Beratungssstelle in Düsseldorf

  • Hallo, ich hoffe der Post ist hier richtig.
    Leider bin ich durch eine lange Krankheit mittlerweile gezwungen ALGII zu beantragen. Beim ersten Termin wurden zig Unterlagen angefordert, auf meine Nachfrage wieso, wurde schon sehr aggressiv geantwortet, wenn ich Leistungen will, habe ich das zu machen...ok. Beim 2.Termin, anderer Sachbearbeiter, war ein sehr angenehmes Gespräch, der nahm meine Unterlagen an, und war tlw. verwundert, warum das angefordert wurde...aha. Jetzt bekomme ich nach 4 Wochen ein Schreiben, dass ich weitere Unterlagen einreichen soll. Mein Eindruck ist, es wird auf Zeit gespielt, um mich dann aufgrund von Mängeln in der Mitwirkungspflicht abzulehnen.
    Nebenbei läuft mir die Zeit davon, denn Geld habe ich keines mehr, bei dem Tempo des Jobcenters lande ich eher unter der Brücke bevor bei denen irgendwas passiert, daher hier die Frage nach einer kompetenten Beratungsstelle in Düsseldorf, bei es auch zeitnah Termine gibt, um zumindest die Lebenssicherung sicher zu stellen...
    Wäre schön, wenn es dazu hilfreiche Tipps geben würde. Danke!
    Vielleicht eine Nebenanmerkung: Macht das Jobcenter eigentlich irgendwas anderes als Unterlagen einsammeln, die tlw. nicht richtig gelesen oder verstanden werden, und die Leute nerven und gängeln? denn bisher wurde nicht darüber gesprochen wie ich wieder beruflich Fuß fassen kann bzw. was man machen kann um das zu erreichen...

  • Sieht hier zunächst nach einem Informations-Defizit aus. Also hier zunächst
    Arbeitslosengeld II/Sozialgeld – Grundsicherung für Arbeitsuchende SGB II - Allgemeiner Teil
    Dann gehören zum Antrag folgende Unterlagen:

    • Antragsunterlagen für Arbeitslosengeld II
    • Kontoauszüge (der vergangenen sechs Monate)
    • Mietvertrag, Heiz-/Nebenkostennachweis
    • Einkommens- und Vermögensnachweis
    • Sozialversicherungsausweis
    • Personalausweis

    Auszufüllen sind die Anlagen

    Hauptantrag Arbeitslosengeld II
    Ausfüllhinweise in Deutsch
    Anlage KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung
    Anlage WEP – Weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft
    Anlage VM
    Sozialversicherungsausweis

    Lebenssicherung sicher zu stellen...


    Die Anlage Vermögen und Pflichten des Leistungsberechtigten

    Bitte Alles sorgfältig lesen und falls noch Fragen immer gern. :)

  • Danke für die Info. Das habe ich alles ausgefüllt bzw. abgegeben. Das Jobcenter möchte jetzt noch Schufa, Kundenfinanzstatus der Bank, Schuldenstatus Krankenversicherung, dazu eine Erklärung vom Vermieter, da die Mitarbeiter dort nicht in der Lage sind den Mietvertrag zu lesen.
    Wozu das alles? Keine Ahnung, wie gesagt die erste Mitabreiterin war sehr aggressiv und unfreundlich :(

  • Hast du Schulden bei der Krankenkasse? Du meinst wohl eine Vermieter-Bescheinigung!?
    Kundenfinanzstatus der Bank? Der Kundenfinanzstatus ist eine Gesamtinformation über
    alle Konten. Er enthält nicht nur Informationen über die Umsätze Kontos im Berichtszeitraum, sondern zusätzlich den Salden-Stand der Spar-, Anlage-, Depot- und Kreditkonten. Auch eine Übersicht über die Nutzung des Freistellungsauftrags ist dabei. Darüber hinaus die Umsätze von Tagesgeldkonten.
    Kontoauszüge müssen eingereicht werden und wenn ein Kundenfinanzstatus bei der Bank gewünscht wird, dann reiche ihn ein. Bei ALG II wird die Bedürftigkeit geprüft und in der Anlage Vermögen ist Alles anzugeben. Ob du tatsächlich Alles angegeben hast, entzieht sich meiner Kenntnis. Für die Forderung nach den Dokumente gibt es eine rechtliche Grundlage, reiche sie ein. Solltest du selbständig sein, wäre auch die Anlage EKS auszufüllen.

    Anlage EKS - Erklärung zum Einkommen Selbständiger
    Hinweise für Selbständige

  • Krankenkasse ist noch mal eine andere Baustelle, aber eigentlich hier erstmal unerheblich. Der Versicherungsstatus besteht weiterhin.

    Den Kundenfinanzstatus habe ich angefordert, da steht auch nichts Neues drin.

    Kontoauszüge ahbe ich für die letzten Jahre abgegeben, da habe ich nichts zu verbergen.

    Interessant ist, dass selbst die Schufaauskunft nicht auf der Liste der Unterlagen steht, die das Jobcenter anfordern darf. Ganz zu schweigen von anderen Sachen, die ich denen gegeben habe.

    Und ja, ich habe alles angegeben, ist leider nichts mehr da. Und nur am Rande, sollte ich noch Vermögen haben, wäre ich doch schlau genug das "unsichtbar" zu machen, oder? glaubt das Jobcenter wirklich, dass jemand der H4 beantragt noch ein Festgeldkonto hat, und "vergisst" das anzugeben?

  • Und nur am Rande, sollte ich noch Vermögen haben, wäre ich doch schlau genug das "unsichtbar" zu machen, oder? glaubt das Jobcenter wirklich, dass jemand der H4 beantragt noch ein Festgeldkonto hat, und "vergisst" das anzugeben?


    Ganz klar gesagt, das wäre Sozialbetrug und selbstverständlich ist das auch schon vorgekommen.
    Deshalb wird die Bedürftigkeit beim ALG II Antrag genau geprüft. Es stellt sich auch die Frage
    nach der Erwerbsfähigkeit.

    (1) Erwerbsfähig ist, wer nicht wegen Krankheit oder Behinderung auf absehbare Zeit außer stande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein.


    In manchen Jobcenter kann die Bearbeitungszeit bis zu 3 Monate betragen.
    Bei Erwerbsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf ALG II.

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