Fragen zu ALG II - Kndergeld - Wohngeld und Unterhaltsvorschuss

  • Hallo Ihr Lieben,
    langsam nerven mich die Behörden.
    Es heisst ja, man soll erstmal alle anderen Zuschüsse beantragen bevor man ALG II in Erwägung zieht. Also Wohngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss etc.
    Soweit so (un-)gut.
    Die Bearbeitungszeit dauert mitunter bis zu 6 Monate bei Jugendamt, Wohngeldstelle etc. da ist man schon längst obdachlos. Also habe ich so ziemlich zeitgleich alles in Frage kommende beantragt. Bzw. für das Jahr 2018 Mietzuschuss etc. schon 2 Monate bevor ALGII Bezug ausläuft. Nur: Jobcenter war schneller als alle anderen Behörden.
    Folge:
    Jugendamt zahlt für die Große (Beantragung UHV im Juli 2017) keinen Vorschuss weil bereits ALGII gezahlt wird lol Dabei hat doch das Jobcenter extra mich aufgefordert in Juli UHV zu beantragen. Es gibt immer noch keine Entscheidung außer eben, weil ALG II dauert es noch. Ich dachte das zum 01.04.2018 ( Auslauf ALG II zum 31.03.2018) nun UHV kommt - dauert noch. Also habe ich Weiterbewilligungsantrag gestellt und innerhalb von 10 Tagen erhalten!
    Mietzuschuss das gleiche - Bearbeitungszeit ca. 6 Monate, dann die Antwort, weil ALG II keine Zahlung.
    Aber: Würde ich Mietzuschuss und UHV erhalten, ggfs. noch Kinderzuschlag ( habe aber mehr als 600,00€ brutto) würde ich kein ALG II mehr benötigen.
    Und das Jobcenter fordert mich auf alles andere zu beantragen ( habe ich ja gemacht) um aus dem Bezug herauszukommen. Don Quichote lässt grüßen. dashdashpillepalle
    Mir wäre es am liebsten, ich könnte rückwirkend die anderen Bescheide durchsetzen, ALG II zurüclkzahlen und hätte endlich Ruhe.

    LG

  • Hallo,

    Es heisst ja, man soll erstmal alle anderen Zuschüsse beantragen bevor man ALG II in Erwägung zieht.

    nein, heißt es nicht.

    Jugendamt zahlt für die Große (Beantragung UHV im Juli 2017) keinen Vorschuss weil bereits ALGII gezahlt wird

    Der Vorschuß wird schon noch gezahlt werden - aber nicht rückwirkend. Der rückwirkende Betrag an dem UHV geht direkt an das Jobcenter.

    Mietzuschuss das gleiche - Bearbeitungszeit ca. 6 Monate, dann die Antwort, weil ALG II keine Zahlung.

    Vollkommen richtig (und eigentlich schon bei Antragstellung abzusehen gewesen): im ALG II sind die Kosten der Unterkunft bereits enthalten. Warum also solltest Du dann zu diesen Kosten der Unterkunft auch noch einen Zuschuß erhalten?

    habe aber mehr als 600,00€ brutto

    Naja - abhängig von der Warmmiete dürften 600 € nicht unbedingt für den Kinderzuschlag reichen.

    Gruß!

  • @'Corinna

    Hallo,

    nein, heißt es nicht.

    Der Vorschuß wird schon noch gezahlt werden - aber nicht rückwirkend. Der rückwirkende Betrag an dem UHV geht direkt an das Jobcenter.

    Vollkommen richtig (und eigentlich schon bei Antragstellung abzusehen gewesen): im ALG II sind die Kosten der Unterkunft bereits enthalten. Warum also solltest Du dann zu diesen Kosten der Unterkunft auch noch einen Zuschuß erhalten?

    Naja - abhängig von der Warmmiete dürften 600 € nicht unbedingt für den Kinderzuschlag reichen.
    Gruß!

    zu 1: Doch, irgendwo in den Gesetzen und/Oder Formularen steht, das andere Leistungen vorrangig zu beantragen sind.

    Zu 2: Nein, ich habe es schriftlich das kein rückwirkender UHV gezahlt wird weil ich ALGII für die Große erhalte.
    Es wurde auch kein Geld an das Jobcenter erstattet ! Deswegen habe ich dann im November 2017 einen neuen Antrag auf UHV gestellt, in der Hoffnung, das zu Auslaufen des bisherigen ALGII Bezugs (31.03.2018) der UHV ab 01.04.2018 gewährt wird. Aber auf Nachfrage hies es, " bitte von Nachfragen absehen wegen der hohen noch zu bearbeitenden Anträge" - nehmen sie doch erstmal ALG II." Um dann anschließend zu hören: wir zahlen nicht rückwirkend weil ALGII Bezug.

    Zu 3: Ich hatte geschrieben: Statt ALG II hätte ich lieber Mietzuschuss. Diesen habe ich auch im November 2017 beantragt, Antwort wie. bei UHV - kommen nicht mit Bearbeitung hinterher.
    Ich will nicht beides sondern einfach die anderen Leistungen!
    Aber durch die langen Bearbeitungszeiten würde ich ohne ALG II schon längst mit den Kindern unter der Brücke schlafen müssen!


    Ich schrieb: Lieber zahle ich zurück, wenn denn endlich UHV und Mietzuschuss gewährt werden würden um aus ALG II herauszukommen!

    Zu 4: Die Bruttoeinkunftsgrenze für Kinderzuschlag bei Alleinerziehenden beträgt monatlich 600,00 €. Steht auch in den Regelwerken.
    Es ist ein Witz, weil mit 600,00 € brutto + Wohngeld+Kinderzuschlag ist kaum eine Wohnung bezahlbar.

    Würde mir der Mietzuschuss ausgezahlt werden und der UHV bräuchte ich kein ALG II, oder auch Wohngeld + Kinderzuschlag.

    So hängt man aber völlig in der Luft
    Gruß

  • Hallo,

    1. andere Leistungen sind gegenüber ALG II vorrangig, es besteht jedoch keine Pflicht, erst alle anderen Anträge zu stellen. Und genau das hattest Du ja geschrieben und darauf bezog sich meine Antwort.

    2. das mit dem Unterhaltsvorschuß ist für Dich ein Nullsummen-Spiel.

    3. die Grenze von 600 € bedeutet noch lange nicht, daß Du dann tatsächlich den KizU bekommst. Vielmehr ist das von anderen Parametern abhängig.

    4. Du hast offensichtlich keine Fragen, sondern wolltest bloß mal Dampf ablassen. Das ist gut so und auch richtig. Aber ich bin damit dann mal raus aus dem Thema.

    Gruß!

  • Aber: Würde ich Mietzuschuss und UHV erhalten, ggfs. noch Kinderzuschlag ( habe aber mehr als 600,00€ brutto) würde ich kein ALG II mehr benötigen.


    Eigenes Einkommen des Kindes wie zum Beispiel Unterhaltsvorschuss wird als bedarfsmindernd auf den Kinderzuschlag angerechnet.
    Dein Antrag auf Kinderzuschlag wird somit abgelehnt werden, da der Unterhaltsvorschuss höher ist (Kind älter als 6 Jahre).

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