Frage zu Frist bei formlosen ALG II Antrag per Mail

  • Hallo,

    habe darueber auf dieser Seite gelesen, dass zur Fristwahrung bei der Antragstellung ein formloser Antrag per Telefon, oder Brief reicht, nun stellt sich fuer mich die Frage, och ich zu diesem Zweck auch eine Email dahinschicken kann? thinking

    Danke, Gruesse

    Mick

  • Grundsätzlich ja.

    Problem ist aber immer, dass man nicht nachweisen kann, dass man einen Antrag gestellt hat.

    Also besser einen Antrag per Fax (mit Sendeprotokoll) stellen oder persönlich die Antragsunterlagen abholen.

    Ich rate dringend davon ab per Mail mit dem Jobcenter zu kommunizieren.

  • Danke, ich kann das ja ausdrucken und nachweisen, dass ichs abgeschickt habe, mache mir darueber keine Sorgen.

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