Hochzeit Änderungen Angabe

  • Hallo, meine Freundin und ich bekommen beide Leistung vom Jobcenter und sind beide Alleinerziehend, nun möchten wir in November gerne heiraten , haben aber keine Ahnung ob wir es einfach dürfen und ab wann wir denn Jobcenter mitteilen müssen vor oder nach der Hochzeit , da wir auch dann zusammen ziehen möchten in einer passenden Wohnung mit beiden Kindern , da wir Angst habe das was kommt das wir zu unrecht Geld bezogen haben , UVG Kasse muss zum Beispiel sofort unterrichtet werden da die ab Datum nicht mehr zahlen

  • Mein Vorschlag wäre ja zusammenzuziehen, ohne gleich zu heiraten.

    Grundsätzlich ist aber das JC über die Hochzeit und den Zusammenzug sofort zu informieren.

    Das Jobcenter zahlt Umzugskosten, wenn eine Bedarfsgemeinschaft begründet wird. Denkt aber daran, dass ggf. zu zahlende Alleinerziehendenzuschläge wegfallen.

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