Schuldenkonto vom Leistungszentrum bei volljährigen Schülern

  • Hallo, ich hoffe ich habe die richtige Kategorie erwischt. Durch die Suche im Forum und im Internet konnte ich leider nichts finden.
    Meine Freundin war bis zum Beginn Ihrer Ausbildung in einer Bedarfsgemeinschaft mit Ihrer Mutter und daher im Leistungsbezug. Bis zum Beginn der Ausbildung machte meine Freundin ihr Fachabitur. Sie hat vorher nie gearbeitet, da sie eine Vollzeitschülerin war. Auch hat sie vorher nie einen Brief vom Jobcenter erhalten, da ihre Mutter sämtliche Briefe einbehalten hat.
    Direkt nach dem Auszug aus der Bedarfsgemeinschaft, erhielt sie einen Brief, dass Sie im Verzug mit der Ratenzahlung für ihr „Schuldnerkonto ist“. Nach vielen Telefonaten und Schriftwechsel mit dem Jobcenter erfuhren wir, dass dieses Schuldnerkonto durch Überzahlung von Leistungen entstanden ist. Meine Freundin wusste von dem ganzen nichts und hat jetzt Schulden beim Jobcenter in Höhe von knapp 1200 €. Die Mutter von meiner Freundin hat zuvor ohne ihr Wissen eine Ratenzahlung in Höhe von 20 € vereinart.

    Kann man gegen die Forderung vom Jobcenter etwas machen?

  • Das lässt sich pauschal nicht beantworten.

    Grundsätzlich sind allerdings überzahlte Leistungen zurückzuerstatten. Dafür müsste aber die Freundin Kenntnis von der Forderung erlangen können. Das ist z.B. dann fraglich, wenn sie überhaupt keinen Briefkastenschlüssel hat, nie was mit ALG2 zu tun hatte und die Mutter die an die Tochter adressierten Briefe "verschwinden" lässt.

    Das ist alles schwierig nachzuweisen.

    Jedenfalls kann aber keine Ratenzahlung existieren, da dies nur die Tochter vereinbaren kann. Ferner wäre zu klären wann die Überzahlung stattfand - entweder vor dem 18. Geburtstag der Freundin oder danach. Das kann Einfluss auf die Höhe der Forderung haben. Grundsätzlich sind Rückforderungen vor dem 18. Geburtstag aber an die Eltern zu richten und nicht an die Freundin / Tochter.


    Ich kann leider ohne vorliegen der Bescheide / Akte und dem Wissen was mit den Briefen passiert ist, keine qualifizierte Aussage treffen. Jedenfalls sollte die Mutter erklären können, was da vorgefallen ist. Ebenfalls sollte dem JC mitgeteilt werden, dass die Tochter nie eine Ratenzahlungsvereinbarung getroffen hat, noch einen Bescheid bekam. Dann muss das Jobcenter irgendwie erklären können, was da geschehen ist.

  • Hallo Casa, danke für deine Rückmeldung.

    Also die Rückforderungen sind insgesamt aufgelaufen von 2 Monaten vor ihrem 18. Geburtstag bis zu Ihrem Auszug aus der Bedarfgemeinschaft kurz nach ihrem 20. Geburtstag. Der Auszug aus der Bedarfsgemeinschaft erfolgte Zeitgleich mit dem bestandenen Fachabitur.

    Die Mutter hat die Briefe weg genommen um meine freundin nicht zu beunruhigen. Die Aussage der Mutter ist, dass sie eigentlich die Rückforderungen auf ihr "Schuldenkonto" übernehmen wollte.

    Die Ratenzahlungsvereinbarung hat die Mutter telefonisch vereinbart.

    Die Sache mit dem Rückforderungen vor dem 18. Geburtstag ist bekannt, nur gibt es so eine Regelung auch für Vollzeitschüler?

  • Das hat mit der Schülereigenschaft nichts zu tun.

    Ab 18 ist sie volljährig und muss die Rückforderungen selbst begleichen. Unter 18, die Eltern. Es kommt drauf an, wie alt sie ist, wenn der Brief bei ihr eintrifft.

  • Hallo Casa,

    danke für die Antwort. Das habe ich bereits vermutet. Wir waren nur total geschockt als der große Schuldenberg bekannt wurde.

    Ich persönlich finde es nicht gut, dass "Kindern" (auch wenn volljährig sind und noch zur Schule gehen) in der Schuldenfalle der Eltern / Elternteil sind. Klar, eine Überzahlung war gegeben. Die Mutter hat nicht alles ordnungsgemäß gemeldet.

    Es ist eben blöd, dass meine Freundin von dem Teil was ihre Mutter bekommen hat selbst nie etwas gesehen hat (sämtliche Leistungen vom Amt gingen auf das Konto der Mutter) bzw es kam ihr auch nicht zu Gute. Ihre Mutter hatte wegen der Überzahlung mehr Geld zur Verfügung und meine Freundin muss das jetzt zurückzahlen.

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