits geschrieben.

    Gruß!

  • Dann aber nochmal die Frage, sollte meine Ex-partnerin Alg 2 beantragen, aber aufgrund der BG keines erhalten bestehen dann irgendwelche Pflichten gegenüber dem Jobcenter, sprich ist man da trotzdem irgendwie registriert oder komplett aus der Nummer raus?

  • Wovon soll sie denn leben, wenn du sie nicht durchfüttern willst?

    Wenn man sagt, man ist keine BG, dann zieht man das auch bis zum Ende durch und muss sein recht notfalls gerichtlich geltend machen.


    Im Übrigen gehört zur Trennung auch, dass man sich eine neue Wohnung sucht.

  • Was zu einer Trennung gehört und was nicht ist ja mal Sache des betroffenen Paares. Ebenso welche Gründe bei uns dafür sprechen, die GEMEINSAME Erziehungsverantwortung so wie wir es tun aufrecht zu erhalten und eben nicht in getrennte Wohnungen zu ziehen.


    Meine letzte Frage war lediglich, ob es irgendwelche Pflichten beim Jobcenter gibt sollte ein Antrag gestellt werden, es jedoch zu keiner Zahlung kommt, sprich ob es Sinn macht es in jedem Fall zu versuchen, oder es lieber gleich zu lassen. Es mögen im Vergleich zu Anderen hier Luxusprobleme sein aber dennoch wäre es nett wenn ich meinen bisherigen Lebensstil weitestgehend beibehalten könnte, (Wohnung in guter Lage, noch nicht abbezahltes Auto) denn so egoistisch das auch klingen mag, ich kann nichts für ihre Arbeitslosigkeit und wir sind eben kein Paar mehr und das seit über einem Jahr.

    Nichts desto trotz verfüge ich im Fall der Fälle über ausreichendes Einkommen um Alle versorgen zu können, daher kommen getrennte Wohnungen vorerst nicht in Frage. Das dies kein Dauerzustand ist, und sobald unser Kleiner aus dem gröbsten raus ist, (hier gibt es aktuell leider größere gesundheitliche Probleme) wird es auch für jeden von uns wieder ein Leben und wahrscheinlich auch neue Partner auf beiden Seiten geben. Dann hat sich das mit der gemeinsamen Wohnung sowieso erledigt. Dennoch leben wir eben wegen unserem Sohn in der gleichen Wohnung, aber jeder wirtschaftlich trotzdem unabhängig (bisher). Einem daraus einen Strick zu drehen lässt mich dann doch am Begriff Sozialstaat zweifeln, aber das ist fruchtloses Aufregen und führt zu nichts. Daher werde ich was das betrifft zunächst meinen Anwalt aufsuchen.

    ABER: Vorher würde ich mir trotzdem eine Antwort auf meine Frage bezüglich Verpflichtungen beim Jobcenter trotz keiner Leistung wünschen.

  • Daher werde ich was das betrifft zunächst meinen Anwalt aufsuchen.


    Empfehlung von mir, denn Niemand kann genau sagen, wie euer Jobcenter
    tatsächlich reagiert.

    Wovon soll sie denn leben, wenn du sie nicht durchfüttern willst?

    Wenn man sagt, man ist keine BG, dann zieht man das auch bis zum Ende durch und muss sein recht notfalls gerichtlich geltend machen.


    Im Übrigen gehört zur Trennung auch, dass man sich eine neue Wohnung sucht.


    @Casa hat es formuliert und deshalb bitte Rechtsanwalt aufsuchen.
    Wir bewegen uns im Kreis, weil wir nicht voraussehen können, wie
    das JC reagieren wird. Wir wissen auch nicht, wie es bei euch tatsächlich
    aussieht und haben nur die geltende Rechtslage vermittelt. :)

  • Du musst dich mal in die Situation eines Außenstehenden versetzen.

    Da ist ein Paar, das hat ein Kind und es trennt sich. Dennoch wohnen beide in einer Wohnung und das seit einem Jahr. Nun wird erklärt, ein Elternteil kommt für den anderen Elternteil nicht auf.

    Jetzt geht es darum zu prüfen, sind die beiden ein Paar und wirtschaften die beiden gemeinsam. Überlege doch mal, an welchen Umständen das fest gemacht wird, ob eine Partnerschaft besteht und ob gemeinsam gewirtschaftet wird.

    Dann wirst du feststellen, dass Kindseltern die kein Paar mehr sind, wahrscheinlich nicht gemeinsam in einer Wohnung wohnen.
    Im Übrigen bedeutet getrennt wohnen nicht, dass der andere Elternteil das Kind nicht besuchen kann oder es bei sich hat oder dass der Elternteil weit weg wohnt.


    Aber natürlich kannst du auch sagen, du kommst für alle auf und dann ist die Sache erledigt.

  • Hallo,

    Was zu einer Trennung gehört und was nicht ist ja mal Sache des betroffenen Paares.

    ja - solange man den Lebensunterhalt selbst finanziert. Nein - nicht wenn Sozialleistungen in Anspruch genommen werden sollen. Dann ist das von Euch gewählte Modell nicht üblich und lebensnah. Weswegen es also zu einer entsprechenden Prüfung kommen wird.

    lässt mich dann doch am Begriff Sozialstaat zweifeln

    Naja - ich habe dann eher Zweifel daran, was Du als Sozialstaat verstehst. Der Sozialstaat ist u.a. nicht dafür da, Deinen bisherigen Lebensstil direkt oder indirekt zu finanzieren.

    Wie auch immer: die Diskussion bringt nichts weiter. Es wurde schon mehrmals geschrieben, daß es auf die Reaktion des Jobcenters ankommt. Wenn Du soviel Geld für einen Rechtsanwalt hast, um diesen bereits vor Antragstellung mit der Sache zu beauftragen, kannst Du dies machen. Allerdings widerspricht selbst dieses Ansinnen mit dem RA etwas Deiner bisherigen Argumentation: Du bist nicht der Antragsteller. Und nur bei diesem kann der RA tätig werden. Wenn Du aber den RA für den Antragsteller bezahlst, dann übernimmst Du wieder Leistungen für denjenigen, mit dem Du angeblich nichts zu tun hast...

    Ich bin raus aus dem Thema.

    Gruß!

  • Nur ergänzend:
    Sollten das ALG II bei deiner Mitbewohnerin Kindes aufgrund deines Einkommens gekürzt bzw. abgelehnt werden, kannst du die Unterhaltsaufwendungen für sie nach § 33a EStG steuerlich geltend machen.
    Du kannst dir auch schon in 2018 einen Freibetrag eintragen lassen und so dein monatliches Netto erhöhen.

    Zitat von Silent-bob

    Und wie läuft das mit der Krankenversicherung? Gibt es da dann wenigstens irgendwas vom Amt?


    Wird ihr Antrag auf ALG II abgelehnt, müsst ihr den KV/PV-Beitrag für sie selbst zahlen. Ob das Jobcenter einen Zuschuss zahlt, hängt von der Höhe deines Einkommens ab (siehe § 26 Abs. 2 und 4 SGB II).

    Zitat von Silent-bob

    Wenn wir nun als BG erfasst werden, hab ich da irgendwas mit dem Jobcenter zu tun, außer meine Auskünfte zu erteilen und dann zu erfahren es gibt nix.


    Wenn ihr keine Leistungen vom Jobcenter bezieht, habt ihr auch keine Pflichten.

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