Regelsatz Anrechnung

  • Hallo,

    Ich habe eine Frage zur Bedarfsgemeinschaft.
    Ab dem 1.05.2018 bilden wir als Paar eine Bedarfsgemeinschaft.
    Die Wohnung läuft auf meinen Namen und ich arbeite in Vollzeit.
    Bekommt meine Freundin dann noch den Hartz4 Regelsatz oder wird der auch noch angerechnet, sodass sie vielleicht gar nichts mehr bekommt?

    Mfg

  • Hallo,

    sofern Ihr nicht zusammen wirtschaftet und auch kein Kind im Haushalt lebt, könnte Deine Partnerin im ersten Jahr des Zusammenleben den verminderten Regelsatz bei Paaren und die Hälfte der angemessenen Kosten der Unterkunft erhalten.

    Gruß!

  • Danke für die schnelle Antwort.
    Das Probejahr haben wir schon rum.
    Die Miete würde ich jetzt sonst komplett alleine zahlen. Wir fragen uns nur ob der Regelsatz dann weningstens voll gezahlt wird oder ob das bei meinem Gehalt angerechnet wird sodass Sie eventuell gar nichts mehr vom Amt bekommt?

  • Hallo,

    Das Probejahr haben wir schon rum.

    das hättest Du schon in der Ursprungsfrage schreiben können - dann hätte man sich diesen Umweg hier sparen können :(

    In diesem Fall wird Dein Einkommen abzüglich der Freibeträge auf den Bedarf der Partnerin angerechnet. Was dazu führen kann,daß kein oder ein geringer Anspruch auf ALG II besteht.

    Gruß!

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