Abgeschlossenes Studium ALG II

  • Hallo,

    ich schließe mein Studium Ende dieses Monats ab und habe mich deshalb auch ordnungsgemäß exmatrikuliert.

    Ich werde für etwa einen Monat ALGII beantragen müssen.

    Während des Studiums habe ich Bafög bezogen und nebenher einen Minijob auf 450 € Basis belegt.

    Den Minijob habe ich zum 31.03.18 gekündigt.

    Heute war ich meinen ALGII Antrag beim Amt abgeben und mir wurde da gleich mal mit einer 30 % Sanktion des Satzes gedroht, weil ich durch die Kündigung mein Einkommen verringert hätte.

    Da ich den Spaß der Beantragung zum ersten Mal durchführe, hatte ich natürlich keine Ahnung, dass das mit dem Minijob einfach kündigen anscheinend so gar nicht geht. Rückgängig machen kann ich die Kündigung nicht.

    Eigentlich wollte ich mir im April einfach in Ruhe einen Job suchen....

    Wie verhalte ich mich jetzt am besten?

    LG

  • Das mit der Kündigung des Minijobs ist natürlich blöd. Damit hast du deine Hilfebedürftigkeit selbst herbeigeführt bzw. erhöht.
    Man könnte dann nur noch schauen, ob der Sanktionsbescheid rechtmäßig ist.

    Im Übrigen kann das mit dem Job auch mal länger als einen Monat dauern...


    Oder war es ein Werkstudentenjob?

  • Hallo,
    es handelt sich leider um keinen Werkstudentenjob... Ich denke den Minijob einfach fortsetzen und überlegen wie es weiter geht, bzw parallel etwas anderes suchen...

    Eine andere Option habe ich ja schließlich nicht.

    LG

  • Bestenfalls kannst du den Job fortsetzen, dann gibts auch keine Sanktion. Oder aber du findest direkt im Anschluss eine Arbeit die in selbem Umfang vergütet wird. Letzteres könnte möglicherweise auch gegen eine Sanktion sprechen.

  • Hallo,

    also ich habe jetzt den Vertrag vorliegen. Ich bin "kurzfristig beschäftigt", also kein Werkstudent und kein Minijober, das wären dann die beiden anderen Optionen auf dem Vertrag. Beschäftigungstyp ist Nebenbeschäftigung. Begonnen habe ich das Arbeitsverhältnis als Student am 17.01.18. Eine mind. Arbeitszeit ist laut Vertrag nicht vorgesehen. Mündlich vereinbart waren 3. Schichten in der Woche also rund 11h.

    Wie verhält sich das jetzt, die Kündigung wurde mittlerweile von beiden Seiten zurückgenommen.

    LG

  • Eine Kündigung kann nicht zurückgenommen werden. Aber wenn du und dein Arbeitgeber euch einig seid, dass du weiter arbeitest ist das in Ordnung und es droht keine Sanktion. Lass dir vom Arbeitgeber kurz schriftlich bestätigen, dass du weiter arbeiten wirst.

  • Hallo,

    Danke, jedenfalls wird das Arbeitsverhältnis jetzt weitergeführt.

    Da ich kurzfristig beschäftigt bin, kann ich das nicht mehr als 70 Tage im Jahr und 3 Monate am Stück machen, stimmt das?

    LG

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