ALG I Freiwillige Pflichtversicherung - unterbrechen oder abmelden

  • Hallo,

    kurz zu meiner Situation: Ich war fast 2 Jahre lang als Selbstständiger arbeitslosenversichert (freiwillige Pflichtversicherung) und hatte einen Anspruch von 10 Monaten erworben. Letztes Jahr meldete ich mich dann arbeitslos wegen Auftragsflaute. Bis jetzt habe ich 8 Monate ALG I bezogen.

    Ich habe nun einen neuen Auftraggeber (20h/Woche, ohne Frist) und könnte mich wieder selbst tragen.

    Meine Frage ist, ob ich die Arbeitslosigkeit erst mal unterbrechen sollte (so behalte ich die zwei Monate Anspruch) oder mich ganz abmelden sollte (so kann ich neu einzahlen).
    Das Problem ist, dass man die freiwillige Pflichtversicherung nur zweimal in Anspruch nehmen kann, falls man keinen neuen Anspruch erwirbt (erneut 12 Monate einzahlen).

    Ich verstehe es aber so, dass die Beziehung von Restanspruch nach Unterbrechung der Arbeitslosigkeit nicht als erneute in Anspruchnahme gilt, wohl aber eine erneute Arbeitslosenmeldung (§28a SGB III).

    Ich möchte wenn möglich vermeiden, später keine Möglichkeit zu haben, mich zu versichern. Daher scheint es mir sinnvoller, erst einmal für 4 Wochen die Arbeitslosigkeit zu unterbrechen und falls es läuft mich ganz abzumelden.

    Falls ich mich ganz abmelde und es nach vier Wochen zum Auftragsende kommt, müsste ich mich erneut arbeitslos melden und hätte damit die zwei Mal ausgeschöpft.

    Hat jemand damit schon einmal Erfahrung gemacht? Wie sieht es mit RV-Beiträgen aus während der Unterbrechung? Kann man so oft wie man will unterbrechen?

    Besten Dank im Voraus!

  • Es besteht keine Wahlmöglichkeit, da bei 20h/Woche keine Arbeitslosigkeit besteht.

    Allenfalls bei weniger als 15h/Woche würde der Anspruch auf ALG1 nicht entfallen. Das Einkommen wird jedoch gegengerechnet, so dass vermutlich kaum noch ALG1 gezahlt wird, der Restanspruch aber verbraucht wird.

    I.E. wird man sich erstmal abmelden müssen und wenn es nicht läuft eben das 2. Mal ALG1 in Anspruch nehmen müssen.

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