Hilfe Mittellosigkeit

  • Guten Abend die Damen und Herren.
    Ich wollte mich was wichtiges erkundigen.Und zwar ich wurde durch meinen emaligen Arbeitgeber unberechtigt Gekundigt.
    Ich habe ein Antrag bei der Agentur fur Arbeit und beim Jobcenter gestellt,ich bin bei der Sache schon seit dem 18.12.17 dran.
    Jetzt habe ich von den Jobcenter ein Schreiben bekommen das ich mich äussern soll zu der Sache.
    Alles gut ich kann das nachvollziehen,nur in diesen Schreiben steht nur das ich Sanktion erwarten kann, sollte mein Emaliger Arbeitgeber recht haben.
    Das erste Problem ist ich war bei den Jobcenter heute und habe nachgefragt was ist mit den Geld fur den Unterhalt da ich Mittellos bin,und sie meinte darauf hin das das Geld am 26.01 Uberwiessen worden ist,aber bis dato habe ich kein Geld auf meinen Konto,
    Ich habe schon ein Antrag am 18.01 fur ein Uberbrukungsdarlehn beantragt aber habe dazu noch keine Antwort bekommen.

    Also meine frage lautet was kann ich jetzt machen damit das Geld auf mein Konto kommt,weil wie gesagt muss Rechnungen und essen bezahlen .


    Ich bin fur jede hilfreiche Antwort sehr dankbar

  • Hallo,

    sie meinte darauf hin das das Geld am 26.01 Uberwiessen worden ist,aber bis dato habe ich kein Geld auf meinen Konto,

    es kann auch noch kein Geld auf Deinem Konto sein. Stichtag ist in diesem Monat der 31. Januar - erst dann werden Zahlungen frei gegeben.

    Ich habe schon ein Antrag am 18.01 fur ein Uberbrukungsdarlehn beantragt

    Äh - ein solches Darlehen gibt es nur für Leute, die in einem neuen festen Arbeitsverhältnis sind und bei denen die erste Lohn-/Gehaltszahlung erst im Folgemonat erfolgt.

    was kann ich jetzt machen damit das Geld auf mein Konto kommt

    Auf den letzten Werktag des Monats, also morgen warten.

  • Danke fur die schnelle Antwort,nur mich beunruhigt eine Sache ich habe noch kein bescheid bekommen das ich Geld bekommen werde,nur das ich mich Aussern soll zur meiner Kundigung.

    Und falls bekomme ich auch Leistungen fur den Letzten Monat bezahlt weil da habe ich auch keine Mittel gehabt.

  • Und zwar ich wurde durch meinen emaligen Arbeitgeber unberechtigt Gekundigt.
    Ich habe ein Antrag bei der Agentur fur Arbeit und beim Jobcenter gestellt,ich bin bei der Sache schon seit dem 18.12.17 dran.
    Jetzt habe ich von den Jobcenter ein Schreiben bekommen das ich mich äussern soll zu der Sache.
    Alles gut ich kann das nachvollziehen,nur in diesen Schreiben steht nur
    das ich Sanktion erwarten kann, sollte mein Emaliger Arbeitgeber recht
    haben.


    :?: Nähere Erklärung wäre gut! Ich sortiere mal, du hast Antrag auf ALG I und ALG II
    gestellt, weil Du gekündigt wurdest.

    Hast du eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht?
    Würde bedeuten, dass zunächst keine Sperre des ALG I erfolgt bis zum Urteil des Arbeitsgerichts?!

    War die Kündigung innerhalb der Probezeit?

    Magst du etwas zu den näheren Umständen der Kündigung schreiben?

    M.E. kann keine Sanktion vorgenommen werden, sollte im ALG I Bereich
    eine Kündigungsschutzklage laufen. Denn weder die AfA, noch das JC
    können dem Arbeitsrichter vorgreifen.

  • Das Problem war ich bin zu Spat zum Arbeitsgericht gegangen,ich weiss das es mein Fehler war aber ich hatte keine Mittel um mir ein Anwalt zu finanzieren.
    Dann hat mich ein Kollege darauf Aufmerksam gemacht das ich dort umsonst gehen kann,ich war dort nur mir wurde mitgeteilt das es zu spat sei und ich keine chance habe.
    Der Grund warum ich Gekundigt wurde kann ich gerne sagen es ging darum das ich Krankgeschrieben war und mich nicht angeblich gemeldet habe,ich habe mein Athest der Firma per Post zugeschickt.
    Ein Tag spater war die Kundigung in meinen Briefkasten. Ich hatte bis Dato keine Mahnungen von Arbeitgeber war niemals Krank es war mein aller erster Krankheitsfall in meinen 10 Monaten wo ich da Gearbeitet habe

    Nein ich war nicht mehr in der Probezeit es war einen Monat danach.

  • :) Wir sortieren weiter, dann hast du bei ALG I eine Sperre erhalten ? und der Anspruch
    wurde um die Zeit der Sperre reduziert?

    Vom Jobcenter hast du jetzt einen Anhörungsbogen § 24 X - Anhörung Beteiligter
    erhalten und sollst Stellung zur Kündigung nehmen.

    mich nicht angeblich gemeldet habe,ich habe mein Athest der Firma per Post zugeschickt.


    Solche wichtigen Sachen immer per Einschreiben mit Rückschein versenden.
    Nur mit einem Nachweis kannst du beweisen, dass du das Attest tatsächlich
    versendest hast.

  • Ich habe einen Ablehnungsbescheid von der Agentur bekommnen.

    Ja ich muss Stellung zu der Kundigung geben.

    Sorry fur das Komplitzierte erklaren von meiner Seite aus ,aber habe nicht so wirklich Erfahrung mit JC :)

  • Ich habe einen Ablehnungsbescheid von der Agentur bekommnen.
    Ja ich muss Stellung zu der Kundigung geben.
    Sorry fur das Komplitzierte erklaren von meiner Seite aus ,aber habe nicht so wirklich Erfahrung mit JC

    :) Das macht doch nichts, bekommen wir schon sortiert! Dann bist du also komplett
    auf ALG II angewiesen. Mein Rat, gehe vor Ort zu einer Erwerbslosen-Hilfe und
    lasse dir bei der Stellungsnahme helfen. Da ich deinen Wohnort nicht kenne, hier
    ein Link zum Suchen:

    Adressensuche - Tacheles-Sozialhilfe.de


  • Klingt Interessant ich Wohne in xxxxxxxxxx

    Nur konnen sie mir sagen was es mir bringen soll bzw wie konnen die mir da helfen ,und was musste ich dort beim ersten Gesprach mitbringen weil da wurde ich Morgen fruh Direkt auf den weg machen.

    Aus Datenschutzgründen entfernt
    Grace

  • Nur konnen sie mir sagen was es mir bringen soll bzw wie konnen die mir da helfen ,und was musste ich dort beim ersten Gesprach mitbringen weil da wurde ich Morgen fruh Direkt auf den weg machen.


    Die "gesammelten Werke an Unterlagen", bitte. Die werden benötigt,
    damit eine Hilfe möglich ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!