ALG II anstatt BAB und neue Wohnung

  • Hallo zusammen.

    Ich bin 30 Jahre alt, befinde mich aktuell in einer betrieblichen Ausbildung (auch meine erste Ausbildung) und bekomme zusätzlich Hartz 4, da ich die Voraussetzungen für die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) nicht erfülle. Ich wohne außerdem bei meinen Eltern und bin täglich eine Stunde zur Arbeit unterwegs und der Heimweg dauert auch eine Stunde. Der Weg zur Berufsschule ist nochmal eine Stunde länger.

    Jetzt habe ich die Möglichkeit in einigen Monaten in eine Wohnung zu ziehen, die etwa 55m² groß ist, wodurch ich auch näher am Arbeitsort wäre. Dadurch würden auch eine große Menge an Fahrtkosten entfallen. Diese würde ich gerne als Zweitwohnung anmelden.

    Die Frage, die ich an der Stelle hätte, ist die folgende: Zahlt mir das Amt auch weiterhin diesen, ich nennen es mal BAB-Ersatz oder muss ich mir andere Möglichkeiten suchen oder gar die Idee mit der Wohnung verwerfen und so weiter machen wie bisher? Die Wohnung wäre mit meiner Ausbildungsvergütung gerade so abgedeckt, d.h. ich wäre auf Hartz 4 angewiesen. Wäre Wohngeld im schlimmsten Fall eine Alternative?

    Ich hab bereits eine Weile durchs Netz gegooglet, bin aber ehrlich gesagt überfordert und finde nicht die richtigen Antworten. Ich hab in zwei Wochen sowieso einen Termin beim Amt, würde nur gerne vorher schon Gewissheit haben, wie das weitergeht.

    Danke schonmal für die Hilfe.

    edit: Oder steht mir dann BAB zu, wenn ich ausgezogen bin? Sorry, bei den ganzen Voraussetzungen steig ich nicht mehr durch.

    Einmal editiert, zuletzt von fandral (21. Januar 2018 um 17:12)

  • Vermutlich steht dir BAB zu, wenn du ausgezogen bist. Ich bezweifle aber, dass das ausreicht, um nicht auf Sozialleistungen angewiesen zu sein.
    Daher ist es wichtig zu wissen, wie teuer die Wohnung ist, wo du hinziehst (Ort, bei größeren Städten auch Stadtteil) und was für eine Ausbildung du absolvierst.

  • Ergänzend hinzuzufügen wäre, dass du dir die Wohnung vorher genehmigen lassen musst. Miete für die Wohnung bei deinen Eltern, sowie für die neue Wohnung wird nicht übernommen. Deine Pendelstrecke ist im Rahmen, auch wenn es dir anders vorkommen mag.

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