Neuer Antrag

  • Hallo,

    ich habe zwei Fragen die ich vorher so gut wie möglich beantwortet haben möchte.

    Und zwar, ich habe meine letzte Arbeit per Aufhebungsvertrag beendet am 31.01. Hatte eigentlich zum 01.02 eine neuen Job per Arbeitsvertrag schon unterschrieben, aber er ist dennoch nicht zu stande gekommen, somit aufgekündigt worden, von beiden seiten.

    Kann ich jetzt arbeitslosgeld beantragen ohne diese sperre?

    Zweitens, ich bin umgezogen aber noch nicht umgemeldet, kann ich mich dennoch arbeitslos melden in der Stadt wo ich gerade bin? Oder muss ich das da machen wo ich gemeldet bin.

    Danke und liebe Grüße

  • Zitat von Budweisern

    aber er ist dennoch nicht zu stande gekommen, somit aufgekündigt worden, von beiden seiten.


    Du hattest also ein Arbeitsverhältnis an dessen Beendigung du mitgewirkt hast, nämlich durch Einverständnis, dass das Arbeitsverhältnis nicht besteht?

    Oder wie ist "beiderseitig aufgekündigt" zu verstehen?

  • Du hattest also ein Arbeitsverhältnis an dessen Beendigung du mitgewirkt hast, nämlich durch Einverständnis, dass das Arbeitsverhältnis nicht besteht?

    Oder wie ist "beiderseitig aufgekündigt" zu verstehen?

    Ok das war falsch ausgedrückt, ich habe nur einer Kündigung zugestimmt weil der Kunde wohl jemand anderes gefunden hat, obwohl die Zeitfirma mit mir schon einen Arbeitsvertrag für diese Stelle abgeschlossen hat. Also ich wurde gekündigt zum 05.02. abgeschlossen wurde der Vertrag zum 01.02. also waren es 5 Tage bzw 3 Arbeitstage.

    Einmal editiert, zuletzt von Budweisern (6. Februar 2018 um 09:20)

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